Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!
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ORGANISATION DER BERUFLICHEN BILDUNG AUF LANDES- UND KAMMEREBENE<br />
47<br />
XV. Organisation der beruflichen Bildung auf<br />
Landes- und Kammerebene<br />
Für schnelle Leserinnen und Leser<br />
• Das <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz weist den zuständigen Stellen, i.d.R. die Kammern, vielfältige<br />
Aufgaben bei der Organisation und Durchführung der <strong>Beruf</strong>sbildung zu. Sie sind auch<br />
Auskunfts- und Beschwerdestellen.<br />
• Der <strong>Beruf</strong>sbildungsausschuss der zuständigen Stelle setzt sich aus Vertretern der ausbildenden<br />
Betriebe, der Vertreter von Arbeitnehmern und Lehrkräften an berufsbildenden<br />
Schulen zusammen. Er muss in allen übergreifenden Fragen der beruflichen Bildung<br />
unterrichtet und gehört werden.<br />
• Die Landesausschüsse für <strong>Beruf</strong>sbildung beraten die jeweilige Landesregierung in<br />
Fragen der <strong>Beruf</strong>sbildung.<br />
1. Die „zuständigen Stellen“ nach<br />
dem BBiG<br />
Das <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz weist bestimmte<br />
Aufgaben zur praktischen Durchführung<br />
der <strong>Beruf</strong>sbildung, wie etwa die Organisation<br />
der Abschlussprüfungen und Feststellung<br />
der Eignung von <strong>Ausbildung</strong>spersonal<br />
und <strong>Ausbildung</strong>sstätte, den sog. „zuständigen<br />
Stellen" zu. Die zuständige Stelle<br />
überwacht die Durchführung der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
und fördert diese durch Beratung<br />
der Ausbildenden und Auszubildenden<br />
(§ 76 BBiG; § 41a HwO). Sie dient den<br />
Auszubildenden auch als Auskunfts- und<br />
Beschwerdestelle in Fragen der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
(siehe XII.).<br />
„Zuständige Stelle” für die <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
sind in den meisten Wirtschaftsund<br />
<strong>Beruf</strong>szweigen die jeweiligen Kammern,<br />
z.B. die Industrie- und Handelskammern,<br />
die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern,<br />
die Rechts- und Patentanwaltskammern,<br />
die Notarkammern,