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März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 9<br />

<strong>Gemeinde</strong> wäscht Hände in Unschuld<br />

vorher<br />

nachher<br />

Nördlich von Langenerling ist die Flur ziemlich<br />

ausgeräumt. Sie bietet kaum Rastmöglichkeiten<br />

für einen Vogel. Bäume sind eine Rarität,<br />

denn die Feldbestellung hat dort absoluten<br />

Vorrang. Auf einer Fläche von rund 600 Hektar<br />

o<strong>der</strong> 6 Millionen m² befinden sich weit und breit<br />

kaum Bäume o<strong>der</strong> Sträucher. Umso mehr fällt<br />

es ins Auge, wenn eine markante Baumgruppe<br />

<strong>der</strong> Motorsäge zum Opfer fällt. Deshalb beschwerten<br />

sich gleich einige Leute als die Bäume<br />

bei <strong>der</strong> denkmalgeschützten Sebastiani Kapelle<br />

gefällt wurden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat aber mit dieser<br />

Aktion nichts zu tun. Vielmehr wurde das<br />

Landratsamt vom Eigentümer um Erlaubnis gefragt<br />

und es hat die Bäume zur Fällung freigegeben.<br />

Die Bil<strong>der</strong> zeigen die Ansicht vorher und<br />

nachher. Tröstlich ist, dass wie<strong>der</strong> neue Bäume<br />

gepflanzt werden sollen.<br />

Vollzug <strong>der</strong> Friedhofssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong>;<br />

Standsicherheit <strong>der</strong> Grabmale<br />

Bevor seitens<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

die<br />

vorgeschriebene<br />

jährliche<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Grabsteine auf Standsicherheit<br />

stattfindet, möchten wir über die Pflichten,<br />

die Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle<br />

haben, informieren.<br />

Grabsteine, die nicht den Sicherheitsvorschriften<br />

entsprechen, stellen für den Friedhofsbesucher<br />

eine ständige Unfallgefahr dar.<br />

Der Grabstein muss mit dem Fundament und<br />

dem Unterbau fest verbunden sein. Je<strong>der</strong> Inhaber<br />

eines Grabnutzungsrechts sollte in Eigenverantwortung<br />

regelmäßig den Grabstein<br />

auf seine Standfestigkeit prüfen und Mängel<br />

fachgerecht beheben lassen. In diese Überprüfung<br />

ist auch das sonstige Grabzubehör<br />

mit einzubeziehen. Für Schäden und Unfälle,<br />

die infolge mangelhafter Standfestigkeit <strong>der</strong><br />

Grabmale entstehen, haftet <strong>der</strong> Inhaber des<br />

Grabnutzungsrechts. Die diesjährige Überprüfung<br />

steht auf dem gemeindlichen Friedhof<br />

<strong>Hagelstadt</strong>, sowie dem kirchlichen Friedhof<br />

Gailsbach an.

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