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Magazin 196605

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egierung der Bevölkerung mit gutem<br />

Grund in der Aufklärungsschrift "Zivilschutzfibel<br />

" rät. im Überraschungsfall sidl<br />

fladl auf den Boden zu werfen, Gesicht und<br />

Hände zu bedecken, und damit eine sdlwaroe<br />

Chance angedeutet wird, dem Außersten<br />

zu entgehen, dann wird man der Bevölkerung<br />

andererseits nicht erklären können,<br />

daß die mehrere Meter unter der Erde<br />

liegenden Verkehrsanlagen keinerlei Schutz<br />

bieten würden. Die Oberlebenschance wird<br />

selbst in einer schutzmäßig nicht vorbereiteten<br />

unterirdischen Verkehrsanlage in der<br />

Regel größer sein als im Freien. Es ist daher<br />

mit Sicherheit zu erwarten, daß wenigstens<br />

diejenigen bei erkennbarer Luftgefahr<br />

in die unterirdisroen Verkehrsanlagen<br />

flüchten, die sich gerade in deren Nähe<br />

befinden. Die Bundesregierung kann es<br />

daher nicht verantworten, die Sperrung unterirdischer<br />

Verkehrsanlagen für Schutzsuchende<br />

bei Gefahr feindlicher Angriffe<br />

vorzusehen. Sie sieht im übrigen auch keine<br />

Möglichkeit, eine solche Sperrung wirksam<br />

durchzuführen. U<br />

Im übrigen stellt die Bundesregierung abschließend<br />

fest : "Die Planungen der Bundesregierung<br />

für die öffentlichen Schutzräume<br />

gehen von dem Grundsatz aus, daß<br />

in allen Wohnhäusern für die Bewohner<br />

Sdlutzräume errichtet werden, öffentliche<br />

Sd'lutzräume also nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer<br />

dienen, einschließlich der<br />

Personen, die sich sonst außerhalb ihrer<br />

Wohn- und Arbeitsstätten aufhalten. Offentliche<br />

Schutzräume sind daher an Verkehrsschwerpunkten<br />

vorzusehen. An diesen Steilen<br />

wird aber in vielen Fällen, besonders im<br />

Hinblick auf die zu erwartende weitgehende<br />

Verlagerung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />

in die zweite Ebene (Tiefanlage). für einen<br />

reinen öffentlidlen Schutzraumbau ein ausreichender<br />

Platz nidlt mehr zu finden sein.<br />

Die Erfüllung der Zivilschutzaufgaben an<br />

diesen besonders gefährdeten Schwerpunkten<br />

macht daher die Ausnutzung unterirdisdler<br />

Verkehrsanlagen für die Errichtung<br />

von öffentlichen Sdlutzräumen unumgänglich<br />

nötig.<br />

Die Bundesregierung wird daher den eingeschlagenen<br />

Weg, unterirdische Verkehrsanlagen<br />

gleichzeitig als öffentliche<br />

Schutzräume einzurichten, weiter verfolgen.<br />

Sie schließt sich damit der Auffassung des<br />

anderen Teiles der Mitglieder der Sachverständigenkommission<br />

an, die die Errichtung<br />

von öffentlichen Sdlutzräumen in Verbindung<br />

mit unterirdischen Verkehrsanlagen<br />

bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />

technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />

halten.<br />

Der Bericht dieser Mitglieder der Sachverständigenkommission<br />

enthält wesentliche<br />

Ausführungen über die Gesetzmäßigkeiten<br />

und grundsätzlichen Zusammenhänge der<br />

technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

der Mehrzweckbauten. Die dargelegten<br />

Erkenntnisse entsprechen im wesentlichen<br />

aum den Erfahrungen, die die<br />

Bundesregierung bei der Planung und Ausführung<br />

von bisher 15 Objekten (Stand :<br />

September 1964), die sich größtenteils noch<br />

im Bauzustand befinden, gesammelt haI. "<br />

Entschließung des Bundesrates<br />

Der Bundesrat behandelte in einer Sitzung<br />

am 17. Dezember 1965 den Bericht der<br />

Sachverständigenkommission und nahm<br />

dazu eine Entschließung an, in der zu der<br />

Frage, ob der Bau unterirdischer Verkehrsantagen<br />

mit Aufgaben des zivilen Bevölkerungsschutzes<br />

verbunden werden kann,<br />

festgestellt wird:<br />

,,1 . Der Bundesrat ist der Auffassung, daß<br />

unterirdische Verkehrsbauten geeignet<br />

sind, bei feindlichen Angriffen einen gewissen<br />

Sdlutz zu bieten. Deshalb sollte<br />

angestrebt werden, die Mitverwendung un-<br />

Zu unseren Bildern:<br />

K ......_on __: _<br />

oruben IOr d .. U-Bahnen und die T ...•<br />

o.regenl Du bedeutet Schmutz, Llrm.<br />

Umleitungen. Wo lInnMr die YorauIHlzungen<br />

gegeben .. ncr,<br />

Il0l.... 1Iehrzwlldcb.uten<br />

...,k:htet werden. Die Ober·<br />

Iebenlc::Mnce wird .. Ibst In einer<br />

lChutzmiBIg nktlt worbereIteten um.·<br />

lid_on y"" ......... I. der R_I<br />

gr68er .eln .1. Im Freien. Die "",.na<br />

_ Anlogen _ .... 1_ Foll<br />

I .. "~11d< der Q .......... _.<br />

oudIonden outgeoudlt _.<br />

Der Zw.no zu Mehrzwedtanlagen ergibt<br />

.Ich dar.u., dd In den Innenatldten<br />

nach dem 8.., der U-Bahnen und TIef·<br />

oaraoen elnfech kein Platz mehr fOr<br />

reine Schutzbauten Hin wird. Ist auf<br />

Grund '* DrUlchen VertallIn .... ein wer­<br />

.1Irkter Schutz nicht zu nrwtrklldten. 10<br />

lat ein TeUlChutz durch geetgnete Au.<br />

b.u .... 8ft11hmen In I ..... F.II Im 81nne<br />

cf •• ZlvlllChutz ......... eben.wert.<br />

ael Mehrzwec:Unlagen het der Verllehfa..<br />

zwedc den Vorr.ng, durch Einbauten rar<br />

den zlvUen aevOlkerunguc::hutz darf der<br />

ftle8ende Verkehr Im Frieden nicht beelnb'Ic:hU"t<br />

.erden. L.aaen aktl bekIe<br />

V ......... unguwec::k. nIc:I'It kombln ........ ,<br />

ao rnulll .uf den Bau einer lIehrzwec::k·<br />

.nl.O. venk:ht.t werden.<br />

terirdischer Verkehrsanlagen für Zwecke<br />

des zivilen BevölkerungssdlUtzes zu ermöglichen,<br />

wo es die örtlichen Verhältnisse<br />

gestatten. Allerdings werden nicht immer<br />

die Anforderungen eines verstärkten<br />

Schutzes voll erfüllt werden können. Deshalb<br />

SOllte ggf. geprüft werden, inwieweit<br />

durch Ausbaumaßnahmen wenigstens ein<br />

Teilschutz in den unterirdischen Verkehrsanlagen<br />

erreichbar ist. Auch in diesen Fällen<br />

wird der Bund die Kosten zu tragen<br />

haben.<br />

2. In Übereinstimmung mit der Kommission<br />

sollten alle Planungen von Mehrzweckbauten<br />

unter dem Gesidltspunkt gesehen werden,<br />

daß Verkehr und Bevölkerungssdlutz<br />

ihre Eigenständigkeit haben und der frie-<br />

4

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