25.12.2013 Aufrufe

Magazin 196605

Magazin 196605

Magazin 196605

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

densmäßige Verkehrsablauf durch Maßnahmen<br />

für den zivilen Bevölkerungsschutz<br />

nidlt beeinträchtigt werden darf. Der Verkehrszweck<br />

hat insoweit den Vorrang. Wo<br />

sidl Verkehr und Bevölkerungsschutz nicht<br />

in Einklang bringen lassen, scheidet deswegen<br />

eine Mehrzwecklösung aus.<br />

3. Oie Kombination von Verkehrsanlage<br />

und Schutzbauwerk erschwert zwar die<br />

technische Lösung der Verkehrsprobleme ;.<br />

größere Verzögerungen in der Planung und<br />

Ausführung von VerkehrSbauten dürften jedoch<br />

gleichwohl vermeidbar sein. Dazu<br />

dient auch § 16 Abs. 1 Satz 3 des Schutzbaugesetzes,<br />

wonach Auflagen des Zivilschutzes<br />

dem Bauherrn gegenüber nur<br />

wirksam sind, wenn sie binnen 4 Monaten<br />

nach der Unterrichtung des Bundesministers<br />

des Innern über die Planung erteilt<br />

werden. Im übrigen sollte - auch im Interesse<br />

einer Kostenersparnis - angestrebt<br />

werden, die Schutzraumforderungen berei ts<br />

bei der Vorplanung zu berücksichtigen, zumal<br />

da das an den Knotenpunkten des Verkehrs<br />

verfügbare Gelände in der Regel<br />

sehr beschränkt ist.<br />

4. Nadl Auffassung des Bundesrates sollte<br />

sichergestellt werden, daß zumindest in den<br />

Schwerpunkten des Verkehrs öffentliche<br />

Schutzräume in unterirdischen Verkehrsanlagen<br />

oder in unmittelbarer Verbindung<br />

damit für die Verkehrsteilnehmer geschaffen<br />

werden. Bei den Planungen sollte auch<br />

geprüft werden, inwieweit Teile unterirdischer<br />

Verkehrsanlagen als Fluchtwege dienen<br />

und dementsprechend eingerichtet<br />

werden können."<br />

, Bundesrat-Drucksadle 465/64<br />

U<br />

J Ober die Studienreisen liegen Beridlte vor:<br />

von der STUVA über Mehrzweckbauten in der<br />

Sdlweiz,<br />

vom FadlaussdluB MSdlutzraumbauten M des BOI<br />

über Mehrzweckbauten in Sdlweden und<br />

von der Interministeriellen Kommission beim BMI<br />

über Mehrzweckbauten in den Niederlanden, in<br />

Dänemark und Norwegen.<br />

) Die Bundesregierung hat nadl eingehenden Vorarbeiten<br />

der Ressorts am 16. Juni 1965 die Empfehtungen<br />

der Sadlverständigen ausführlidl erörtert<br />

und einen Beschluß gefaBt, der als Stellungnahme<br />

der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission<br />

am 18. Juni 1965 den Präsidenten<br />

des Deutschen Bundestages und des<br />

Bundesrates übermittelt wurde. Siehe Bundesrat·<br />

Drucksache 343'65.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!