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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...

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III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />

Durch die vorliegende Formulierung muss der rechtlich nicht vorgebildete Verbraucher davon<br />

ausgehen, dass nur der bevollmächtigte Sachverständige die Abnahme des Geme<strong>in</strong>schaftseigentums<br />

erklären darf.<br />

Er wird deshalb davon abgehalten, se<strong>in</strong> orig<strong>in</strong>äres Recht auf Erklärung bzw. Verweigerung<br />

der Abnahme selbst auszuüben. Damit wird das Abnahmerecht des Erwerbers unzulässig<br />

verdrängt.<br />

11. Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

Nr. 1: Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen Kaufpreis<br />

I. Klausel:<br />

"Die Käufer unterwerfen sich wegen aller <strong>in</strong> diesem Vertrag übernommenen Zahlungspflichten<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde <strong>in</strong> ihr gesamtes Vermögen,<br />

und zwar <strong>in</strong> der Weise, dass Zahlungen gemäß den <strong>in</strong> § 5 dieses Vertrages getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen<br />

ausschließlich auf die dort genannten Konten zu erfolgen haben. ... Der Notar<br />

ist ermächtigt, der Verkäufer<strong>in</strong> auf Antrag nach Kaufpreisfälligkeit e<strong>in</strong>e vollstreckbare Ausfertigung<br />

zu erteilen. Zum Nachweis der Fälligkeit genügt die Bautenstandsbeschreibung e<strong>in</strong>es<br />

auf Antrag der Verkäufer<strong>in</strong> von der Industrie- und Handelskammer … zu benennenden<br />

Sachverständigen. ..."<br />

II. Rechtliche Stellungnahme:<br />

Die Vertragsbestimmung ist wegen e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134<br />

BGB nichtig. <strong>Klauseln</strong> <strong>in</strong> <strong>Bauträgerverträgen</strong>, die den Erwerber der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

unterwerfen und den Notar ermächtigen, die vollstreckbare Ausfertigung ohne<br />

Nachweis der Fälligkeit zu erteilen, s<strong>in</strong>d unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.1998, Az.:<br />

VII ZR 99/97. Dies gilt auch dann, wenn – wie hier – der Fälligkeitsnachweis an die bloße<br />

Bautenstandsbeschreibung e<strong>in</strong>es vom Bauträger beauftragten Dritten geknüpft wird (vgl.<br />

OLG Jena, Urteil vom 04.05.1999, Az.: 5 U 1115/98). Die Klausel ermöglicht es dem Bauträger,<br />

entgegen § 3 MaBV Vermögenswerte des Erwerbers zu erlangen, bevor die <strong>in</strong> der Verordnung<br />

festgeschriebenen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt s<strong>in</strong>d. Der Dritte steht im Lager<br />

des Bauträgers und ist ke<strong>in</strong>e unabhängige Person.<br />

Zudem kann der vom Bauträger beauftragte Sachverständige nur die tatsächlichen, bautechnischen<br />

Voraussetzungen der Fälligkeit e<strong>in</strong>er Kaufpreisrate feststellen.<br />

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