März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 5<br />
W<br />
indrä<strong>der</strong><br />
im<br />
R ochus<br />
Im Wald zwischen Alteglofsheim, <strong>Hagelstadt</strong><br />
und Thalmassing auf dem Gebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Alteglofsheim sollen maximal acht<br />
Windrä<strong>der</strong> mit über 200 Meter Höhe aufgestellt<br />
werden.<br />
Für diese Windkraftanlagen ist eine immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich,<br />
die aufgrund ihrer Konzentrationswirkung<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Baugenehmigung, eine<br />
Rodungserlaubnis, eine natur- o<strong>der</strong> denkmalschutzrechtliche<br />
Erlaubnis ersetzt. Das Vorhaben<br />
bedarf gemäß § 36 Baugesetzbuch des<br />
Einvernehmens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim.<br />
Die Nachbargemeinden <strong>Hagelstadt</strong> und Thalmassing<br />
werden am Verfahren beteiligt. Ob<br />
eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen<br />
hat, entscheidet das Landratsamt.<br />
Die Windrä<strong>der</strong> stehen allesamt in einem beliebten<br />
Naherholungsgebiet, das auch von<br />
den Hagelstädtern stark genutzt wird. Ob <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> für<br />
Naherholung eine Schutzwirkung entfalten<br />
kann, muss geprüft werden. Jedenfalls sollen<br />
die Bürger aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />
rechtzeitig von dem Vorhaben in Kenntnis<br />
gesetzt werden.<br />
Wir alle wissen, dass die Abkehr vom Atomstrom<br />
und von den fossilen Energieträgern<br />
nur gelingen kann, wenn künftig Sonne,<br />
Wind, Geothermie und Biomasse sinnvoll genutzt<br />
werden können. Man sollte aber nicht<br />
das Kind mit dem Bade ausschütten und an<strong>der</strong>e<br />
öffentliche Belange, die genauso lebenswichtig<br />
sind, vernachlässigen.<br />
Genehmigungsvoraussetzung für Windrä<strong>der</strong><br />
nach § 6 BimSchG ist, dass öffentliche Belange<br />
nicht entgegenstehen. Sicher ist <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />
Höhenberg / Schlosshauser Weg<br />
für Naherholung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />
ein solcher öffentlicher Belang. Ob er in das<br />
Hoheitsgebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim<br />
hineinwirkt, ist die Frage. Aber auch <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglosheim<br />
fällt unter die Kategorie öffentliche Belange.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit haben die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Hagelstadt</strong>, Alteglofsheim und Thalmassing<br />
ein gemeinsames Naherholungskonzept erarbeitet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> hat daraus<br />
den o. g. Bebauungsplan entwickelt. Beim<br />
bevorstehenden Scopingtermin im Landradsamt<br />
wird sich zeigen, welcher Untersuchungsraum<br />
in die Waagschale geworfen<br />
wird.