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Juni - Amt Preetz Land

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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 06/2013 vom 26. <strong>Juni</strong> 2013 17. Jahrgang<br />

Gemeinde Lehmkuhlen<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Lehmkuhlen<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hat die Gemeindevertretung<br />

Lehmkuhlen beschlossen, gemäß § 47 d<br />

BundesImmissionsSchutzgesetz<br />

(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />

mit dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />

erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />

und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />

wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />

auf der Grundlage des<br />

„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />

relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />

Gemeinde Postfeld<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Postfeld<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hat die Gemeindevertretung Postfeld<br />

beschlossen, gemäß § 47 d Bundes-<br />

ImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) einen<br />

Lärmaktionsplan aufzustellen, mit<br />

dem eine Bewertung der Lärmsituation<br />

erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />

geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss<br />

wurde ein 1. Entwurf eines Lärmaktionsplans<br />

auf der Grundlage des<br />

„Musteraktionsplans für Gemeinden ohne<br />

relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab<br />

sofort für die Dauer eines Monats während<br />

der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />

Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans<br />

der Gemeinde Lehmkuhlen<br />

können bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />

schriftlich oder zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

Schellhorn, 17.06.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

sofort für die Dauer eines Monats während<br />

der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211<br />

Schellhorn, Zimmer 21, zu Jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />

der Gemeinde Postfeld können<br />

bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Schellhorn, 17.06.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Gemeinde Rastorf<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Rastorf<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

hatte die Gemeindevertretung<br />

Rastorf am 24.01.2013 beschlossen, gemäß<br />

§ 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />

(BImSchG) einen Lärmaktionsplan<br />

aufzustellen, mit dem eine Bewertung der<br />

Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />

und Lärmauswirkungen geregelt<br />

werden.<br />

Mit der Erstellung des Lärmaktionsplans<br />

auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />

für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“<br />

wurde das Ing.-Büro<br />

„Lärmkontor GmbH“ (Hamburg) beauftragt.<br />

In der Sitzung der Gemeindevertretung<br />

vom 15.05.2013 wurde nunmehr der vom<br />

Büto „Lärmkontor“ erarbeitete Entwurf<br />

des Lärmaktionsplans beschlossen. Dieser<br />

liegt ab sofort für die Dauer eines<br />

Monats während der Dienstzeiten der<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung im <strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am<br />

Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />

Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden<br />

Ergebnisse der Lärmkartierung des<br />

<strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

sowie im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/<br />

public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans<br />

der Gemeinde Rastorf können<br />

bis zum 09.08.2013 von Jedermann<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Schellhorn, 17.06.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Gemeinde Warnau<br />

Lärmaktionsplan der<br />

Gemeinde Warnau<br />

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung<br />

Warnau beschlossen, gemäß § 47 d BundesImmissionsSchutzGesetz<br />

(BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen,<br />

mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme<br />

und Lärmauswirkungen geregelt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.<br />

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein 1. Entwurf<br />

eines Lärmaktionsplans auf der Grundlage des „Musteraktionsplans<br />

für Gemeinden ohne relevante Lärmbelästigung“ beschlossen.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab sofort für die Dauer<br />

eines Monats während der Dienstzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung im<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, zu<br />

Jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Die der Aktionsplanung zugrunde liegenden Ergebnisse der Lärmkartierung<br />

des <strong>Land</strong>es sind ebenfalls in der <strong>Amt</strong>sverwaltung sowie<br />

im Internet unter der Adresse<br />

www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/ulr/<br />

- dort unter „Gemeinden“ - einsehbar.<br />

Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde<br />

Kirchbarkau können bis zum 09.08.2013 von Jedermann schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Schellhorn, 17.06.2013 Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Zum Thema „Lärmaktionsplanung“ siehe auch den Artikel im „<strong>Amt</strong>sschimmel“ Nr. 04/2013 (Seiten 7/8).

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