steuerliche EBITDA - Eversheds
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VIII. Private KapitalE u. Veräußerungsgewinne<br />
B. Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an KapG unter 1%<br />
Steuerpflicht ohne Begrenzung auf Veräußerungsfristen<br />
(Künftig: normale Kapitaleinkünfte - Wertzuwachssteuer; keine private<br />
Veräußerungsgewinne)<br />
• Für bis zum 31.12.2008 erworbene Anteile an KapG verbleibt alte<br />
Regelung § 23 EStG<br />
• Sammelverwahrung: FIFO<br />
• Begünstigte LV: ausgenommen, d.h. nach altem Recht zu besteuern<br />
• LVs: volle Steuerpflicht des Unterschiedsbetrages Abgeltungssteuer<br />
• Verlust-Verrechnung:<br />
- neg. KapErträge mit positiven zu verrechnen<br />
- verbleibende positive KapE können nicht – wie ursprünglich<br />
geplant - auf Antrag bis 2013 mit Altverlusten (aus § 23 EStG) bis<br />
2008 verrechnet werden, sondern nur mit Aktiengewinnen<br />
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