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März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 8<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Verhalten an<br />

Bushaltestellen<br />

Beobachtet man die vorbeifahrenden<br />

Fahrzeuge an haltenden<br />

Bussen, so gewinnt<br />

man den Eindruck, die Fahrzeuglenker hätten<br />

nie eine Fahrschule besucht. An Bushaltestellen<br />

besteht immer eine beson<strong>der</strong>e Gefahr: Fußgänger,<br />

die die Fahrbahn überqueren, werden<br />

häufig von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen<br />

angefahren o<strong>der</strong> jedenfalls gefährdet. Mit <strong>der</strong><br />

jetzigen Regelung, die sowohl innerorts als auch<br />

außerorts gilt, sollen die Fahrgäste, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer,<br />

nämlich Kin<strong>der</strong> und ältere Menschen, im<br />

Straßenverkehr besser geschützt werden.<br />

Die drei wichtigsten Fallbeispiele:<br />

1. Sie fahren hinter einem Linienbus o<strong>der</strong> einem<br />

gekennzeichneten Schulbus her. Sobald <strong>der</strong> Bus<br />

– während <strong>der</strong> Fahrt – das Warnblinklicht einschaltet,<br />

dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.<br />

„Absolutes Überholverbot“<br />

2. Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht<br />

an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an,<br />

um Fahrgäste ein- o<strong>der</strong> aussteigen zu lassen.<br />

Nun dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit (4<br />

– 7 km/h) am Bus vorbeifahren. Fahrgäste dürfen<br />

aber nicht gefährdet o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Wenn nötig, müssen Sie anhalten.<br />

3. Sie kommen einem Schul- o<strong>der</strong> Linienbus entgegen,<br />

<strong>der</strong> auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr<br />

(also ohne bauliche Trennung <strong>der</strong> Fahrbahn) mit<br />

eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle<br />

steht, um Fahrgäste ein o<strong>der</strong> aussteigen<br />

zu lassen. Auch an diesem dürfen Sie nur mit<br />

Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Fahrgäste<br />

dürfen nicht gefährdet o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Wenn nötig, müssen Sie anhalten.<br />

Massenwi<strong>der</strong>sprüche gegen<br />

Kanalgebühren entschieden<br />

Seit langem meint ein Teil unserer Bürger,<br />

dass sie zu hohe Kanalgebühren zahlen müssen.<br />

Schon vor <strong>der</strong> letzten Kommunalwahl<br />

im Jahre 2007 gingen bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> viele<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche ein, nachdem die damalige<br />

Wählergruppierung „Pro Bürger“, die sich<br />

zwischenzeitlich aufgelöst hat, mit einer Wurfsendung<br />

den Eindruck erweckte, die <strong>Gemeinde</strong><br />

kassiere mit <strong>der</strong> Pauschalregelung zu den<br />

Eigengewinnungsanlagen zu viel ab.<br />

Im Jahre 2010 und in den Folgejahren wurden<br />

120 Wi<strong>der</strong>sprüche gegen die Kanalgebührenbescheide<br />

erhoben.<br />

Vom 2. Bürgermeister wurde eine Musterklage<br />

gegen die <strong>Gemeinde</strong> geführt, von dessen Ausgang<br />

das Schicksal <strong>der</strong> 120 Wi<strong>der</strong>sprüche abhängig<br />

gemacht wurde. Die Klage wurde vom<br />

Verwaltungsgericht Regensburg am 16.04.2012<br />

abgewiesen und die Gebührenberechnung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> als korrekt bestätigt. Dagegen wollte<br />

<strong>der</strong> 2. Bürgermeister in Berufung gehen. Die<br />

Berufung wurde aber nicht zugelassen, weil<br />

das Urteil des Verwaltungsgerichts richtig ist.<br />

Es wurde we<strong>der</strong> gegen das Kostenüberschreitungsverbot<br />

verstoßen noch wurde eine unangemessene<br />

Verzinsung des Anlagekapitals<br />

festgestellt. Auch die Personalkosten waren<br />

nicht angreifbar.<br />

Fakt ist, dass die <strong>Gemeinde</strong> nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen kostendeckend arbeiten<br />

muss. Die <strong>Gemeinde</strong> darf auch aus dem allgemeinen<br />

Steuertopf die Abwassergebühren nicht<br />

subventionieren. Genau das ist <strong>der</strong> Punkt, <strong>der</strong><br />

von vielen nicht verstanden wird. Trotzdem ist<br />

es unvernünftig, so viele Bürger in die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit hineinzuziehen, weil damit<br />

nur die Verwaltungskosten gesteigert werden,<br />

die am Ende wie<strong>der</strong> die Kanalgebühren erhöhen.<br />

Im Übrigen hängt die Gebührenhöhe von vielen<br />

Faktoren ab. So zum Beispiel von <strong>der</strong> Zuschusshöhe,<br />

dem Baujahr <strong>der</strong> Anlage – nominal<br />

kostete beispielsweise <strong>der</strong> Kanal vor 50 Jahren<br />

weniger als heute – wie viel beitragsfinanziert<br />

wurde usw. Ob die Gebühren hoch o<strong>der</strong> niedrig<br />

sind, kann also von Umständen abhängig<br />

sein, die ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t zurückliegen<br />

und ob man zur rechten Zeit seine Hausaufgaben<br />

gemacht hat o<strong>der</strong> wie zum Beispiel unsere<br />

<strong>Gemeinde</strong> die Kanalisation von Gailsbach und<br />

Langenerling zunächst zu Gunsten an<strong>der</strong>er<br />

Projekte zurückgestellt hatte.<br />

Wenn dann Gruppierungen versuchen, die<br />

diese Politik zu vertreten haben, in <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Darstellung an<strong>der</strong>en die Schuld zuzuweisen,<br />

dann ist dies schlicht und einfach unanständig.

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