Magazin 196605
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egierung der Bevölkerung mit gutem<br />
Grund in der Aufklärungsschrift "Zivilschutzfibel<br />
" rät. im Überraschungsfall sidl<br />
fladl auf den Boden zu werfen, Gesicht und<br />
Hände zu bedecken, und damit eine sdlwaroe<br />
Chance angedeutet wird, dem Außersten<br />
zu entgehen, dann wird man der Bevölkerung<br />
andererseits nicht erklären können,<br />
daß die mehrere Meter unter der Erde<br />
liegenden Verkehrsanlagen keinerlei Schutz<br />
bieten würden. Die Oberlebenschance wird<br />
selbst in einer schutzmäßig nicht vorbereiteten<br />
unterirdischen Verkehrsanlage in der<br />
Regel größer sein als im Freien. Es ist daher<br />
mit Sicherheit zu erwarten, daß wenigstens<br />
diejenigen bei erkennbarer Luftgefahr<br />
in die unterirdisroen Verkehrsanlagen<br />
flüchten, die sich gerade in deren Nähe<br />
befinden. Die Bundesregierung kann es<br />
daher nicht verantworten, die Sperrung unterirdischer<br />
Verkehrsanlagen für Schutzsuchende<br />
bei Gefahr feindlicher Angriffe<br />
vorzusehen. Sie sieht im übrigen auch keine<br />
Möglichkeit, eine solche Sperrung wirksam<br />
durchzuführen. U<br />
Im übrigen stellt die Bundesregierung abschließend<br />
fest : "Die Planungen der Bundesregierung<br />
für die öffentlichen Schutzräume<br />
gehen von dem Grundsatz aus, daß<br />
in allen Wohnhäusern für die Bewohner<br />
Sdlutzräume errichtet werden, öffentliche<br />
Sd'lutzräume also nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer<br />
dienen, einschließlich der<br />
Personen, die sich sonst außerhalb ihrer<br />
Wohn- und Arbeitsstätten aufhalten. Offentliche<br />
Schutzräume sind daher an Verkehrsschwerpunkten<br />
vorzusehen. An diesen Steilen<br />
wird aber in vielen Fällen, besonders im<br />
Hinblick auf die zu erwartende weitgehende<br />
Verlagerung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
in die zweite Ebene (Tiefanlage). für einen<br />
reinen öffentlidlen Schutzraumbau ein ausreichender<br />
Platz nidlt mehr zu finden sein.<br />
Die Erfüllung der Zivilschutzaufgaben an<br />
diesen besonders gefährdeten Schwerpunkten<br />
macht daher die Ausnutzung unterirdisdler<br />
Verkehrsanlagen für die Errichtung<br />
von öffentlichen Sdlutzräumen unumgänglich<br />
nötig.<br />
Die Bundesregierung wird daher den eingeschlagenen<br />
Weg, unterirdische Verkehrsanlagen<br />
gleichzeitig als öffentliche<br />
Schutzräume einzurichten, weiter verfolgen.<br />
Sie schließt sich damit der Auffassung des<br />
anderen Teiles der Mitglieder der Sachverständigenkommission<br />
an, die die Errichtung<br />
von öffentlichen Sdlutzräumen in Verbindung<br />
mit unterirdischen Verkehrsanlagen<br />
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />
technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />
halten.<br />
Der Bericht dieser Mitglieder der Sachverständigenkommission<br />
enthält wesentliche<br />
Ausführungen über die Gesetzmäßigkeiten<br />
und grundsätzlichen Zusammenhänge der<br />
technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />
der Mehrzweckbauten. Die dargelegten<br />
Erkenntnisse entsprechen im wesentlichen<br />
aum den Erfahrungen, die die<br />
Bundesregierung bei der Planung und Ausführung<br />
von bisher 15 Objekten (Stand :<br />
September 1964), die sich größtenteils noch<br />
im Bauzustand befinden, gesammelt haI. "<br />
Entschließung des Bundesrates<br />
Der Bundesrat behandelte in einer Sitzung<br />
am 17. Dezember 1965 den Bericht der<br />
Sachverständigenkommission und nahm<br />
dazu eine Entschließung an, in der zu der<br />
Frage, ob der Bau unterirdischer Verkehrsantagen<br />
mit Aufgaben des zivilen Bevölkerungsschutzes<br />
verbunden werden kann,<br />
festgestellt wird:<br />
,,1 . Der Bundesrat ist der Auffassung, daß<br />
unterirdische Verkehrsbauten geeignet<br />
sind, bei feindlichen Angriffen einen gewissen<br />
Sdlutz zu bieten. Deshalb sollte<br />
angestrebt werden, die Mitverwendung un-<br />
Zu unseren Bildern:<br />
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o.regenl Du bedeutet Schmutz, Llrm.<br />
Umleitungen. Wo lInnMr die YorauIHlzungen<br />
gegeben .. ncr,<br />
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Der Zw.no zu Mehrzwedtanlagen ergibt<br />
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nach dem 8.., der U-Bahnen und TIef·<br />
oaraoen elnfech kein Platz mehr fOr<br />
reine Schutzbauten Hin wird. Ist auf<br />
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lat ein TeUlChutz durch geetgnete Au.<br />
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cf •• ZlvlllChutz ......... eben.wert.<br />
ael Mehrzwec:Unlagen het der Verllehfa..<br />
zwedc den Vorr.ng, durch Einbauten rar<br />
den zlvUen aevOlkerunguc::hutz darf der<br />
ftle8ende Verkehr Im Frieden nicht beelnb'Ic:hU"t<br />
.erden. L.aaen aktl bekIe<br />
V ......... unguwec::k. nIc:I'It kombln ........ ,<br />
ao rnulll .uf den Bau einer lIehrzwec::k·<br />
.nl.O. venk:ht.t werden.<br />
terirdischer Verkehrsanlagen für Zwecke<br />
des zivilen BevölkerungssdlUtzes zu ermöglichen,<br />
wo es die örtlichen Verhältnisse<br />
gestatten. Allerdings werden nicht immer<br />
die Anforderungen eines verstärkten<br />
Schutzes voll erfüllt werden können. Deshalb<br />
SOllte ggf. geprüft werden, inwieweit<br />
durch Ausbaumaßnahmen wenigstens ein<br />
Teilschutz in den unterirdischen Verkehrsanlagen<br />
erreichbar ist. Auch in diesen Fällen<br />
wird der Bund die Kosten zu tragen<br />
haben.<br />
2. In Übereinstimmung mit der Kommission<br />
sollten alle Planungen von Mehrzweckbauten<br />
unter dem Gesidltspunkt gesehen werden,<br />
daß Verkehr und Bevölkerungssdlutz<br />
ihre Eigenständigkeit haben und der frie-<br />
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