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April - Amt Preetz Land

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17. Jahrgang Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 Seite 3<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Gemeinde Wahlstorf<br />

Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VE 2<br />

der Gemeinde Wahlstorf für das Gebiet „Kulturzentrum Brache“<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wahlstorf hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2013<br />

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE 2 für das Gebiet „Kulturzentrum Brache“,<br />

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.<br />

Dies wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 25.04.2013 in Kraft. Alle Interessierten können<br />

den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von<br />

diesem Tage an in der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer<br />

21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den<br />

Inhalt Auskunft erhalten.<br />

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2<br />

BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem <strong>Amt</strong> geltend gemacht<br />

worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel<br />

des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen<br />

Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen<br />

Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-<br />

Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung<br />

gegenüber dem <strong>Amt</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,<br />

die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.<br />

Schellhorn, den 15.04.2013 <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong> Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Gemeinde Barmissen<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Barmissen<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hat die Gemeindevertretung Barmissen<br />

beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzgesetz<br />

(BImSchG)<br />

einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit<br />

dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />

erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />

geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />

wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />

auf der Grundlage des<br />

„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />

relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />

sofort für die Dauer eines Monats während<br />

der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />

Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans<br />

der Gemeinde Barmissen können<br />

bis zum 14.06.2013 von Jedermann<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Schellhorn, 15.04.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Tel. 04342 / 8866 - 21<br />

Aktuelles Ortsrecht<br />

jederzeit unter:<br />

www.amtpreetzland.de<br />

Impressum:<br />

„Der <strong>Amt</strong>sschimmel“<br />

ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem<br />

Bekanntmachungsteil des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong> und seiner amtsangehörigen<br />

Gemeinden Barmissen, Boksee,<br />

Bothkamp, Großbarkau, Honigsee,<br />

Kirchbarkau, Klein<br />

Barkau, Kühren,<br />

Lehmkuhlen, Löptin,<br />

Nettelsee, Pohnsdorf,<br />

Postfeld, Rastorf,<br />

Schellhorn, Wahlstorf<br />

und Warnau.<br />

Er erscheint regelmäßig einmal im<br />

Monat (jeweils am letzten Mittwoch des<br />

Monats) und wird per Post an sämtliche<br />

Haushalte im <strong>Amt</strong>sgebiet zugestellt. Er<br />

liegt darüber hinaus im Dienstgebäude<br />

des <strong>Amt</strong>es in Schellhorn aus.<br />

Er wird zusätzlich auf der Internetseite<br />

www.amtpreetzland.de als PDF-Datei<br />

publiziert und dort archiviert.<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong><br />

- Der <strong>Amt</strong>svorsteher -<br />

Am Berg 2, 24211 Schellhorn<br />

Verantwortlicher Redakteur:<br />

Ralf-Uwe Jann, Tel. 04342/8866–21,<br />

Fax 04342/8866 -09. E-Mail:<br />

amtsschimmel@amtpreetzland.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen<br />

Beiträge sind die jeweils<br />

genannten Autoren.<br />

Druck und Anzeigen:<br />

SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG,<br />

Geschäftsführer Gisbert Sprunk,<br />

Moorweg 66, 24582 Bordesholm,<br />

Tel. 04322/3103, Fax - 4615. E-Mail :<br />

drucksachen@skala-druck.de<br />

Die Druckauflage beträgt ca. 4.500 Stck.<br />

Zum Thema „Lärmaktionsplanung“ siehe auch den Artikel auf Seiten 7/8.

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