Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!
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8 AUSBILDUNGSBERUF UND AUSBILDUNGSORDNUNG<br />
• Die <strong>Beruf</strong>sausbildung kann in aufeinander<br />
aufbauende Stufen eingeteilt<br />
sein, nach denen sowohl ein <strong>Ausbildung</strong>sabschluss<br />
als auch die Fortsetzung<br />
der <strong>Beruf</strong>sausbildung möglich<br />
ist (Stufenausbildung).<br />
• Nach erfolgreichem Abschluss einer<br />
kürzeren, z.B. zweijährigen <strong>Ausbildung</strong><br />
kann diese nahtlos in einer<br />
ähnlichen, aber längeren <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
fortgesetzt werden; die bereits<br />
erworbenen Fertigkeiten,<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten werden<br />
dabei angerechnet.<br />
• Die Abschlussprüfung wird in zwei<br />
auseinander fallenden Teilen durchgeführt<br />
(sog. gestreckte Abschlussprüfung,<br />
siehe auch VII.).<br />
und bescheinigt werden. Hierdurch<br />
können leistungsstarke Auszubildende<br />
ihren beruflichen Horizont bereits<br />
während der <strong>Ausbildung</strong> erweitern.<br />
• Schließlich kann in der <strong>Ausbildung</strong>sordnung<br />
festgelegt sein, dass die <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
in einem bestimmten<br />
Umfang in geeigneten Einrichtungen<br />
außerhalb der <strong>Ausbildung</strong>sstätte<br />
(in überbetrieblichen Bildungsstätten)<br />
durchzuführen ist, aber nur, wenn<br />
und soweit es die <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
erfordert.<br />
Literaturhinweis:<br />
Verzeichnis der anerkannten <strong>Ausbildung</strong>sberufe<br />
2005,<br />
Bundesinstitut für <strong>Beruf</strong>sbildung (Hrsg.),<br />
Bielefeld 2005 (ISBN 3-7639-3411-1)<br />
• Die <strong>Ausbildung</strong>sordnung kann sog.<br />
Zusatzqualifikationen vorsehen, die<br />
der Betrieb ergänzend zur regulären<br />
<strong>Ausbildung</strong> vermittelt und die in der<br />
Abschlussprüfung gesondert geprüft<br />
Web-Link:<br />
www.berufenet.de<br />
(Informationsangebot der Bundesagentur<br />
für Arbeit zu <strong>Ausbildung</strong>sberufen)