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Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!

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42 AUSKUNFTS-, BESCHWERDE- UND KLAGEMÖGLICHKEITEN<br />

gefällte Spruch von den Parteien nicht innerhalb<br />

einer Woche anerkannt, so kann<br />

binnen zwei Wochen nach dem ergangenen<br />

Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht<br />

erhoben werden.<br />

Gegen eine Entscheidung der zuständigen<br />

Stelle (wie z.B. die Nicht-Zulassung<br />

zur Abschlussprüfung oder die Nicht-<br />

Abkürzung der <strong>Ausbildung</strong>szeit) kann<br />

innerhalb eines Monats bei der zuständigen<br />

Stelle schriftlich Widerspruch erhoben<br />

werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos,<br />

steht innerhalb eines Monats nach<br />

Zustellung des entsprechenden Widerspruchsbescheides<br />

der Klageweg beim<br />

Verwaltungsgericht offen.

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