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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...

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III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />

Der Verbraucher ist <strong>in</strong> der Regel zwar verständig, aber nicht sachkundig. Er geht davon aus,<br />

dass der Notar e<strong>in</strong>e wirksame Formulierung <strong>in</strong> den Bauträgervertrag aufgenommen hat und<br />

lässt sich von dieser Regelung blenden, obwohl er darauf eigentlich gar nicht e<strong>in</strong>gehen<br />

müsste. Er wird so zu Vertragsanpassungs- und Auslegungshandlungen genötigt, deren<br />

Reichweite er nicht überblicken kann und zu denen er auch nicht verpflichtet ist.<br />

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