April - Amt Preetz Land
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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 17. Jahrgang<br />
Gemeinde Schellhorn<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Schellhorn<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hat die Gemeindevertretung<br />
Schellhorn beschlossen, gemäß § 47 d<br />
BundesImmissionsSchutzGesetz<br />
(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />
mit dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />
erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />
und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />
wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />
auf der Grundlage des<br />
„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />
relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />
Gemeinde Pohnsdorf<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Pohnsdorf<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hatte die Gemeindevertretung<br />
Pohnsdorf ihren Lärmaktionsplanung der<br />
1. Stufe aus dem Jahr 2008 zu überprüfen<br />
(§ 47 d Abs. 5 BImschSchG).<br />
Relevante Änderungen der Lärmsituation<br />
gegenüber der Situation vor 5 Jahren wurden<br />
dabei nicht festgestellt. Eine umfängliche<br />
Überarbeitung des Aktionsplans der<br />
1. Stufe ist daher nicht erforderlich. Eine<br />
Aktualisierung der Daten im Sinne der<br />
Fortschreibung des Aktionsplans der 1.<br />
Stufe wurde als ausreichend befunden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Der „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung<br />
des Lärmaktionsplans der 1. Stufe<br />
sofort für die Dauer eines Monats während<br />
der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />
Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />
der Gemeinde Schellhorn können<br />
bis zum 14.06.2013 von Jedermann<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Schellhorn, 15.04.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Tel. 04342 / 8866 - 21<br />
gem. § 47 d BImSchG der Gemeinde<br />
Pohnsdorf“ liegt ab sofort für die Dauer<br />
eines Monats während der Dienstzeiten<br />
der <strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>,<br />
Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21,<br />
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Pohnsdorf können bis zum<br />
14.06.2013 von Jedermann schriftlich oder<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Schellhorn, 15.04.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Tel. 04342 / 8866 - 21<br />
Gemeinde Nettelsee<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Nettelsee<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hatte die Gemeindevertretung<br />
Nettelsee ihren Lärmaktionsplanung der<br />
1. Stufe aus dem Jahr 2008 zu überprüfen(§<br />
47 d Abs. 5 BImschSchG).<br />
Relevante Änderungen der Lärmsituation<br />
gegenüber der Situation vor 5 Jahren<br />
wurden dabei nicht festgestellt. Eine umfängliche<br />
Überarbeitung des Aktionsplans<br />
der 1. Stufe ist daher nicht erforderlich.<br />
Eine Aktualisierung der Daten im Sinne der<br />
Fortschreibung des Aktionsplans der 1.<br />
Stufe wurde als ausreichend befunden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Der „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung<br />
des Lärmaktionsplans der 1. Stufe<br />
gem. § 47 d BImSchG der Gemeinde<br />
Nettelsee“ liegt ab sofort für die Dauer<br />
eines Monats während der Dienstzeiten<br />
der <strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>,<br />
Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21,<br />
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Nettelsee können bis zum<br />
14.06.2013 von Jedermann schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Schellhorn, 15.04.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Tel. 04342 / 8866 - 21<br />
Gemeinde Wahlstorf<br />
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wahlstorf<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung<br />
Wahlstorf beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />
(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />
mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf.<br />
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein 1. Entwurf<br />
eines Lärmaktionsplans auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />
für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab sofort für die Dauer<br />
eines Monats während der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung im<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />
Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden Ergebnisse der Lärmkartierung<br />
des <strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung sowie<br />
im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde<br />
Wahlstorf können bis zum 14.06.2013 von Jedermann schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Schellhorn, 15.04.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Tel. 04342 / 8866 - 21<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen