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April - Amt Preetz Land

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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 17. Jahrgang<br />

Gemeinde Schellhorn<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Schellhorn<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hat die Gemeindevertretung<br />

Schellhorn beschlossen, gemäß § 47 d<br />

BundesImmissionsSchutzGesetz<br />

(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />

mit dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />

erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />

und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />

wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />

auf der Grundlage des<br />

„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />

relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />

Gemeinde Pohnsdorf<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Pohnsdorf<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hatte die Gemeindevertretung<br />

Pohnsdorf ihren Lärmaktionsplanung der<br />

1. Stufe aus dem Jahr 2008 zu überprüfen<br />

(§ 47 d Abs. 5 BImschSchG).<br />

Relevante Änderungen der Lärmsituation<br />

gegenüber der Situation vor 5 Jahren wurden<br />

dabei nicht festgestellt. Eine umfängliche<br />

Überarbeitung des Aktionsplans der<br />

1. Stufe ist daher nicht erforderlich. Eine<br />

Aktualisierung der Daten im Sinne der<br />

Fortschreibung des Aktionsplans der 1.<br />

Stufe wurde als ausreichend befunden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Der „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung<br />

des Lärmaktionsplans der 1. Stufe<br />

sofort für die Dauer eines Monats während<br />

der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />

Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />

der Gemeinde Schellhorn können<br />

bis zum 14.06.2013 von Jedermann<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Schellhorn, 15.04.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Tel. 04342 / 8866 - 21<br />

gem. § 47 d BImSchG der Gemeinde<br />

Pohnsdorf“ liegt ab sofort für die Dauer<br />

eines Monats während der Dienstzeiten<br />

der <strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>,<br />

Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21,<br />

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Pohnsdorf können bis zum<br />

14.06.2013 von Jedermann schriftlich oder<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Schellhorn, 15.04.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Tel. 04342 / 8866 - 21<br />

Gemeinde Nettelsee<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Nettelsee<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hatte die Gemeindevertretung<br />

Nettelsee ihren Lärmaktionsplanung der<br />

1. Stufe aus dem Jahr 2008 zu überprüfen(§<br />

47 d Abs. 5 BImschSchG).<br />

Relevante Änderungen der Lärmsituation<br />

gegenüber der Situation vor 5 Jahren<br />

wurden dabei nicht festgestellt. Eine umfängliche<br />

Überarbeitung des Aktionsplans<br />

der 1. Stufe ist daher nicht erforderlich.<br />

Eine Aktualisierung der Daten im Sinne der<br />

Fortschreibung des Aktionsplans der 1.<br />

Stufe wurde als ausreichend befunden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Der „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung<br />

des Lärmaktionsplans der 1. Stufe<br />

gem. § 47 d BImSchG der Gemeinde<br />

Nettelsee“ liegt ab sofort für die Dauer<br />

eines Monats während der Dienstzeiten<br />

der <strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>,<br />

Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21,<br />

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Nettelsee können bis zum<br />

14.06.2013 von Jedermann schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Schellhorn, 15.04.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Tel. 04342 / 8866 - 21<br />

Gemeinde Wahlstorf<br />

Lärmaktionsplan der Gemeinde Wahlstorf<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung<br />

Wahlstorf beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />

(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />

mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf.<br />

Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein 1. Entwurf<br />

eines Lärmaktionsplans auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />

für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab sofort für die Dauer<br />

eines Monats während der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung im<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />

Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden Ergebnisse der Lärmkartierung<br />

des <strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung sowie<br />

im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde<br />

Wahlstorf können bis zum 14.06.2013 von Jedermann schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Schellhorn, 15.04.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Tel. 04342 / 8866 - 21<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

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