März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 16<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegenden<br />
Entwürfe zur Haushaltssatzung und zum<br />
Haushaltsplan <strong>2013</strong> mit den vorgenannten Än<strong>der</strong>ungen<br />
als Satzung. Die entsprechend geän<strong>der</strong>te<br />
Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses<br />
und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
genommen. Gegenstimme: Markus Bernhuber<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den von <strong>der</strong> Verwaltung<br />
vorgelegten Stellenplan.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanz- und<br />
Investitionsplan mit den sich ergebenden Än<strong>der</strong>ungen.<br />
Gegenstimme: Markus Bernhuber<br />
Friedhofssatzung; Anpassung<br />
Laut Satzung darf auf den gläsernen Abdeckplatten<br />
<strong>der</strong> Urnenwand <strong>der</strong> Geburtsname nicht<br />
angebracht werden. Die Satzung sollte angepasst<br />
werden.<br />
Weiter hat die <strong>Gemeinde</strong> für die Beschriftung<br />
<strong>der</strong> Abdeckplatten wahlweise zwei Schriftarten<br />
freigegeben, nicht aber auf <strong>der</strong> gleichen<br />
Platte. Bei einer Abdeckplatte wurde nun eine<br />
gemischte Beschriftung angebracht. Da dies<br />
nicht im Sinne des Gemein<strong>der</strong>atsbeschlusses<br />
ist, sollten verbindliche Vorgaben gemacht werden.<br />
Bei einer nachträglichen Beschriftung <strong>der</strong><br />
Verschlussplatte sollte die bereits verwendete<br />
Beschriftungsart gewählt o<strong>der</strong> eine neue Platte<br />
mit einheitlich, zulässiger Beschriftung verwendet<br />
werden.<br />
In einer Urnenkammer wurde echter Blumenschmuck<br />
beigegeben, was zur Feuchtigkeitsbildung<br />
in <strong>der</strong> Kammer führte. Die gläserne<br />
Abdeckplatte hat sich deshalb stark mit Kondenswasser<br />
beschlagen. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />
Verbotspassus ist in <strong>der</strong> Satzung bereits vorhanden.<br />
Die Entscheidung über die Zulassung <strong>der</strong><br />
Verwendung von transparenten Abdeckplatten<br />
steht zudem zur Klärung an.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorgelegten<br />
Entwurf als Satzung. Der Satzungsentwurf ist<br />
Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen. Bei einer nachträglichen<br />
Beschriftung <strong>der</strong> Verschlussplatte<br />
ist die bereits verwendete Beschriftungsart zu<br />
wählen o<strong>der</strong> eine neue Platte mit einheitlich,<br />
zulässiger Beschriftung zu verwenden.<br />
Bergrecht; Abschlussbetriebsplan für den<br />
Tontagebau Alteglofsheim <strong>der</strong> Fa. Erlus<br />
AG Neufahrn<br />
Auf das Schreiben <strong>der</strong> Regierung von Oberfranken<br />
vom 4.2.<strong>2013</strong> wird verwiesen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt keine Einwendungen gegen<br />
das Vorhaben.<br />
Dorferneuerung Gailsbach; Kostenbeteiligung<br />
des ALE zum Ausbau des Gittinger<br />
Weges<br />
Nach den Vorstellungen des ALE soll die <strong>Gemeinde</strong><br />
den Ausbau des Gittinger Weges übernehmen.<br />
Die Maßnahme wird vom ALE bezuschusst.<br />
Es wird empfohlen, das bisher tätige<br />
Ingenieurbüro zu den bekannten Bedingungen<br />
zu beauftragen. Mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
besteht Einverständnis. Bürgermeister<br />
Anton Haimerl wird beauftragt, einen Ingenieurvertrag<br />
mit dem bisher von <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />
beauftragten Ingenieurbüro zu<br />
den gleichen Bedingungen für die Maßnahme<br />
abzuschließen.<br />
Bündelausschreibung für Strombeschaffung<br />
2014 bis 2016<br />
Die Rahmenvereinbarung des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags<br />
für den Strombezug läuft Ende <strong>2013</strong><br />
aus. Damit laufen auch die auf dieser Basis geschlossenen<br />
gemeindlichen Stromlieferungsverträge<br />
aus. Der Bayerische <strong>Gemeinde</strong>tag bietet<br />
den Kommunen die Möglichkeit, an einer Bündelausschreibung<br />
zur Strombeschaffung teilzunehmen.<br />
Alternativ wäre es möglich nach einer<br />
eigenen Angebotseinholung gegebenenfalls<br />
einer neuen Rahmenvereinbarung beizutreten<br />
bzw. einen an<strong>der</strong>en Anbieter zu finden. Bisher<br />
nehmen bereits über 50 % <strong>der</strong> bayerischen<br />
Kommunen an <strong>der</strong> Bündelausschreibung teil.<br />
Ziel dieser Bündelausschreibungen ist es durch<br />
den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten.<br />
Zu diesem Zweck werden gebündelte<br />
Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine<br />
größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände<br />
wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.<br />
Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt.<br />
Die KUBUS Kommunalberatung und