April - Amt Preetz Land
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17. Jahrgang Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 Seite 3<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Gemeinde Wahlstorf<br />
Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VE 2<br />
der Gemeinde Wahlstorf für das Gebiet „Kulturzentrum Brache“<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wahlstorf hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2013<br />
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE 2 für das Gebiet „Kulturzentrum Brache“,<br />
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.<br />
Dies wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 25.04.2013 in Kraft. Alle Interessierten können<br />
den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von<br />
diesem Tage an in der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer<br />
21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den<br />
Inhalt Auskunft erhalten.<br />
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2<br />
BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem <strong>Amt</strong> geltend gemacht<br />
worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel<br />
des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB).<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen<br />
Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen<br />
Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-<br />
Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung<br />
gegenüber dem <strong>Amt</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,<br />
die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.<br />
Schellhorn, den 15.04.2013 <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong> Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Gemeinde Barmissen<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Barmissen<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hat die Gemeindevertretung Barmissen<br />
beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzgesetz<br />
(BImSchG)<br />
einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit<br />
dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />
erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />
geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />
wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />
auf der Grundlage des<br />
„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />
relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />
sofort für die Dauer eines Monats während<br />
der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />
Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans<br />
der Gemeinde Barmissen können<br />
bis zum 14.06.2013 von Jedermann<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Schellhorn, 15.04.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Tel. 04342 / 8866 - 21<br />
Aktuelles Ortsrecht<br />
jederzeit unter:<br />
www.amtpreetzland.de<br />
Impressum:<br />
„Der <strong>Amt</strong>sschimmel“<br />
ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem<br />
Bekanntmachungsteil des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong> und seiner amtsangehörigen<br />
Gemeinden Barmissen, Boksee,<br />
Bothkamp, Großbarkau, Honigsee,<br />
Kirchbarkau, Klein<br />
Barkau, Kühren,<br />
Lehmkuhlen, Löptin,<br />
Nettelsee, Pohnsdorf,<br />
Postfeld, Rastorf,<br />
Schellhorn, Wahlstorf<br />
und Warnau.<br />
Er erscheint regelmäßig einmal im<br />
Monat (jeweils am letzten Mittwoch des<br />
Monats) und wird per Post an sämtliche<br />
Haushalte im <strong>Amt</strong>sgebiet zugestellt. Er<br />
liegt darüber hinaus im Dienstgebäude<br />
des <strong>Amt</strong>es in Schellhorn aus.<br />
Er wird zusätzlich auf der Internetseite<br />
www.amtpreetzland.de als PDF-Datei<br />
publiziert und dort archiviert.<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong><br />
- Der <strong>Amt</strong>svorsteher -<br />
Am Berg 2, 24211 Schellhorn<br />
Verantwortlicher Redakteur:<br />
Ralf-Uwe Jann, Tel. 04342/8866–21,<br />
Fax 04342/8866 -09. E-Mail:<br />
amtsschimmel@amtpreetzland.de<br />
Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen<br />
Beiträge sind die jeweils<br />
genannten Autoren.<br />
Druck und Anzeigen:<br />
SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG,<br />
Geschäftsführer Gisbert Sprunk,<br />
Moorweg 66, 24582 Bordesholm,<br />
Tel. 04322/3103, Fax - 4615. E-Mail :<br />
drucksachen@skala-druck.de<br />
Die Druckauflage beträgt ca. 4.500 Stck.<br />
Zum Thema „Lärmaktionsplanung“ siehe auch den Artikel auf Seiten 7/8.