März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 9<br />
<strong>Gemeinde</strong> wäscht Hände in Unschuld<br />
vorher<br />
nachher<br />
Nördlich von Langenerling ist die Flur ziemlich<br />
ausgeräumt. Sie bietet kaum Rastmöglichkeiten<br />
für einen Vogel. Bäume sind eine Rarität,<br />
denn die Feldbestellung hat dort absoluten<br />
Vorrang. Auf einer Fläche von rund 600 Hektar<br />
o<strong>der</strong> 6 Millionen m² befinden sich weit und breit<br />
kaum Bäume o<strong>der</strong> Sträucher. Umso mehr fällt<br />
es ins Auge, wenn eine markante Baumgruppe<br />
<strong>der</strong> Motorsäge zum Opfer fällt. Deshalb beschwerten<br />
sich gleich einige Leute als die Bäume<br />
bei <strong>der</strong> denkmalgeschützten Sebastiani Kapelle<br />
gefällt wurden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat aber mit dieser<br />
Aktion nichts zu tun. Vielmehr wurde das<br />
Landratsamt vom Eigentümer um Erlaubnis gefragt<br />
und es hat die Bäume zur Fällung freigegeben.<br />
Die Bil<strong>der</strong> zeigen die Ansicht vorher und<br />
nachher. Tröstlich ist, dass wie<strong>der</strong> neue Bäume<br />
gepflanzt werden sollen.<br />
Vollzug <strong>der</strong> Friedhofssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong>;<br />
Standsicherheit <strong>der</strong> Grabmale<br />
Bevor seitens<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
die<br />
vorgeschriebene<br />
jährliche<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Grabsteine auf Standsicherheit<br />
stattfindet, möchten wir über die Pflichten,<br />
die Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle<br />
haben, informieren.<br />
Grabsteine, die nicht den Sicherheitsvorschriften<br />
entsprechen, stellen für den Friedhofsbesucher<br />
eine ständige Unfallgefahr dar.<br />
Der Grabstein muss mit dem Fundament und<br />
dem Unterbau fest verbunden sein. Je<strong>der</strong> Inhaber<br />
eines Grabnutzungsrechts sollte in Eigenverantwortung<br />
regelmäßig den Grabstein<br />
auf seine Standfestigkeit prüfen und Mängel<br />
fachgerecht beheben lassen. In diese Überprüfung<br />
ist auch das sonstige Grabzubehör<br />
mit einzubeziehen. Für Schäden und Unfälle,<br />
die infolge mangelhafter Standfestigkeit <strong>der</strong><br />
Grabmale entstehen, haftet <strong>der</strong> Inhaber des<br />
Grabnutzungsrechts. Die diesjährige Überprüfung<br />
steht auf dem gemeindlichen Friedhof<br />
<strong>Hagelstadt</strong>, sowie dem kirchlichen Friedhof<br />
Gailsbach an.