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Zur Sozialepidemiologie der Tuberkulose in der Stadt Bremen

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Fallbeispiel<br />

Bei dem Patienten handelt es sich um e<strong>in</strong>en Mann Anfang 40. Der Mann ist obdachlos und<br />

schwerst alkoholkrank. Er bef<strong>in</strong>det sich häufig <strong>in</strong> Ausnüchterungsgewahrsam <strong>der</strong> Polizei, <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats wurden 13 E<strong>in</strong>lieferungen dokumentiert.<br />

Das Gesundheitsamt wurde auf den Mann aufmerksam, nachdem er betrunken und hilflos <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> Krankenhaus e<strong>in</strong>geliefert worden war. Im Krankenhaus wurde <strong>der</strong> Mann rout<strong>in</strong>emäßig untersucht.<br />

E<strong>in</strong>e dabei gemachte Röntgenaufnahme ergab den Verdacht auf e<strong>in</strong>e ausgedehnte<br />

Lungentuberkulose.<br />

Nach <strong>der</strong> Röntgenuntersuchung verließ <strong>der</strong> Mann entgegen dem ärztlichen Rat das Krankenhaus<br />

fluchtartig. Die um Unterstützung gebetene Polizei fand den Mann vier Tage später und<br />

lieferte ihn erneut <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus e<strong>in</strong>. Der Patient zeigte ke<strong>in</strong>erlei Krankheitse<strong>in</strong>sicht und<br />

tauchte e<strong>in</strong>ige Stunden später wie<strong>der</strong> unter. Während <strong>der</strong> beiden Kl<strong>in</strong>ikaufenthalte wurden zwei<br />

Sputa-Proben gewonnen, allerd<strong>in</strong>gs waren diese Untersuchungen mangels Mitwirkung des Patienten<br />

nur bed<strong>in</strong>gt verwertbar. Zusätzliche Untersuchungen zur Klärung des <strong>Tuberkulose</strong>verdachts<br />

ließen sich nicht mehr durchführen.<br />

Zwei Wochen später griff die Polizei den Mann erneut betrunken auf. Während se<strong>in</strong>es Aufenthaltes<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausnüchterungszelle konnten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes e<strong>in</strong>e Blutprobe<br />

nehmen. Nach erfolgter Ausnüchterung verschwand <strong>der</strong> Mann wie<strong>der</strong>. E<strong>in</strong>ige Tage später bestätigte<br />

die Analyse <strong>der</strong> Blutprobe den <strong>Tuberkulose</strong>verdacht.<br />

Es musste davon ausgegangen werden, dass die <strong>Tuberkulose</strong>erkrankung schnell voranschreitet.<br />

Für den Patienten bestand e<strong>in</strong> akutes Risiko, darüber h<strong>in</strong>aus waren Dritte gefährdet. Das Amtsgericht<br />

<strong>Bremen</strong> beschloss daher, den Mann zwangsweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em abgeschlossenen Teil e<strong>in</strong>es<br />

Krankenhauses unterzubr<strong>in</strong>gen. Da <strong>der</strong> Aufenthaltsort des Mannes unbekannt war, wurde e<strong>in</strong>e<br />

Fahndung e<strong>in</strong>geleitet.<br />

Nachdem Polizeibeamte den Mann gefunden hatten wurde er <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus gebracht. Um<br />

zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass er wie gehabt umgehend verschw<strong>in</strong>det, organisierte die Polizei e<strong>in</strong>e Sitzwache.<br />

Zwar war <strong>der</strong> Patient zu diesem Zeitpunkt gut ansprechbar und orientiert, zeigte aber immer<br />

noch ke<strong>in</strong>e Krankheitse<strong>in</strong>sicht und wollte die Kl<strong>in</strong>ik wie die Male zuvor möglichst schnell<br />

verlassen. Am nächsten Tag wurde <strong>der</strong> Mann <strong>in</strong> die geschlossene Abteilung e<strong>in</strong>er bayrischen<br />

Spezialkl<strong>in</strong>ik überführt.<br />

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