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steuerliche EBITDA - Eversheds

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VIII. Private KapitalE u. Veräußerungsgewinne<br />

Nicht:<br />

Zinsen auf Forderungen an Kapitalgesellschaften und<br />

Einnahmen aus stillen Beteiligungen, wenn<br />

• Schuldner und Gläubiger „einander nahe stehende Personen“<br />

• Gläubiger oder diesem nahe stehende Personen mit 10%<br />

oder mehr an der KapG beteiligt sind<br />

• Back-to-Back Finanzierungen<br />

Folge:<br />

volle Besteuerung beim Zinsempfänger mit normalen ESt-Tarif<br />

(45 % zzgl. SolZ: 47,48 %) mit Werbungskostenabzug<br />

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