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Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!

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ORGANISATION DER BERUFLICHEN BILDUNG AUF LANDES- UND KAMMEREBENE<br />

47<br />

XV. Organisation der beruflichen Bildung auf<br />

Landes- und Kammerebene<br />

Für schnelle Leserinnen und Leser<br />

• Das <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz weist den zuständigen Stellen, i.d.R. die Kammern, vielfältige<br />

Aufgaben bei der Organisation und Durchführung der <strong>Beruf</strong>sbildung zu. Sie sind auch<br />

Auskunfts- und Beschwerdestellen.<br />

• Der <strong>Beruf</strong>sbildungsausschuss der zuständigen Stelle setzt sich aus Vertretern der ausbildenden<br />

Betriebe, der Vertreter von Arbeitnehmern und Lehrkräften an berufsbildenden<br />

Schulen zusammen. Er muss in allen übergreifenden Fragen der beruflichen Bildung<br />

unterrichtet und gehört werden.<br />

• Die Landesausschüsse für <strong>Beruf</strong>sbildung beraten die jeweilige Landesregierung in<br />

Fragen der <strong>Beruf</strong>sbildung.<br />

1. Die „zuständigen Stellen“ nach<br />

dem BBiG<br />

Das <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz weist bestimmte<br />

Aufgaben zur praktischen Durchführung<br />

der <strong>Beruf</strong>sbildung, wie etwa die Organisation<br />

der Abschlussprüfungen und Feststellung<br />

der Eignung von <strong>Ausbildung</strong>spersonal<br />

und <strong>Ausbildung</strong>sstätte, den sog. „zuständigen<br />

Stellen" zu. Die zuständige Stelle<br />

überwacht die Durchführung der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

und fördert diese durch Beratung<br />

der Ausbildenden und Auszubildenden<br />

(§ 76 BBiG; § 41a HwO). Sie dient den<br />

Auszubildenden auch als Auskunfts- und<br />

Beschwerdestelle in Fragen der <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

(siehe XII.).<br />

„Zuständige Stelle” für die <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

sind in den meisten Wirtschaftsund<br />

<strong>Beruf</strong>szweigen die jeweiligen Kammern,<br />

z.B. die Industrie- und Handelskammern,<br />

die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern,<br />

die Rechts- und Patentanwaltskammern,<br />

die Notarkammern,

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