April - Amt Preetz Land
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17. Jahrgang Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 Seite 7<br />
Lärmaktionsplanung in EU, Bund und Kommunen<br />
„Lärm ist das Geräusch der anderen“<br />
In Westeuropa sind über 20 Prozent der<br />
Bevölkerung, d. h. annähernd 80 Millionen<br />
Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die als<br />
untragbar angesehen werden. In Deutschland<br />
sehen sich knapp 60 Prozent der<br />
Menschen durch Lärm, insbesondere<br />
durch Verkehrslärm belästigt, davon mehr<br />
als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Die<br />
externen Kosten des Straßenverkehrslärms<br />
in Deutschland werden auf 9,1 Mrd € pro<br />
Jahr geschätzt.<br />
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 25.<br />
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm hat die<br />
Europäische Union ein Konzept vorgegeben,<br />
Lärmauswirkungen zu erfassen und<br />
ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen<br />
Ziele sind:<br />
► die Ermittlung der Belastung durch<br />
strategische Lärmkarten,<br />
► Bewertung und soweit erforderlich<br />
Vermeidung oder Verminderung von Belastungen<br />
durch Aktionspläne.<br />
Die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten<br />
und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen<br />
ist nach § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung<br />
der Gemeinden. (Gemeinden, die es<br />
versäumen, Lärmaktionspläne aufzustellen,<br />
handeln rechtswidrig!) Dem <strong>Land</strong> obliegt<br />
es, über die Bundesregierung der EU-<br />
Kommissionen über die Umsetzung der<br />
Umgebungslärmrichtlinie zu berichten.<br />
Die Information der Öffentlichkeit über<br />
vorhandene Lärmbelastungen und die<br />
Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung<br />
sind dabei von zentraler Bedeutung.<br />
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
durch das Gesetz zur Umsetzung<br />
der EG-Richtlinie über die Bewertung<br />
und Bekämpfung von Umgebungslärm<br />
vom 24. Juni 2005 und der Verordnung<br />
über die Lärmkartierung vom 06.<br />
März 2006 erfolgte die Umsetzung der<br />
Richtlinie in deutsches Recht.<br />
Die Umsetzung erfolgt(e) in zwei Stufen<br />
mit folgenden zeitlichen Vorgaben:<br />
In der I. Stufe waren für Hauptverkehrsstraßen<br />
mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro<br />
Jahr waren Lärmaktionspläne bis zum 18.<br />
Juli 2008 aufzustellen, in der II. Stufe (für<br />
Straßen mit > 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr) bis<br />
zum 18. Juli 2013.<br />
Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind bei<br />
Bedarf, mindestens jedoch alle 5 Jahre, zu<br />
(Kurt Tucholsky)<br />
überprüfen und ggf. fortzuschreiben.<br />
• Umfang in Schleswig-Holstein<br />
In Schleswig-Holstein wurden zum 30. Juni<br />
2012 für ca. 2.300 km Hauptverkehrsstraßen<br />
und Straßen der Ballungsräume Kiel,<br />
Hamburg und Lübeck aktuelle Lärmkarten<br />
ausgearbeitet. Für Haupteisenbahnstrecken<br />
der DB (ca. 470 km) erfolgt die Ausarbeitung<br />
der Lärmkarten durch das Eisenbahnbundesamt,<br />
für die Bahnstrecken der<br />
AKN durch die AKN Eisenbahn AG und für<br />
den Flughafen Fuhlsbüttel durch die Hansestadt<br />
Hamburg. Im Anschluss sind bis<br />
zum 18. Juli 2013 Aktionspläne für Orte in<br />
der Nähe dieser Hauptlärmquellen aufzustellen<br />
und vorliegende Aktionspläne zu<br />
prüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.<br />
Waren in der 1. Stufe in Schleswig-Holstein<br />
600 km Hauptverkehrsstraßen in 216 Gemeinden<br />
betroffen, wurden in der 2. Stufe<br />
insgesamt 1.800 km in 409 Gemeinden mit<br />
Hauptlärmquellen auf den Gemeindegebiet<br />
erfasst.<br />
• Nutzen und Chancen<br />
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie<br />
ermöglicht mit Lärmkarten eine Bewertung<br />
der Lärmbelastung für Bürger und<br />
Gemeinden. Aktionspläne dienen der Verbesserung<br />
der Lebensqualität. Mit Lärmminderungsmaßnahmen<br />
sind auch wirtschaftliche<br />
Nutzen kurz, mittel und/oder<br />
langfristig verbunden:<br />
► Steigerung oder Erhalt der Wohn- und<br />
damit der Immobilienwerte, was sich letztendlich<br />
auch in höheren Steuereinnahmen<br />
niederschlagen kann.<br />
► Steigerung oder Erhalt der touristischen<br />
Attraktivität.<br />
► Verbesserte Koordinierung bei Planung<br />
und Abstimmung der Belange der großen<br />
Städte und kleineren Gemeinden über die<br />
gemeindlichen Grenzen und die <strong>Land</strong>esgrenzen<br />
hinweg.<br />
Von der Seite www.umweltdaten.landsh.de aus gelangt man zu den Lärmkarten.<br />
► Einfachere Entwicklung einer langfristigen<br />
Strategie zur Lärmminderung (“Lärmmanagement")<br />
im Zusammenwirken mit<br />
anderen Planungen.<br />
► Synergien mit Bauleitplanungen, Verkehrsentwicklungsplanungen<br />
und anderen<br />
Plänen bei der Aufstellung und Zielerreichung<br />
(z.B. Vorwegnahme einzelner Prüfungen,<br />
Gutachten und Abwägungen).<br />
Lärmaktionsplanung bedeutet auch mehr<br />
Transparenz für die Öffentlichkeit, was für<br />
den Lärmschutz möglich und was z.B. aus<br />
Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht<br />
realisierbar ist. Dabei kommt es darauf an,<br />
in der Öffentlichkeit keine überzogenen<br />
Erwartungen zu wecken, denn nicht alles<br />
Wünschenswerte wird - gerade unter Kostengesichtspunkten<br />
– auch zu realisieren<br />
sein. Andererseits ist es jedoch eine wesentliche<br />
Zielsetzung der Richtlinie, die<br />
Möglichkeiten zu analysieren und das Notwendige<br />
und Machbare zu realisieren.<br />
(Fortsetzung auf Seite 8)<br />
[Quelle: Leitfaden des MELUR für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie]