Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Angebotsb<strong>in</strong>dung<br />
Nr. 1: Unzumutbar lange Angebotsb<strong>in</strong>dung des Käufers<br />
I. Klausel:<br />
„Wir bieten hierdurch<br />
…<br />
den Abschluss folgenden Kaufvertrages an mit der Maßgabe, dass wir uns an dieses Angebot<br />
bis zum Ablauf des 30.10.2010 gebunden halten.“ (H<strong>in</strong>weis des Verfassers: Beurkundung<br />
erfolgte am 09.07.2010)<br />
II. Rechtliche Stellungnahme:<br />
Die Klausel ist wegen e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Danach ist e<strong>in</strong>e<br />
Bestimmung <strong>in</strong> AGB unwirksam, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder<br />
nicht h<strong>in</strong>reichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung e<strong>in</strong>es Angebots vorbehält.<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Angebot enthaltene B<strong>in</strong>dungsfrist, die wesentlich über den Zeitraum<br />
der üblichen Annahmefrist h<strong>in</strong>ausgeht, bee<strong>in</strong>trächtigt den Erwerber unangemessen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Dispositionsfreiheit.<br />
Beim f<strong>in</strong>anzierten Kauf e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung beträgt die übliche Annahme- und damit<br />
B<strong>in</strong>defrist regelmäßig vier Wochen (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2010, Az.: V ZR 85/09 <strong>in</strong> IMR<br />
2010, 342).<br />
Dabei ist es unerheblich, ob das Angebot des Erwerbers mit der überlangen B<strong>in</strong>defrist unwiderruflich<br />
oder widerruflich ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2013, Az.: V ZR 10/12 <strong>in</strong> IBR<br />
2013, 574).<br />
E<strong>in</strong>e Klausel, nach der das Angebot des anderen Teils auch nach dem Ablauf e<strong>in</strong>er für die<br />
Entscheidung des Verwenders angemessenen Frist nicht erlischt, steht im Widerspruch zu<br />
den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 146, 147 Abs. 2 BGB.<br />
III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />
Der Verbraucher muss davor geschützt werden, sich unangemessen zu lange an e<strong>in</strong> Angebot<br />
b<strong>in</strong>den zu müssen.<br />
3. Festlegung der Bauleistung<br />
Nr. 1: E<strong>in</strong>seitige Leistungsänderungsrechte<br />
I. <strong>Klauseln</strong>:<br />
6