30.12.2013 Aufrufe

PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr

PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr

PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel I – Finanzielle Leistungen<br />

A – Dienstbezüge / Arbeitsentgelt / Wehrsold<br />

1. Bei einer Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung bleiben<br />

die Ansprüche<br />

der Soldatinnen und Soldaten auf Inlandsdienstbezüge oder auf Wehrsold<br />

(Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach<br />

nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes oder Übungen nach dem<br />

Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten) und<br />

der Beamtinnen und Beamten auf Dienstbezüge sowie der Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf Arbeitsentgelt,<br />

die in ihrem zivilen Dienst-/Arbeitsverhältnis an einer besonderen-<br />

Auslandsverwendung teilnehmen,<br />

grundsätzlich unberührt.<br />

Zulagen und Zuschläge werden jedoch nur gewährt, wenn die jeweiligen<br />

Anspruchsvoraussetzungen auch während der besonderen Auslandsverwendung<br />

erfüllt sind und die Gewährung neben dem Auslandsverwendungszuschlag<br />

(AVZ) nicht aufgrund sonstiger Regelungen ausgeschlossen<br />

ist. Tarifvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer (z.B. Zuschläge) sind nach Maßgabe der Regelungen über<br />

die Gewährung des AVZ zu verrechnen bzw. mindern die Höhe des AVZ.<br />

2. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die im Soldatenstatus<br />

an besonderen Auslandsverwendungen teilnehmen, erhalten<br />

für die Dauer ihres Wehrdienstes Besoldung bzw. Entgelt wie bei einem<br />

Erholungsurlaub und daneben Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz,<br />

einschließlich des AVZ.<br />

3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und<br />

Selbstständige, die im Soldatenstatus an besonderen Auslandsverwendungen<br />

teilnehmen, erhalten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz<br />

(siehe Kapitel VII) sowie Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz,<br />

einschließlich des AVZ.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!