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Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!

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BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG<br />

13<br />

zubildenden einen <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrag<br />

nach § 10 BBiG.<br />

mindestens Angaben enthalten über<br />

(§ 11 BBiG):<br />

• Ausbildender ist derjenige, der eine<br />

andere Person zur <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

einstellt, d.h. in aller Regel der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb.<br />

Davon sind diejenigen<br />

zu unterscheiden, die die <strong>Ausbildung</strong><br />

praktisch durchführen. Das<br />

kann der Ausbildende selbst oder von<br />

ihm beauftragte Ausbilder und Ausbilderinnen<br />

sein.<br />

• Auszubildende sind diejenigen, die<br />

ausgebildet werden. Ist die Person<br />

noch minderjährig, muss zum Vertragsschluss<br />

die Zustimmung der<br />

gesetzlichen Vertreter eingeholt<br />

werden. Vertretungsberechtigt sind<br />

grundsätzlich beide Eltern gemeinsam,<br />

in Ausnahmefällen ein Elternteil<br />

oder ein Vormund.<br />

2. Vertragsniederschrift<br />

Der wesentliche Inhalt des <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrages<br />

muss von den Ausbildenden<br />

unverzüglich nach der Vereinbarung,<br />

auf jeden Fall aber vor Beginn der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

schriftlich niedergelegt werden<br />

(§ 11 BBiG). Die Niederschrift des Vertrages<br />

ist von den Ausbildenden, den<br />

Auszubildenden und deren gesetzlichen<br />

Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.<br />

Die Vertragsniederschrift muss<br />

1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung<br />

sowie Ziel der <strong>Beruf</strong>sausbildung,<br />

insbesondere die <strong>Beruf</strong>stätigkeit,<br />

für die ausgebildet werden soll,<br />

2. Beginn und Dauer der <strong>Beruf</strong>sausbildung,<br />

3. <strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen außerhalb<br />

der <strong>Ausbildung</strong>sstätte,<br />

4. die Dauer der regelmäßigen täglichen<br />

<strong>Ausbildung</strong>szeit,<br />

5. die Dauer der Probezeit,<br />

6. die Zahlung und Höhe der <strong>Ausbildung</strong>svergütung,<br />

7. die Dauer des Urlaubs,<br />

8. die Voraussetzungen, unter denen<br />

der <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrag gekündigt<br />

werden kann,<br />

9. Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,<br />

die auf das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis<br />

anzuwenden<br />

sind.<br />

In dieser Broschüre finden Sie ein Muster<br />

für einen <strong>Ausbildung</strong>svertrag (Anhang B.1).

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