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KW 10 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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<strong>Grünstadt</strong> - 16 - Ausgabe <strong>10</strong>/2013<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Aufwendungen auf 1.332.030 EUR 1.358.250 EUR<br />

der Jahresfehlbetrag (-) 62.030 EUR (-) 63.4<strong>10</strong> EUR<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen<br />

Einzahlungen auf 1.<strong>10</strong>4.530 EUR 1.131.480 EUR<br />

die ordentlichen<br />

Auszahlungen auf 1.117.370 EUR 1.147.290 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf (-) 12.840 EUR (-) 15.8<strong>10</strong> EUR<br />

die außerordentlichen<br />

Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

die außerordentlichen<br />

Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 59.900 EUR 9.500 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 180.600 EUR 500 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit<br />

auf (-) 120.700 EUR (+) 9.000 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR<br />

die Einzahlungen aus internen<br />

Leistungsbeziehungen 5.900 EUR 5.900 EUR<br />

die Auszahlungen aus internen<br />

Leistungsbeziehungen 5.900 EUR 5.900 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.170.330 EUR 1.146.880 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Auszahlungen auf 1.303.870 EUR 1.153.690 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />

Haushaltsjahr auf (-) 133.540 EUR (-) 6.8<strong>10</strong> EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt<br />

2013 2014<br />

zinslose Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />

verzinste Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />

zusammen auf 0 EUR 0 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> festgelegt.<br />

§ 5<br />

Steuerhebesätze<br />

Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:<br />

2013 2014<br />

- Grundsteuer A auf 285 v.H 285 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf 340 v.H. 340 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

2013 2014<br />

- für den ersten Hund 48 EUR 48 EUR<br />

- für den zweiten Hund 72 EUR 72 EUR<br />

- für jeden weiteren Hund 96 EUR 96 EUR<br />

- für den ersten<br />

gefährlichen Hund 360 EUR 360 EUR<br />

- für den zweiten<br />

gefährlichen Hund 480 EUR 480 EUR<br />

- für jeden weiteren<br />

gefährlichen Hund 600 EUR 600 EUR<br />

§ 6<br />

Beiträge<br />

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach<br />

dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Febr. 2011 (GVBI. S. 25) werden<br />

festgesetzt:<br />

2013 2014<br />

- Beitrag für den Weinbergschutz<br />

(Weinbergshut) 70 EUR / ha 70 EUR / ha<br />

- Beitrag für die Unterhaltung der<br />

Feld- und<br />

Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung)<br />

15 EUR / ha 15 EUR / ha<br />

- Beitrag für den Ausbau von Wirtschaftswegen<br />

(Wirtschaftswegebau) 0 EUR / ha 0 EUR / ha<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Entwicklung des Eigenkapitals:<br />

Jahresabschluss zum 31.12.2011<br />

2.666.214,61 EUR<br />

geplant zum 31.12.2012<br />

2.616.324,61 EUR<br />

geplant zum 31.12.2013<br />

2.554.294,61 EUR<br />

geplant zum 31.12.2014<br />

2.490.884,61 EUR<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gem. § <strong>10</strong>0 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />

Einzelfall 3.500 EUR überschritten werden. Die Zuständigkeiten für<br />

die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

oder Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt<br />

festgelegt:<br />

a) bis zu 3.500 EUR - Ortsbürgermeister<br />

b) mehr als 3.500 EUR - Ortsgemeinderat<br />

§ 9<br />

Altersteilzeit<br />

Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.<br />

Kindenheim, den 01.03.2013<br />

Ortsgemeindeverwaltung Kindenheim<br />

gez.<br />

(Wiegner)<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Gegen die vom Ortsgemeinderat Kindenheim am 18.02.2013<br />

beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013<br />

und 2014 werden von Seiten der Kreisverwaltung rechtliche<br />

Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden<br />

Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe<br />

von EUR - 62.030 EUR im Haushaltsjahr 2013 und EUR -<br />

63.4<strong>10</strong> EUR im Haushaltsjahr 2014 ausgewiesen wird bzw.<br />

im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26<br />

GemHVO (EUR - 12.840 für 2013 und EUR - 15.8<strong>10</strong> für 2014)<br />

nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung<br />

der Investitionskredite zu decken.<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung<br />

ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt<br />

ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen<br />

den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs.<br />

4 GemO). Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die<br />

Festsetzung des Haushaltsplanes 2013 und 2014 wird daher<br />

gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO beanstandet. Der<br />

Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser<br />

Haushaltsverfügung ausgeführt werden.<br />

Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich<br />

des Ergebnishaushalts soll sicherstellen, dass das Eigenkapital<br />

der Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die<br />

Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit.<br />

Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts<br />

führt zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der Gemeinde.<br />

Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten<br />

zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur<br />

Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;<br />

Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig<br />

zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso<br />

mehr, als auch in den Folgejahren damit gerechnet wird,<br />

dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und<br />

die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde<br />

nicht mehr gegeben ist.<br />

Die Kreisverwaltung bittet um die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung<br />

bis zum 01.<strong>10</strong>.2013 bzw. 01.<strong>10</strong>.2014, die<br />

weitere Einsparpotenziale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich<br />

zur Folge hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen<br />

ist eine Übersicht mit den freiwilligen Leistungen<br />

vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde behält sich vor, gegebenenfalls<br />

eine pauschale Kürzung der freiwilligen Leistungen<br />

einzufordern. Vor diesem Hintergrund bittet die Kreisverwaltung<br />

darum, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen<br />

/ Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und<br />

auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche<br />

Mittel sind einzusparen.

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