KW 10 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 16 - Ausgabe <strong>10</strong>/2013<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Aufwendungen auf 1.332.030 EUR 1.358.250 EUR<br />
der Jahresfehlbetrag (-) 62.030 EUR (-) 63.4<strong>10</strong> EUR<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen<br />
Einzahlungen auf 1.<strong>10</strong>4.530 EUR 1.131.480 EUR<br />
die ordentlichen<br />
Auszahlungen auf 1.117.370 EUR 1.147.290 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf (-) 12.840 EUR (-) 15.8<strong>10</strong> EUR<br />
die außerordentlichen<br />
Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
die außerordentlichen<br />
Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 59.900 EUR 9.500 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 180.600 EUR 500 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit<br />
auf (-) 120.700 EUR (+) 9.000 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />
die Einzahlungen aus internen<br />
Leistungsbeziehungen 5.900 EUR 5.900 EUR<br />
die Auszahlungen aus internen<br />
Leistungsbeziehungen 5.900 EUR 5.900 EUR<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 1.170.330 EUR 1.146.880 EUR<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Auszahlungen auf 1.303.870 EUR 1.153.690 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />
Haushaltsjahr auf (-) 133.540 EUR (-) 6.8<strong>10</strong> EUR<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt<br />
2013 2014<br />
zinslose Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />
verzinste Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />
zusammen auf 0 EUR 0 EUR<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> festgelegt.<br />
§ 5<br />
Steuerhebesätze<br />
Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:<br />
2013 2014<br />
- Grundsteuer A auf 285 v.H 285 v.H.<br />
- Grundsteuer B auf 340 v.H. 340 v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
2013 2014<br />
- für den ersten Hund 48 EUR 48 EUR<br />
- für den zweiten Hund 72 EUR 72 EUR<br />
- für jeden weiteren Hund 96 EUR 96 EUR<br />
- für den ersten<br />
gefährlichen Hund 360 EUR 360 EUR<br />
- für den zweiten<br />
gefährlichen Hund 480 EUR 480 EUR<br />
- für jeden weiteren<br />
gefährlichen Hund 600 EUR 600 EUR<br />
§ 6<br />
Beiträge<br />
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach<br />
dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Febr. 2011 (GVBI. S. 25) werden<br />
festgesetzt:<br />
2013 2014<br />
- Beitrag für den Weinbergschutz<br />
(Weinbergshut) 70 EUR / ha 70 EUR / ha<br />
- Beitrag für die Unterhaltung der<br />
Feld- und<br />
Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung)<br />
15 EUR / ha 15 EUR / ha<br />
- Beitrag für den Ausbau von Wirtschaftswegen<br />
(Wirtschaftswegebau) 0 EUR / ha 0 EUR / ha<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Entwicklung des Eigenkapitals:<br />
Jahresabschluss zum 31.12.2011<br />
2.666.214,61 EUR<br />
geplant zum 31.12.2012<br />
2.616.324,61 EUR<br />
geplant zum 31.12.2013<br />
2.554.294,61 EUR<br />
geplant zum 31.12.2014<br />
2.490.884,61 EUR<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gem. § <strong>10</strong>0 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />
Einzelfall 3.500 EUR überschritten werden. Die Zuständigkeiten für<br />
die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />
oder Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt<br />
festgelegt:<br />
a) bis zu 3.500 EUR - Ortsbürgermeister<br />
b) mehr als 3.500 EUR - Ortsgemeinderat<br />
§ 9<br />
Altersteilzeit<br />
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.<br />
Kindenheim, den 01.03.2013<br />
Ortsgemeindeverwaltung Kindenheim<br />
gez.<br />
(Wiegner)<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Gegen die vom Ortsgemeinderat Kindenheim am 18.02.2013<br />
beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013<br />
und 2014 werden von Seiten der Kreisverwaltung rechtliche<br />
Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden<br />
Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe<br />
von EUR - 62.030 EUR im Haushaltsjahr 2013 und EUR -<br />
63.4<strong>10</strong> EUR im Haushaltsjahr 2014 ausgewiesen wird bzw.<br />
im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26<br />
GemHVO (EUR - 12.840 für 2013 und EUR - 15.8<strong>10</strong> für 2014)<br />
nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung<br />
der Investitionskredite zu decken.<br />
Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung<br />
ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt<br />
ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen<br />
den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs.<br />
4 GemO). Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die<br />
Festsetzung des Haushaltsplanes 2013 und 2014 wird daher<br />
gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO beanstandet. Der<br />
Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser<br />
Haushaltsverfügung ausgeführt werden.<br />
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich<br />
des Ergebnishaushalts soll sicherstellen, dass das Eigenkapital<br />
der Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die<br />
Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit.<br />
Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts<br />
führt zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der Gemeinde.<br />
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten<br />
zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur<br />
Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;<br />
Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig<br />
zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso<br />
mehr, als auch in den Folgejahren damit gerechnet wird,<br />
dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und<br />
die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde<br />
nicht mehr gegeben ist.<br />
Die Kreisverwaltung bittet um die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung<br />
bis zum 01.<strong>10</strong>.2013 bzw. 01.<strong>10</strong>.2014, die<br />
weitere Einsparpotenziale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich<br />
zur Folge hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen<br />
ist eine Übersicht mit den freiwilligen Leistungen<br />
vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde behält sich vor, gegebenenfalls<br />
eine pauschale Kürzung der freiwilligen Leistungen<br />
einzufordern. Vor diesem Hintergrund bittet die Kreisverwaltung<br />
darum, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen<br />
/ Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und<br />
auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche<br />
Mittel sind einzusparen.