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April - Amt Preetz Land

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17. Jahrgang Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 04/2013 vom 24. <strong>April</strong> 2013 Seite 7<br />

Lärmaktionsplanung in EU, Bund und Kommunen<br />

„Lärm ist das Geräusch der anderen“<br />

In Westeuropa sind über 20 Prozent der<br />

Bevölkerung, d. h. annähernd 80 Millionen<br />

Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die als<br />

untragbar angesehen werden. In Deutschland<br />

sehen sich knapp 60 Prozent der<br />

Menschen durch Lärm, insbesondere<br />

durch Verkehrslärm belästigt, davon mehr<br />

als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Die<br />

externen Kosten des Straßenverkehrslärms<br />

in Deutschland werden auf 9,1 Mrd € pro<br />

Jahr geschätzt.<br />

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 25.<br />

Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm hat die<br />

Europäische Union ein Konzept vorgegeben,<br />

Lärmauswirkungen zu erfassen und<br />

ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen<br />

Ziele sind:<br />

► die Ermittlung der Belastung durch<br />

strategische Lärmkarten,<br />

► Bewertung und soweit erforderlich<br />

Vermeidung oder Verminderung von Belastungen<br />

durch Aktionspläne.<br />

Die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten<br />

und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen<br />

ist nach § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung<br />

der Gemeinden. (Gemeinden, die es<br />

versäumen, Lärmaktionspläne aufzustellen,<br />

handeln rechtswidrig!) Dem <strong>Land</strong> obliegt<br />

es, über die Bundesregierung der EU-<br />

Kommissionen über die Umsetzung der<br />

Umgebungslärmrichtlinie zu berichten.<br />

Die Information der Öffentlichkeit über<br />

vorhandene Lärmbelastungen und die<br />

Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung<br />

sind dabei von zentraler Bedeutung.<br />

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

durch das Gesetz zur Umsetzung<br />

der EG-Richtlinie über die Bewertung<br />

und Bekämpfung von Umgebungslärm<br />

vom 24. Juni 2005 und der Verordnung<br />

über die Lärmkartierung vom 06.<br />

März 2006 erfolgte die Umsetzung der<br />

Richtlinie in deutsches Recht.<br />

Die Umsetzung erfolgt(e) in zwei Stufen<br />

mit folgenden zeitlichen Vorgaben:<br />

In der I. Stufe waren für Hauptverkehrsstraßen<br />

mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro<br />

Jahr waren Lärmaktionspläne bis zum 18.<br />

Juli 2008 aufzustellen, in der II. Stufe (für<br />

Straßen mit > 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr) bis<br />

zum 18. Juli 2013.<br />

Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind bei<br />

Bedarf, mindestens jedoch alle 5 Jahre, zu<br />

(Kurt Tucholsky)<br />

überprüfen und ggf. fortzuschreiben.<br />

• Umfang in Schleswig-Holstein<br />

In Schleswig-Holstein wurden zum 30. Juni<br />

2012 für ca. 2.300 km Hauptverkehrsstraßen<br />

und Straßen der Ballungsräume Kiel,<br />

Hamburg und Lübeck aktuelle Lärmkarten<br />

ausgearbeitet. Für Haupteisenbahnstrecken<br />

der DB (ca. 470 km) erfolgt die Ausarbeitung<br />

der Lärmkarten durch das Eisenbahnbundesamt,<br />

für die Bahnstrecken der<br />

AKN durch die AKN Eisenbahn AG und für<br />

den Flughafen Fuhlsbüttel durch die Hansestadt<br />

Hamburg. Im Anschluss sind bis<br />

zum 18. Juli 2013 Aktionspläne für Orte in<br />

der Nähe dieser Hauptlärmquellen aufzustellen<br />

und vorliegende Aktionspläne zu<br />

prüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.<br />

Waren in der 1. Stufe in Schleswig-Holstein<br />

600 km Hauptverkehrsstraßen in 216 Gemeinden<br />

betroffen, wurden in der 2. Stufe<br />

insgesamt 1.800 km in 409 Gemeinden mit<br />

Hauptlärmquellen auf den Gemeindegebiet<br />

erfasst.<br />

• Nutzen und Chancen<br />

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie<br />

ermöglicht mit Lärmkarten eine Bewertung<br />

der Lärmbelastung für Bürger und<br />

Gemeinden. Aktionspläne dienen der Verbesserung<br />

der Lebensqualität. Mit Lärmminderungsmaßnahmen<br />

sind auch wirtschaftliche<br />

Nutzen kurz, mittel und/oder<br />

langfristig verbunden:<br />

► Steigerung oder Erhalt der Wohn- und<br />

damit der Immobilienwerte, was sich letztendlich<br />

auch in höheren Steuereinnahmen<br />

niederschlagen kann.<br />

► Steigerung oder Erhalt der touristischen<br />

Attraktivität.<br />

► Verbesserte Koordinierung bei Planung<br />

und Abstimmung der Belange der großen<br />

Städte und kleineren Gemeinden über die<br />

gemeindlichen Grenzen und die <strong>Land</strong>esgrenzen<br />

hinweg.<br />

Von der Seite www.umweltdaten.landsh.de aus gelangt man zu den Lärmkarten.<br />

► Einfachere Entwicklung einer langfristigen<br />

Strategie zur Lärmminderung (“Lärmmanagement")<br />

im Zusammenwirken mit<br />

anderen Planungen.<br />

► Synergien mit Bauleitplanungen, Verkehrsentwicklungsplanungen<br />

und anderen<br />

Plänen bei der Aufstellung und Zielerreichung<br />

(z.B. Vorwegnahme einzelner Prüfungen,<br />

Gutachten und Abwägungen).<br />

Lärmaktionsplanung bedeutet auch mehr<br />

Transparenz für die Öffentlichkeit, was für<br />

den Lärmschutz möglich und was z.B. aus<br />

Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht<br />

realisierbar ist. Dabei kommt es darauf an,<br />

in der Öffentlichkeit keine überzogenen<br />

Erwartungen zu wecken, denn nicht alles<br />

Wünschenswerte wird - gerade unter Kostengesichtspunkten<br />

– auch zu realisieren<br />

sein. Andererseits ist es jedoch eine wesentliche<br />

Zielsetzung der Richtlinie, die<br />

Möglichkeiten zu analysieren und das Notwendige<br />

und Machbare zu realisieren.<br />

(Fortsetzung auf Seite 8)<br />

[Quelle: Leitfaden des MELUR für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie]

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