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März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 16<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegenden<br />

Entwürfe zur Haushaltssatzung und zum<br />

Haushaltsplan <strong>2013</strong> mit den vorgenannten Än<strong>der</strong>ungen<br />

als Satzung. Die entsprechend geän<strong>der</strong>te<br />

Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses<br />

und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

genommen. Gegenstimme: Markus Bernhuber<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den von <strong>der</strong> Verwaltung<br />

vorgelegten Stellenplan.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanz- und<br />

Investitionsplan mit den sich ergebenden Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Gegenstimme: Markus Bernhuber<br />

Friedhofssatzung; Anpassung<br />

Laut Satzung darf auf den gläsernen Abdeckplatten<br />

<strong>der</strong> Urnenwand <strong>der</strong> Geburtsname nicht<br />

angebracht werden. Die Satzung sollte angepasst<br />

werden.<br />

Weiter hat die <strong>Gemeinde</strong> für die Beschriftung<br />

<strong>der</strong> Abdeckplatten wahlweise zwei Schriftarten<br />

freigegeben, nicht aber auf <strong>der</strong> gleichen<br />

Platte. Bei einer Abdeckplatte wurde nun eine<br />

gemischte Beschriftung angebracht. Da dies<br />

nicht im Sinne des Gemein<strong>der</strong>atsbeschlusses<br />

ist, sollten verbindliche Vorgaben gemacht werden.<br />

Bei einer nachträglichen Beschriftung <strong>der</strong><br />

Verschlussplatte sollte die bereits verwendete<br />

Beschriftungsart gewählt o<strong>der</strong> eine neue Platte<br />

mit einheitlich, zulässiger Beschriftung verwendet<br />

werden.<br />

In einer Urnenkammer wurde echter Blumenschmuck<br />

beigegeben, was zur Feuchtigkeitsbildung<br />

in <strong>der</strong> Kammer führte. Die gläserne<br />

Abdeckplatte hat sich deshalb stark mit Kondenswasser<br />

beschlagen. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Verbotspassus ist in <strong>der</strong> Satzung bereits vorhanden.<br />

Die Entscheidung über die Zulassung <strong>der</strong><br />

Verwendung von transparenten Abdeckplatten<br />

steht zudem zur Klärung an.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorgelegten<br />

Entwurf als Satzung. Der Satzungsentwurf ist<br />

Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen. Bei einer nachträglichen<br />

Beschriftung <strong>der</strong> Verschlussplatte<br />

ist die bereits verwendete Beschriftungsart zu<br />

wählen o<strong>der</strong> eine neue Platte mit einheitlich,<br />

zulässiger Beschriftung zu verwenden.<br />

Bergrecht; Abschlussbetriebsplan für den<br />

Tontagebau Alteglofsheim <strong>der</strong> Fa. Erlus<br />

AG Neufahrn<br />

Auf das Schreiben <strong>der</strong> Regierung von Oberfranken<br />

vom 4.2.<strong>2013</strong> wird verwiesen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt keine Einwendungen gegen<br />

das Vorhaben.<br />

Dorferneuerung Gailsbach; Kostenbeteiligung<br />

des ALE zum Ausbau des Gittinger<br />

Weges<br />

Nach den Vorstellungen des ALE soll die <strong>Gemeinde</strong><br />

den Ausbau des Gittinger Weges übernehmen.<br />

Die Maßnahme wird vom ALE bezuschusst.<br />

Es wird empfohlen, das bisher tätige<br />

Ingenieurbüro zu den bekannten Bedingungen<br />

zu beauftragen. Mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

besteht Einverständnis. Bürgermeister<br />

Anton Haimerl wird beauftragt, einen Ingenieurvertrag<br />

mit dem bisher von <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />

beauftragten Ingenieurbüro zu<br />

den gleichen Bedingungen für die Maßnahme<br />

abzuschließen.<br />

Bündelausschreibung für Strombeschaffung<br />

2014 bis 2016<br />

Die Rahmenvereinbarung des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags<br />

für den Strombezug läuft Ende <strong>2013</strong><br />

aus. Damit laufen auch die auf dieser Basis geschlossenen<br />

gemeindlichen Stromlieferungsverträge<br />

aus. Der Bayerische <strong>Gemeinde</strong>tag bietet<br />

den Kommunen die Möglichkeit, an einer Bündelausschreibung<br />

zur Strombeschaffung teilzunehmen.<br />

Alternativ wäre es möglich nach einer<br />

eigenen Angebotseinholung gegebenenfalls<br />

einer neuen Rahmenvereinbarung beizutreten<br />

bzw. einen an<strong>der</strong>en Anbieter zu finden. Bisher<br />

nehmen bereits über 50 % <strong>der</strong> bayerischen<br />

Kommunen an <strong>der</strong> Bündelausschreibung teil.<br />

Ziel dieser Bündelausschreibungen ist es durch<br />

den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten.<br />

Zu diesem Zweck werden gebündelte<br />

Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine<br />

größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände<br />

wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.<br />

Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt.<br />

Die KUBUS Kommunalberatung und

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