Juni - Amt Preetz Land
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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 06/2013 vom 26. <strong>Juni</strong> 2013 17. Jahrgang<br />
Gemeinde Lehmkuhlen<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Lehmkuhlen<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hat die Gemeindevertretung<br />
Lehmkuhlen beschlossen, gemäß § 47 d<br />
BundesImmissionsSchutzgesetz<br />
(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />
mit dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />
erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />
und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />
wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />
auf der Grundlage des<br />
„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />
relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />
Gemeinde Postfeld<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Postfeld<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hat die Gemeindevertretung Postfeld<br />
beschlossen, gemäß § 47 d Bundes-<br />
ImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) einen<br />
Lärmaktionsplan aufzustellen, mit<br />
dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />
erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />
geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />
wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />
auf der Grundlage des<br />
„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />
relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />
sofort für die Dauer eines Monats während<br />
der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />
Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans<br />
der Gemeinde Lehmkuhlen<br />
können bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />
schriftlich oder zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
Schellhorn, 17.06.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
sofort für die Dauer eines Monats während<br />
der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />
Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />
der Gemeinde Postfeld können<br />
bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Schellhorn, 17.06.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Gemeinde Rastorf<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Rastorf<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
hatte die Gemeindevertretung<br />
Rastorf am 24.01.2013 beschlossen, gemäß<br />
§ 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />
(BImSchG) einen Lärmaktionsplan<br />
aufzustellen, mit dem eine Bewertung der<br />
Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />
und Lärmauswirkungen geregelt<br />
werden.<br />
Mit der Erstellung des Lärmaktionsplans<br />
auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />
für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“<br />
wurde das Ing.-Büro<br />
„Lärmkontor GmbH“ (Hamburg) beauftragt.<br />
In der Sitzung der Gemeindevertretung<br />
vom 15.05.2013 wurde nunmehr der vom<br />
Büto „Lärmkontor“ erarbeitete Entwurf<br />
des Lärmaktionsplans beschlossen. Dieser<br />
liegt ab sofort für die Dauer eines<br />
Monats während der Dienstzeiten der<br />
<strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am<br />
Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />
Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />
Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />
<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
sowie im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/<br />
public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />
der Gemeinde Rastorf können<br />
bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Schellhorn, 17.06.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Gemeinde Warnau<br />
Lärmaktionsplan der<br />
Gemeinde Warnau<br />
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung<br />
Warnau beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />
(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />
mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />
und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein 1. Entwurf<br />
eines Lärmaktionsplans auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />
für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab sofort für die Dauer<br />
eines Monats während der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung im<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />
Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden Ergebnisse der Lärmkartierung<br />
des <strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung sowie<br />
im Internet unter der Adresse<br />
www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/ulr/<br />
- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde<br />
Kirchbarkau können bis zum 09.08.2013 von Jedermann schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Schellhorn, 17.06.2013 Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Zum Thema „Lärmaktionsplanung“ siehe auch den Artikel im „<strong>Amt</strong>sschimmel“ Nr. 04/2013 (Seiten 7/8).