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März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 5<br />

W<br />

indrä<strong>der</strong><br />

im<br />

R ochus<br />

Im Wald zwischen Alteglofsheim, <strong>Hagelstadt</strong><br />

und Thalmassing auf dem Gebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Alteglofsheim sollen maximal acht<br />

Windrä<strong>der</strong> mit über 200 Meter Höhe aufgestellt<br />

werden.<br />

Für diese Windkraftanlagen ist eine immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich,<br />

die aufgrund ihrer Konzentrationswirkung<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Baugenehmigung, eine<br />

Rodungserlaubnis, eine natur- o<strong>der</strong> denkmalschutzrechtliche<br />

Erlaubnis ersetzt. Das Vorhaben<br />

bedarf gemäß § 36 Baugesetzbuch des<br />

Einvernehmens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim.<br />

Die Nachbargemeinden <strong>Hagelstadt</strong> und Thalmassing<br />

werden am Verfahren beteiligt. Ob<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen<br />

hat, entscheidet das Landratsamt.<br />

Die Windrä<strong>der</strong> stehen allesamt in einem beliebten<br />

Naherholungsgebiet, das auch von<br />

den Hagelstädtern stark genutzt wird. Ob <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> für<br />

Naherholung eine Schutzwirkung entfalten<br />

kann, muss geprüft werden. Jedenfalls sollen<br />

die Bürger aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />

rechtzeitig von dem Vorhaben in Kenntnis<br />

gesetzt werden.<br />

Wir alle wissen, dass die Abkehr vom Atomstrom<br />

und von den fossilen Energieträgern<br />

nur gelingen kann, wenn künftig Sonne,<br />

Wind, Geothermie und Biomasse sinnvoll genutzt<br />

werden können. Man sollte aber nicht<br />

das Kind mit dem Bade ausschütten und an<strong>der</strong>e<br />

öffentliche Belange, die genauso lebenswichtig<br />

sind, vernachlässigen.<br />

Genehmigungsvoraussetzung für Windrä<strong>der</strong><br />

nach § 6 BimSchG ist, dass öffentliche Belange<br />

nicht entgegenstehen. Sicher ist <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

Höhenberg / Schlosshauser Weg<br />

für Naherholung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />

ein solcher öffentlicher Belang. Ob er in das<br />

Hoheitsgebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim<br />

hineinwirkt, ist die Frage. Aber auch <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Alteglosheim<br />

fällt unter die Kategorie öffentliche Belange.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit haben die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Hagelstadt</strong>, Alteglofsheim und Thalmassing<br />

ein gemeinsames Naherholungskonzept erarbeitet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> hat daraus<br />

den o. g. Bebauungsplan entwickelt. Beim<br />

bevorstehenden Scopingtermin im Landradsamt<br />

wird sich zeigen, welcher Untersuchungsraum<br />

in die Waagschale geworfen<br />

wird.

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