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Ausbildung & Beruf - Alle Achtung!

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SERVICE <strong>Ausbildung</strong>svertragsmuster<br />

155<br />

3. (Lage des Urlaubs)<br />

Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der <strong>Beruf</strong>sschulferien erteilt und genommen<br />

werden. Während des Urlaubs darf die/der Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende<br />

Erwerbsarbeit leisten.<br />

§ 7 – Kündigung<br />

1. (Kündigung während der Probezeit)<br />

Während der Probezeit kann das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.<br />

2. (Kündigungsgründe)<br />

Nach der Probezeit kann das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis nur gekündigt werden<br />

a) aus einem wichtigen Grund 12 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

b) von der/dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie/er<br />

die <strong>Beruf</strong>sausbildung aufgeben oder sich für eine andere <strong>Beruf</strong>stätigkeit ausbilden<br />

lassen will.<br />

3. (Form der Kündigung)<br />

Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.<br />

4. (Unwirksamkeit einer Kündigung)<br />

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden<br />

Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein<br />

Schlichtungsverfahren gem. § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser<br />

Frist gehemmt.<br />

5. (Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung)<br />

Wird das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der<br />

Ausbildende oder die/der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person<br />

den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe<br />

oder Wechsels der <strong>Beruf</strong>sausbildung (Nr. 2b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von<br />

drei Monaten nach Beendigung des <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.<br />

12<br />

Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung<br />

aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des<br />

<strong>Ausbildung</strong>sverhältnisses bis zum Ablauf der <strong>Ausbildung</strong>sdauer nicht zugemutet werden kann.

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