09.01.2014 Aufrufe

steuerliche EBITDA - Eversheds

steuerliche EBITDA - Eversheds

steuerliche EBITDA - Eversheds

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

V. Zinsschranke<br />

dd) Sonderregelung für Körperschaften<br />

• Keine Ausnahmeregelung gemäß § 4 h Abs. 2 S. 1 Buchst. b und c<br />

EStG-E (Konzernklausel und Escape-Klausel), wenn Zinssaldo zu<br />

mehr als 10% bezahlt wird an<br />

- Gläubiger, die mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25% beteiligt<br />

sind oder<br />

- Gläubiger, die nahe stehende Person zu einem wesentl. Beteiligten<br />

(mehr als 25 %) sind oder<br />

- Gläubiger, die auf einen wesentl. Beteiligten oder diesem nahe<br />

stehende Personen Rückgriff haben<br />

- Kein entlastender Drittvergleich mehr möglich !<br />

Rechtsfolge:<br />

Zinsschranke 30% <strong>EBITDA</strong> greift auch bei gleicher oder höherer EK<br />

Quote als beim Konzern, wenn nur eine der KonzernG nicht unter<br />

Escape-Klausel fällt<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!