März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 3<br />
Die Straßenbeleuchtung soll<br />
wie<strong>der</strong> durchbrennen<br />
Vor acht Jahren hat die <strong>Gemeinde</strong> als Folge <strong>der</strong><br />
kommunalen Finanzkrise wie so manch an<strong>der</strong>e<br />
<strong>Gemeinde</strong> auch, eine Nachtabschaltung <strong>der</strong><br />
Straßenbeleuchtung beschlossen, um Kosten<br />
zu sparen. Es war die Zeit, in <strong>der</strong> die <strong>Gemeinde</strong><br />
mehr laufende Ausgaben als Einnahmen hatte,<br />
geschweige denn an Investitionen denken konnte.<br />
Statt die Steuern zu erhöhen, hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>der</strong> Not gehorchend die Straßenbeleuchtung<br />
von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr abgeschaltet. Neben<br />
dem Spareffekt war dies auch aus Gründen<br />
des Umweltschutzes positiv. Aber es war dem<br />
Bürger stets ein Dorn im Auge und es wurde<br />
deshalb in vielen Bürgerversammlungen angesprochen,<br />
wenngleich es akzeptiert wurde. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat die Abschaltung ca. 50.000 € eingebracht.<br />
In <strong>der</strong> Zwischenzeit wurde die Straßenbeleuchtung<br />
weitgehend mit Sparlampen<br />
ausgerüstet, sodass die Einsparung durch die<br />
Nachtabschaltung nicht mehr so groß ist. Auch<br />
steht die <strong>Gemeinde</strong> finanziell wie<strong>der</strong> auf gesunden<br />
Beinen und erfreut sich satter Einnahmen.<br />
Dies war Anlass für Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr.<br />
Bausenwein in <strong>der</strong> Haushaltsdebatte die Rückgängigmachung<br />
<strong>der</strong> Nachtabschaltung zu beantragen,<br />
zumal sich auch bei Vereinsfesten jeweils<br />
das Problem <strong>der</strong> Verkehrssicherung stellte. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at hat dem Antrag zugestimmt und<br />
es werden demnächst unsere Straßenlaternen<br />
wie<strong>der</strong> die ganze Nacht leuchten. Die E.on muss<br />
lediglich noch die technischen Voraussetzungen<br />
schaffen.<br />
Wertstoffhof:<br />
künftig auch Sammlungen von<br />
haushaltsüblichen Kunststoffen<br />
Bisher konnten Kunststoffe auf dem Wertstoffhof<br />
nur abgegeben werden, wenn es Verpackungen<br />
(Becher, Dosen, Folien etc.) waren.<br />
Klappboxen, Wäschekörbe, Schüsseln, Putzeimer<br />
usw. mussten wie<strong>der</strong> mitgenommen und<br />
über den Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.<br />
Dies wird sich innerhalb <strong>der</strong> nächsten zwei Monate<br />
än<strong>der</strong>n. Dann können auch diese Kunststoffe<br />
abgegeben werden. Der genaue Zeitpunkt<br />
wird noch bekannt gegeben. Sie können sich<br />
auch beim Wertstoffhof-Personal erkundigen.<br />
Hundethema ohne Ende<br />
Es sind einige wenige, die ihre Hunde nicht unter<br />
Kontrolle haben und an<strong>der</strong>e in Angst und<br />
Schrecken versetzen. Lei<strong>der</strong> beruhigt es keinen,<br />
<strong>der</strong> Hunde fürchtet, wenn er nach einem Scheinangriff<br />
des Hundes vom Halter erfährt, dass das<br />
Tier nur spielen möchte und völlig ungefährlich<br />
ist. Auch ist es we<strong>der</strong> für Hase noch Reh ein Vergnügen,<br />
wenn es unterernährt in <strong>der</strong> Winterszeit<br />
von einem kräftigen, gut versorgten Hund<br />
gejagt wird.<br />
Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ständig<br />
vorgehalten, sie unternehme zu wenig gegen<br />
freilaufende Hunde. Es wäre allerdings<br />
nicht richtig, alle pauschal mit einer flächendeckenden<br />
Anleinpflicht abzustrafen, was auch<br />
<strong>der</strong> Gesetzgeber nicht zulässt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann lediglich auf Vorfälle reagieren,<br />
die ihr zur Anzeige gebracht werden. In<br />
solchen Fällen erfolgt eine gewissenhafte Prüfung<br />
und ggf. eine Einzelanordnung zur Haltung<br />
des Hundes.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat in den letzten Jahren sieben<br />
solcher Anordnungen erlassen, mit <strong>der</strong> Folge,<br />
dass Verstöße mit bis zu 500 € Geldbuße bereits<br />
geahndet wurden. Die <strong>Gemeinde</strong> darf aber<br />
Hundehalter, denen Auflagen erteilt wurden,<br />
laut Landratsamt nicht veröffentlichen. Das<br />
wäre sicher das Einfachste, denn dann wüsste<br />
je<strong>der</strong> welchem Hund er aus dem Weg gehen<br />
sollte und ob sich <strong>der</strong> Hundehalter an die Auflagen<br />
hält.<br />
Wer also eine Än<strong>der</strong>ung dieser Regel wünscht,<br />
<strong>der</strong> sollte sich bitte an den Abgeordneten seines<br />
Vertrauens wenden, denn nur Abgeordnete<br />
können Gesetze än<strong>der</strong>n. Es macht wenig Sinn,<br />
von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Dinge zu verlangen, die nicht<br />
<strong>der</strong> Gesetzeslage entsprechen.