PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr
PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr
PDF , 3,4 MB, 92 Seiten - Bundeswehr
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel II – Versorgung und Weiterverwendung<br />
SVG - §§ € €<br />
Sockel- 63f Abs. 2<br />
betrag: Satz 1 = 30.000<br />
Erhöhungs- 63f Abs. 2 7 Jahre x<br />
betrag: Satz 2 6.000 €/Jahr = 42.000<br />
6 Monate x<br />
500 €/Monat = 3.000<br />
Erhöhung = 45.000 = 45.000<br />
Gesamt:<br />
Ausgleichszahlung:<br />
= 75.000<br />
Im Falle der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Nr. 3)<br />
gelten folgende Besonderheiten:<br />
Ist die Soldatin oder der Soldat in ein Wehrdienstverhältnis besonderer<br />
Art eingetreten, erfolgt die Ausgleichszahlung erst bei Beendigung dieses<br />
Wehrdienstverhältnisses.<br />
Schließt sich an das Wehrdienstverhältnis besonderer Art eine Weiterverwendung<br />
an, wird die Ausgleichszahlung erst bei Beendigung der Weiterverwendung<br />
gezahlt.<br />
Erforderlich ist jeweils, dass die Voraussetzungen (Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
um mindestens 50 Prozent und Dienstunfähigkeit infolge des Einsatzunfalls)<br />
dann noch vorliegen.<br />
Die Versorgung der nach einem Einsatzunfall dienstunfähig aus dem Wehrdienstverhältnis<br />
ausgeschiedenen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf<br />
Zeit besteht somit aus mehreren Leistungen:<br />
ggf. Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung aufgrund bisher erworbener Rentenanwartschaften<br />
und der Nachversicherung für die abgeleistete Dienstzeit durch den Bund;<br />
zur Nachversicherung brauchen Soldatinnen und Soldaten keine eigenen<br />
Beiträge aufzubringen,<br />
30