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März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 3<br />

Die Straßenbeleuchtung soll<br />

wie<strong>der</strong> durchbrennen<br />

Vor acht Jahren hat die <strong>Gemeinde</strong> als Folge <strong>der</strong><br />

kommunalen Finanzkrise wie so manch an<strong>der</strong>e<br />

<strong>Gemeinde</strong> auch, eine Nachtabschaltung <strong>der</strong><br />

Straßenbeleuchtung beschlossen, um Kosten<br />

zu sparen. Es war die Zeit, in <strong>der</strong> die <strong>Gemeinde</strong><br />

mehr laufende Ausgaben als Einnahmen hatte,<br />

geschweige denn an Investitionen denken konnte.<br />

Statt die Steuern zu erhöhen, hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>der</strong> Not gehorchend die Straßenbeleuchtung<br />

von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr abgeschaltet. Neben<br />

dem Spareffekt war dies auch aus Gründen<br />

des Umweltschutzes positiv. Aber es war dem<br />

Bürger stets ein Dorn im Auge und es wurde<br />

deshalb in vielen Bürgerversammlungen angesprochen,<br />

wenngleich es akzeptiert wurde. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong> hat die Abschaltung ca. 50.000 € eingebracht.<br />

In <strong>der</strong> Zwischenzeit wurde die Straßenbeleuchtung<br />

weitgehend mit Sparlampen<br />

ausgerüstet, sodass die Einsparung durch die<br />

Nachtabschaltung nicht mehr so groß ist. Auch<br />

steht die <strong>Gemeinde</strong> finanziell wie<strong>der</strong> auf gesunden<br />

Beinen und erfreut sich satter Einnahmen.<br />

Dies war Anlass für Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr.<br />

Bausenwein in <strong>der</strong> Haushaltsdebatte die Rückgängigmachung<br />

<strong>der</strong> Nachtabschaltung zu beantragen,<br />

zumal sich auch bei Vereinsfesten jeweils<br />

das Problem <strong>der</strong> Verkehrssicherung stellte. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at hat dem Antrag zugestimmt und<br />

es werden demnächst unsere Straßenlaternen<br />

wie<strong>der</strong> die ganze Nacht leuchten. Die E.on muss<br />

lediglich noch die technischen Voraussetzungen<br />

schaffen.<br />

Wertstoffhof:<br />

künftig auch Sammlungen von<br />

haushaltsüblichen Kunststoffen<br />

Bisher konnten Kunststoffe auf dem Wertstoffhof<br />

nur abgegeben werden, wenn es Verpackungen<br />

(Becher, Dosen, Folien etc.) waren.<br />

Klappboxen, Wäschekörbe, Schüsseln, Putzeimer<br />

usw. mussten wie<strong>der</strong> mitgenommen und<br />

über den Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.<br />

Dies wird sich innerhalb <strong>der</strong> nächsten zwei Monate<br />

än<strong>der</strong>n. Dann können auch diese Kunststoffe<br />

abgegeben werden. Der genaue Zeitpunkt<br />

wird noch bekannt gegeben. Sie können sich<br />

auch beim Wertstoffhof-Personal erkundigen.<br />

Hundethema ohne Ende<br />

Es sind einige wenige, die ihre Hunde nicht unter<br />

Kontrolle haben und an<strong>der</strong>e in Angst und<br />

Schrecken versetzen. Lei<strong>der</strong> beruhigt es keinen,<br />

<strong>der</strong> Hunde fürchtet, wenn er nach einem Scheinangriff<br />

des Hundes vom Halter erfährt, dass das<br />

Tier nur spielen möchte und völlig ungefährlich<br />

ist. Auch ist es we<strong>der</strong> für Hase noch Reh ein Vergnügen,<br />

wenn es unterernährt in <strong>der</strong> Winterszeit<br />

von einem kräftigen, gut versorgten Hund<br />

gejagt wird.<br />

Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ständig<br />

vorgehalten, sie unternehme zu wenig gegen<br />

freilaufende Hunde. Es wäre allerdings<br />

nicht richtig, alle pauschal mit einer flächendeckenden<br />

Anleinpflicht abzustrafen, was auch<br />

<strong>der</strong> Gesetzgeber nicht zulässt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann lediglich auf Vorfälle reagieren,<br />

die ihr zur Anzeige gebracht werden. In<br />

solchen Fällen erfolgt eine gewissenhafte Prüfung<br />

und ggf. eine Einzelanordnung zur Haltung<br />

des Hundes.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat in den letzten Jahren sieben<br />

solcher Anordnungen erlassen, mit <strong>der</strong> Folge,<br />

dass Verstöße mit bis zu 500 € Geldbuße bereits<br />

geahndet wurden. Die <strong>Gemeinde</strong> darf aber<br />

Hundehalter, denen Auflagen erteilt wurden,<br />

laut Landratsamt nicht veröffentlichen. Das<br />

wäre sicher das Einfachste, denn dann wüsste<br />

je<strong>der</strong> welchem Hund er aus dem Weg gehen<br />

sollte und ob sich <strong>der</strong> Hundehalter an die Auflagen<br />

hält.<br />

Wer also eine Än<strong>der</strong>ung dieser Regel wünscht,<br />

<strong>der</strong> sollte sich bitte an den Abgeordneten seines<br />

Vertrauens wenden, denn nur Abgeordnete<br />

können Gesetze än<strong>der</strong>n. Es macht wenig Sinn,<br />

von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Dinge zu verlangen, die nicht<br />

<strong>der</strong> Gesetzeslage entsprechen.

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