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mitteilungen 4/13 - Gemeinde Eglisau

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gemeinde<br />

gesundheit<br />

Jörg und Kathrin Bosshart, <strong>Eglisau</strong><br />

• Sitzplatzüberdachung, Eigenackerstrasse 50<br />

Redaktionsschluss<br />

Mai-Mitteilungsblatt: 17. April. Texte werden gerne auf info@eglis -<br />

au.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach<br />

Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht<br />

Bülach, Spitalstrasse <strong>13</strong>, 8180 Bülach.<br />

Keine telefonischen Auskünfte. Es wird keine Rechtsauskunft im<br />

öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsverfahren erteilt. Pro<br />

Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten<br />

Sie sich vor und nehmen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, damit<br />

Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.<br />

Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht ihnen<br />

zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00<br />

bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte<br />

zur Verfügung.<br />

Pflegekinderwesen<br />

Was muss ich wissen, wenn ich ein Tages- oder Pflegekind aufnehme?<br />

Kinder tagsüber betreuen<br />

Als Tagesfamilie betreuen Sie eines oder mehrere Kinder tagsüber an<br />

bestimmten Tagen oder während der ganzen Woche. Betreuen Sie<br />

Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche, besteht eine gesetzliche<br />

Meldepflicht. Die Tagesbetreuung von verwandten Kindern ist nicht<br />

meldepflichtig.<br />

Kinder wochenweise betreuen<br />

Als Wochenpflegefamilie übernehmen Sie unter der Woche die volle<br />

Betreuung eines oder mehrerer Kinder, das Kind übernachtet auch<br />

bei Ihnen. Das Wochenende verbringt es bei den Eltern. Pflege -<br />

eltern, die ein Kind – auch ein verwandtes – in Wochenpflege nehmen,<br />

brauchen dazu eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde.<br />

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