Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!
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BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG<br />
13<br />
zubildenden einen <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrag<br />
nach § 10 BBiG.<br />
mindestens Angaben enthalten über<br />
(§ 11 BBiG):<br />
• Ausbildender ist derjenige, der eine<br />
andere Person zur <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
einstellt, d.h. in aller Regel der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb.<br />
Davon sind diejenigen<br />
zu unterscheiden, die die <strong>Ausbildung</strong><br />
praktisch durchführen. Das<br />
kann der Ausbildende selbst oder von<br />
ihm beauftragte Ausbilder und Ausbilderinnen<br />
sein.<br />
• Auszubildende sind diejenigen, die<br />
ausgebildet werden. Ist die Person<br />
noch minderjährig, muss zum Vertragsschluss<br />
die Zustimmung der<br />
gesetzlichen Vertreter eingeholt<br />
werden. Vertretungsberechtigt sind<br />
grundsätzlich beide Eltern gemeinsam,<br />
in Ausnahmefällen ein Elternteil<br />
oder ein Vormund.<br />
2. Vertragsniederschrift<br />
Der wesentliche Inhalt des <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrages<br />
muss von den Ausbildenden<br />
unverzüglich nach der Vereinbarung,<br />
auf jeden Fall aber vor Beginn der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
schriftlich niedergelegt werden<br />
(§ 11 BBiG). Die Niederschrift des Vertrages<br />
ist von den Ausbildenden, den<br />
Auszubildenden und deren gesetzlichen<br />
Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.<br />
Die Vertragsniederschrift muss<br />
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung<br />
sowie Ziel der <strong>Beruf</strong>sausbildung,<br />
insbesondere die <strong>Beruf</strong>stätigkeit,<br />
für die ausgebildet werden soll,<br />
2. Beginn und Dauer der <strong>Beruf</strong>sausbildung,<br />
3. <strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen außerhalb<br />
der <strong>Ausbildung</strong>sstätte,<br />
4. die Dauer der regelmäßigen täglichen<br />
<strong>Ausbildung</strong>szeit,<br />
5. die Dauer der Probezeit,<br />
6. die Zahlung und Höhe der <strong>Ausbildung</strong>svergütung,<br />
7. die Dauer des Urlaubs,<br />
8. die Voraussetzungen, unter denen<br />
der <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrag gekündigt<br />
werden kann,<br />
9. Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,<br />
die auf das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis<br />
anzuwenden<br />
sind.<br />
In dieser Broschüre finden Sie ein Muster<br />
für einen <strong>Ausbildung</strong>svertrag (Anhang B.1).