März 2013 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 8<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Verhalten an<br />
Bushaltestellen<br />
Beobachtet man die vorbeifahrenden<br />
Fahrzeuge an haltenden<br />
Bussen, so gewinnt<br />
man den Eindruck, die Fahrzeuglenker hätten<br />
nie eine Fahrschule besucht. An Bushaltestellen<br />
besteht immer eine beson<strong>der</strong>e Gefahr: Fußgänger,<br />
die die Fahrbahn überqueren, werden<br />
häufig von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen<br />
angefahren o<strong>der</strong> jedenfalls gefährdet. Mit <strong>der</strong><br />
jetzigen Regelung, die sowohl innerorts als auch<br />
außerorts gilt, sollen die Fahrgäste, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer,<br />
nämlich Kin<strong>der</strong> und ältere Menschen, im<br />
Straßenverkehr besser geschützt werden.<br />
Die drei wichtigsten Fallbeispiele:<br />
1. Sie fahren hinter einem Linienbus o<strong>der</strong> einem<br />
gekennzeichneten Schulbus her. Sobald <strong>der</strong> Bus<br />
– während <strong>der</strong> Fahrt – das Warnblinklicht einschaltet,<br />
dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.<br />
„Absolutes Überholverbot“<br />
2. Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht<br />
an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an,<br />
um Fahrgäste ein- o<strong>der</strong> aussteigen zu lassen.<br />
Nun dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit (4<br />
– 7 km/h) am Bus vorbeifahren. Fahrgäste dürfen<br />
aber nicht gefährdet o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Wenn nötig, müssen Sie anhalten.<br />
3. Sie kommen einem Schul- o<strong>der</strong> Linienbus entgegen,<br />
<strong>der</strong> auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr<br />
(also ohne bauliche Trennung <strong>der</strong> Fahrbahn) mit<br />
eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle<br />
steht, um Fahrgäste ein o<strong>der</strong> aussteigen<br />
zu lassen. Auch an diesem dürfen Sie nur mit<br />
Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Fahrgäste<br />
dürfen nicht gefährdet o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Wenn nötig, müssen Sie anhalten.<br />
Massenwi<strong>der</strong>sprüche gegen<br />
Kanalgebühren entschieden<br />
Seit langem meint ein Teil unserer Bürger,<br />
dass sie zu hohe Kanalgebühren zahlen müssen.<br />
Schon vor <strong>der</strong> letzten Kommunalwahl<br />
im Jahre 2007 gingen bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> viele<br />
Wi<strong>der</strong>sprüche ein, nachdem die damalige<br />
Wählergruppierung „Pro Bürger“, die sich<br />
zwischenzeitlich aufgelöst hat, mit einer Wurfsendung<br />
den Eindruck erweckte, die <strong>Gemeinde</strong><br />
kassiere mit <strong>der</strong> Pauschalregelung zu den<br />
Eigengewinnungsanlagen zu viel ab.<br />
Im Jahre 2010 und in den Folgejahren wurden<br />
120 Wi<strong>der</strong>sprüche gegen die Kanalgebührenbescheide<br />
erhoben.<br />
Vom 2. Bürgermeister wurde eine Musterklage<br />
gegen die <strong>Gemeinde</strong> geführt, von dessen Ausgang<br />
das Schicksal <strong>der</strong> 120 Wi<strong>der</strong>sprüche abhängig<br />
gemacht wurde. Die Klage wurde vom<br />
Verwaltungsgericht Regensburg am 16.04.2012<br />
abgewiesen und die Gebührenberechnung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> als korrekt bestätigt. Dagegen wollte<br />
<strong>der</strong> 2. Bürgermeister in Berufung gehen. Die<br />
Berufung wurde aber nicht zugelassen, weil<br />
das Urteil des Verwaltungsgerichts richtig ist.<br />
Es wurde we<strong>der</strong> gegen das Kostenüberschreitungsverbot<br />
verstoßen noch wurde eine unangemessene<br />
Verzinsung des Anlagekapitals<br />
festgestellt. Auch die Personalkosten waren<br />
nicht angreifbar.<br />
Fakt ist, dass die <strong>Gemeinde</strong> nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen kostendeckend arbeiten<br />
muss. Die <strong>Gemeinde</strong> darf auch aus dem allgemeinen<br />
Steuertopf die Abwassergebühren nicht<br />
subventionieren. Genau das ist <strong>der</strong> Punkt, <strong>der</strong><br />
von vielen nicht verstanden wird. Trotzdem ist<br />
es unvernünftig, so viele Bürger in die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit hineinzuziehen, weil damit<br />
nur die Verwaltungskosten gesteigert werden,<br />
die am Ende wie<strong>der</strong> die Kanalgebühren erhöhen.<br />
Im Übrigen hängt die Gebührenhöhe von vielen<br />
Faktoren ab. So zum Beispiel von <strong>der</strong> Zuschusshöhe,<br />
dem Baujahr <strong>der</strong> Anlage – nominal<br />
kostete beispielsweise <strong>der</strong> Kanal vor 50 Jahren<br />
weniger als heute – wie viel beitragsfinanziert<br />
wurde usw. Ob die Gebühren hoch o<strong>der</strong> niedrig<br />
sind, kann also von Umständen abhängig<br />
sein, die ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t zurückliegen<br />
und ob man zur rechten Zeit seine Hausaufgaben<br />
gemacht hat o<strong>der</strong> wie zum Beispiel unsere<br />
<strong>Gemeinde</strong> die Kanalisation von Gailsbach und<br />
Langenerling zunächst zu Gunsten an<strong>der</strong>er<br />
Projekte zurückgestellt hatte.<br />
Wenn dann Gruppierungen versuchen, die<br />
diese Politik zu vertreten haben, in <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Darstellung an<strong>der</strong>en die Schuld zuzuweisen,<br />
dann ist dies schlicht und einfach unanständig.