Magazin 196605
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densmäßige Verkehrsablauf durch Maßnahmen<br />
für den zivilen Bevölkerungsschutz<br />
nidlt beeinträchtigt werden darf. Der Verkehrszweck<br />
hat insoweit den Vorrang. Wo<br />
sidl Verkehr und Bevölkerungsschutz nicht<br />
in Einklang bringen lassen, scheidet deswegen<br />
eine Mehrzwecklösung aus.<br />
3. Oie Kombination von Verkehrsanlage<br />
und Schutzbauwerk erschwert zwar die<br />
technische Lösung der Verkehrsprobleme ;.<br />
größere Verzögerungen in der Planung und<br />
Ausführung von VerkehrSbauten dürften jedoch<br />
gleichwohl vermeidbar sein. Dazu<br />
dient auch § 16 Abs. 1 Satz 3 des Schutzbaugesetzes,<br />
wonach Auflagen des Zivilschutzes<br />
dem Bauherrn gegenüber nur<br />
wirksam sind, wenn sie binnen 4 Monaten<br />
nach der Unterrichtung des Bundesministers<br />
des Innern über die Planung erteilt<br />
werden. Im übrigen sollte - auch im Interesse<br />
einer Kostenersparnis - angestrebt<br />
werden, die Schutzraumforderungen berei ts<br />
bei der Vorplanung zu berücksichtigen, zumal<br />
da das an den Knotenpunkten des Verkehrs<br />
verfügbare Gelände in der Regel<br />
sehr beschränkt ist.<br />
4. Nadl Auffassung des Bundesrates sollte<br />
sichergestellt werden, daß zumindest in den<br />
Schwerpunkten des Verkehrs öffentliche<br />
Schutzräume in unterirdischen Verkehrsanlagen<br />
oder in unmittelbarer Verbindung<br />
damit für die Verkehrsteilnehmer geschaffen<br />
werden. Bei den Planungen sollte auch<br />
geprüft werden, inwieweit Teile unterirdischer<br />
Verkehrsanlagen als Fluchtwege dienen<br />
und dementsprechend eingerichtet<br />
werden können."<br />
, Bundesrat-Drucksadle 465/64<br />
U<br />
J Ober die Studienreisen liegen Beridlte vor:<br />
von der STUVA über Mehrzweckbauten in der<br />
Sdlweiz,<br />
vom FadlaussdluB MSdlutzraumbauten M des BOI<br />
über Mehrzweckbauten in Sdlweden und<br />
von der Interministeriellen Kommission beim BMI<br />
über Mehrzweckbauten in den Niederlanden, in<br />
Dänemark und Norwegen.<br />
) Die Bundesregierung hat nadl eingehenden Vorarbeiten<br />
der Ressorts am 16. Juni 1965 die Empfehtungen<br />
der Sadlverständigen ausführlidl erörtert<br />
und einen Beschluß gefaBt, der als Stellungnahme<br />
der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission<br />
am 18. Juni 1965 den Präsidenten<br />
des Deutschen Bundestages und des<br />
Bundesrates übermittelt wurde. Siehe Bundesrat·<br />
Drucksache 343'65.<br />
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