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steuerliche EBITDA - Eversheds

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VIII. Private KapitalE u. Veräußerungsgewinne<br />

ansonsten:<br />

weder Ausgleich mit anderen Einkunftsarten,<br />

noch Rücktrag nach § 10 d EStG<br />

nur Vortrag zur Verrechnung mit künftigen<br />

KapEinkünften<br />

kein WK-Abzug<br />

einheitlicher Sparer-Pauschbetrag: 801 € bzw. 1.602 €<br />

p.a. (ersetzt bisherigen Sparer-Freibetrag und WK-<br />

Pauschale)<br />

Für private Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen<br />

verbleibt es bei der bisherigen Regelung des § 23 ESTG:<br />

10jährige Spekulationsfrist<br />

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