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Die Rede von Richard Roßmanith - Ulm

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<strong>Die</strong> mangelnde Handlungsfähigkeit in den Balkankriegen<br />

der 1990er-Jahre führte der EU drastisch vor Augen, dass sie<br />

bei all ihrem wirtschaftlichen Gewicht den sicherheits- und<br />

verteidigungspolitischen Problemen selbst in ihrer<br />

unmittelbaren Nachbarschaft hilflos gegenüber stand.<br />

Auf dem Europäischen Rat 1999 in Köln wurde daher die<br />

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ins Leben<br />

gerufen.<br />

Durch sie sollte die Handlungsfähigkeit der EU in der<br />

internationalen Konfliktverhütung und im<br />

Krisenmanagement sowohl im militärischen wie auch im<br />

zivilen Bereich gestärkt werden. Im Rahmen der<br />

Krisenbewältigung wurden die Aufgaben, welche in einem<br />

Einsatz durch militärische Kräfte erfüllt werden sollten – die<br />

sogenannten „Petersberg-Aufgaben“ – präzisiert. <strong>Die</strong>se<br />

„Petersberg-Aufgaben“ umfassen humanitäre Aufgaben,<br />

Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie<br />

Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich<br />

friedensschaffender Maßnahmen.<br />

Durch den Vertrag <strong>von</strong> Lissabon <strong>von</strong> 2009 wurden diese<br />

Aufgaben erweitert und die Europäische Sicherheits- und<br />

Verteidigungspolitik erhielt zudem ihren heutigen Namen<br />

der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“.<br />

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