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steuerliche EBITDA - Eversheds

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V. Zinsschranke<br />

Beispiel:<br />

Privater Anteilseigner, mit mehr als 25 % an nur einer GmbH beteiligt,<br />

erhält mehr als 10 % des Schuldzinsüberhangs:<br />

Kein Konzern (!) i.S.v. § 4h EStG-E, aber Zinsschranke greift trotzdem<br />

auf Ebene der GmbH (§ 8a II KStG-E)<br />

und<br />

auf Ebene des Privaten Anteilseigners gilt keine Abgeltungssteuer<br />

(Beteiligung > 10%) , d.h. voller Progressionssatz auf Zinseinnahmen!<br />

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