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steuerliche EBITDA - Eversheds

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VII. Beschränkung Verlustabzug-„Mantelkauf”<br />

Neuregelung: Anwendung im Konzern<br />

• § 8c KStG ist wegen Anteilszurechnung im Börsengang günstiger<br />

als Altregelung. Beispiel.:<br />

A B C A B C<br />

Börse Free Float<br />

20% 40% 40% 5% 10% 10% 75%<br />

IPO<br />

Verlust AG<br />

Verlust AG<br />

• §8c KStG ist nicht gegeben<br />

• Unter Altregelung § 8 Abs. 4 KStG wären durch<br />

Anteilsübertragung und Zuführung anlässlich Kapitalerhöhung<br />

ggf. beide Merkmale erfüllt.<br />

Altregelung § 8 Abs. 4 KStG gilt bis 2013!<br />

Aber= z.B. T-Aktien ~ 30 % an Finanzinvestor! = 30% VV verloren<br />

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