mitteilungen 4/13 - Gemeinde Eglisau
mitteilungen 4/13 - Gemeinde Eglisau
mitteilungen 4/13 - Gemeinde Eglisau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gemeinde<br />
gesundheit<br />
Jörg und Kathrin Bosshart, <strong>Eglisau</strong><br />
• Sitzplatzüberdachung, Eigenackerstrasse 50<br />
Redaktionsschluss<br />
Mai-Mitteilungsblatt: 17. April. Texte werden gerne auf info@eglis -<br />
au.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können<br />
nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach<br />
Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht<br />
Bülach, Spitalstrasse <strong>13</strong>, 8180 Bülach.<br />
Keine telefonischen Auskünfte. Es wird keine Rechtsauskunft im<br />
öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsverfahren erteilt. Pro<br />
Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten<br />
Sie sich vor und nehmen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, damit<br />
Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.<br />
Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht ihnen<br />
zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00<br />
bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte<br />
zur Verfügung.<br />
Pflegekinderwesen<br />
Was muss ich wissen, wenn ich ein Tages- oder Pflegekind aufnehme?<br />
Kinder tagsüber betreuen<br />
Als Tagesfamilie betreuen Sie eines oder mehrere Kinder tagsüber an<br />
bestimmten Tagen oder während der ganzen Woche. Betreuen Sie<br />
Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche, besteht eine gesetzliche<br />
Meldepflicht. Die Tagesbetreuung von verwandten Kindern ist nicht<br />
meldepflichtig.<br />
Kinder wochenweise betreuen<br />
Als Wochenpflegefamilie übernehmen Sie unter der Woche die volle<br />
Betreuung eines oder mehrerer Kinder, das Kind übernachtet auch<br />
bei Ihnen. Das Wochenende verbringt es bei den Eltern. Pflege -<br />
eltern, die ein Kind – auch ein verwandtes – in Wochenpflege nehmen,<br />
brauchen dazu eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde.<br />
11