mitteilungen 4/13 - Gemeinde Eglisau
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und Adresse. Die Unterzeichnung der Wahlvorschläge kann nicht<br />
zurückgezogen werden. Nach Ablauf der ersten Frist werden die<br />
Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht.<br />
Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge<br />
geändert, zurückgezogen oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht<br />
werden. Die Kirchenpflege erklärt die vorgeschlagene Person<br />
als gewählt, wenn die Voraussetzungen von § 54 GPR erfüllt sind. Es<br />
darf nur ein Wahlvorschlag vorliegen und der Vorgeschlagene aus<br />
den beiden Publikationen muss identisch sein. Liegt mehr als ein<br />
Wahlvorschlag vor, erfolgt die Urnenwahl am 22. September 20<strong>13</strong><br />
mit einem leeren Wahlzettel.<br />
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften<br />
über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von<br />
der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen<br />
bei der Bezirkskirchenpflege erhoben werden. Die<br />
Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.<br />
> <strong>Eglisau</strong>, 28. März 20<strong>13</strong> / Kirchenpflege <strong>Eglisau</strong><br />
Telefonnummern:<br />
• Pfr. Andreas Weber, Tel. 044 867 02 44<br />
andreas.weber@kircheeglisau.ch<br />
• Suzanne Moore, Tel. 044 867 23 20, diakonie@kircheeglisau.ch<br />
• Redaktion, Reservationen für Kirche und Räume im Kirchgemeindehaus<br />
über Tel. 079 440 37 56 (Montag bis Freitag, 9.00 bis<br />
12.00 Uhr) oder sekretariat@kircheeglisau.ch<br />
• Internet: www.kircheeglisau.ch<br />
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