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Kanzlei & Persönliches<br />

Kanzleimanagement<br />

lich für innovative Dienste zur Verfügung zu<br />

stellen. Wichtig sei die Akzeptanz <strong>de</strong>r Bürger.<br />

Hier bestehe seitens <strong>de</strong>r Verantwortlichen<br />

allerdings ein enormer Kommunikationsbedarf,<br />

wie das eigentlich nützliche, aber<br />

wegen <strong>de</strong>r Datengier <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

am Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Bürger gescheiterte Projekt<br />

„Elektronischer Entgeltnachweis“, kurz<br />

Elena, über<strong>de</strong>utlich gezeigt habe.<br />

Die Frage, welche Be<strong>de</strong>utung die internationale<br />

Konkurrenz um das Steueraufkommen<br />

für Unternehmen hat, stand im Zentrum <strong>de</strong>s<br />

Vortrags von Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter<br />

<strong>de</strong>r Thyssen Krupp AG, Essen.<br />

Um die Antwort vorwegzunehmen – die<br />

Be<strong>de</strong>utung ist groß. Jonas nahm Bezug auf<br />

die gegen Null tendieren<strong>de</strong> Besteuerung <strong>de</strong>r<br />

amerikanischen IT-Unternehmen in Europa,<br />

die <strong>de</strong>rzeit die unternehmenssteuerrechtliche<br />

Diskussion beherrscht.<br />

Verständlicherweise beklagen die europäischen<br />

Konkurrenzunternehmen die entstan<strong>de</strong>nen<br />

Wettbewerbsnachteile und for<strong>de</strong>rn<br />

Gegenmaßnahmen. Es gibt bereits zahlreiche<br />

Reformvorschläge, auch die G20 und OECD<br />

arbeiten an Lösungsmo<strong>de</strong>llen.<br />

Keine paradiesischen Zustän<strong>de</strong> für<br />

international tätige Unternehmen<br />

Jonas räumte zu<strong>de</strong>m nachdrücklich auf mit<br />

Vorurteilen über paradiesische Zustän<strong>de</strong>.<br />

So litten etwa <strong>de</strong>utsche, international tätige<br />

Unternehmen im Ausland unter hohen Belastungen:<br />

Die schärfere Gangart, die weltweit<br />

von <strong>de</strong>n Betriebsprüfungen eingeschlagen<br />

wird, führe zu <strong>de</strong>utlich höheren Steuerbelastungen,<br />

ablesbar an einem Anstieg <strong>de</strong>r<br />

effektiven Steuerquoten. Jonas zeigte anhand<br />

von praktischen Beispielen auf, wie Zusatzbelastungen<br />

entstehen können: etwa durch<br />

eine einseitige Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

Konflikte über die Angemessenheit<br />

von Verrechnungspreisen, die<br />

nicht über Verständigungsverfahren gelöst<br />

wer<strong>de</strong>n, die negativen Folgen einer Übernahme<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Zinsschrankenmo<strong>de</strong>lls<br />

durch an<strong>de</strong>re Staaten und die Grenzen <strong>de</strong>r<br />

rückwirken<strong>de</strong>n Gegenberichtigung bei Dauersachverhalten.<br />

Auch auf nationale Steuertrends machte<br />

Jonas aufmerksam: Nach seinen Beobachtungen<br />

sei im Nor<strong>de</strong>n und Westen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

die Ten<strong>de</strong>nz weit verbreitet,<br />

Gewerbesteuerhebesätze zu erhöhen. Das<br />

führe zu einem weiteren Anstieg <strong>de</strong>r nominellen<br />

Steuerbelastung für Kapital- und auch<br />

Personengesellschaften, trotz <strong>de</strong>r Anrechnungsmöglichkeit.<br />

Sollte dann noch eine<br />

revitalisierte Vermögensteuer dazu treten,<br />

wäre ein Gesamtbelastungsniveau erreicht,<br />

» Hinweis<br />

Die 53. Münchner Steuerfachtagung<br />

wird vom 26.–27.März 2014<br />

traditionell im Hilton München<br />

Park stattfin<strong>de</strong>n.<br />

das höher liege als die Steuerbelastung vor<br />

<strong>de</strong>m Unternehmensteuerreformgesetz 2008.<br />

Steuersün<strong>de</strong>r konnten sich lange Zeit unbesehen<br />

darauf verlassen, so RA/FAStR Dr. Rainer<br />

Spatschek aus München in seinem Vortrag<br />

„Fallstricke <strong>de</strong>r Selbstanzeige“: Wer bislang<br />

tätige Reue übte, hinterzogenen Steuern<br />

nach<strong>de</strong>klarierte und bezahlte, musste keine<br />

weiteren Sanktionen befürchten. Zwischenzeitlich<br />

ähnelt eine Selbstanzeige <strong>de</strong>r Quadratur<br />

<strong>de</strong>s Kreises. Selbst Steuerberater, die<br />

nicht auf Steuerstrafrecht spezialisiert sind,<br />

müssen das Ansinnen ihrer Mandanten<br />

fürchten, sich selbst anzuzeigen. Grün<strong>de</strong>:<br />

Durch die Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs<br />

sowie durch die Regelungen <strong>de</strong>s<br />

Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wur<strong>de</strong>n<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>r strafbefreien<strong>de</strong>n<br />

Wirkung einer Selbstanzeige <strong>de</strong>utlich eingeschränkt:<br />

Unvollständige Selbstanzeigen sind<br />

insgesamt unwirksam.<br />

So lässt sich keine Selbstanzeige mehr einreichen,<br />

wenn die Betriebsprüfungsanordnung<br />

beim Steuerpflichtigen eingegangen ist. Bei<br />

Hinterziehungsbeträgen von mehr als 50.000<br />

Euro ist zur Einstellung <strong>de</strong>s Verfahrens die<br />

Zahlung eines „Aufschlags“ in Höhe von<br />

5 Prozent erfor<strong>de</strong>rlich. Wer dann noch die<br />

Unsicherheiten bei <strong>de</strong>n Verjährungsfristen<br />

mit einkalkuliert, kommt als Berater sehr<br />

schnell zur Überzeugung, im Mandanten-,<br />

aber auch im eigenen Interesse die Finger<br />

davon zu lassen. Fraglich ist, ob eine <strong>de</strong>rartige<br />

Kriminalisierung von auch unbescholtenen<br />

Unternehmen sachdienlich für die<br />

allgemeine Hebung <strong>de</strong>r Steuermoral ist.<br />

Den Fragen <strong>de</strong>r gemeinnützigkeitsrechtlichen<br />

Mittelverwendung zwischen Steuerund<br />

Stiftungsrecht widmete sich Prof. Matthias<br />

Alber von <strong>de</strong>r ba<strong>de</strong>n-württembergischen<br />

Hochschule für öffentliche Verwaltung<br />

und Finanzen in Ludwigsburg. Sein Fazit:<br />

Das Stiftungssteuerrecht beinhaltet zwar<br />

zahlreiche Vorteile, allerdings min<strong>de</strong>stens<br />

genauso viele Fallstricke. Deshalb sei eine<br />

hohe Beratungskompetenz notwendig, nicht<br />

nur bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Stiftung und <strong>de</strong>r<br />

Übertragung von Vermögen, son<strong>de</strong>rn auch<br />

für die laufen<strong>de</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r gemeinnützigkeitsrechtlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

tatsächliche Geschäftsführung.<br />

Fragen <strong>de</strong>s Informationsaustausches<br />

und <strong>de</strong>r Amtshilfe<br />

Dr. Nadya Bozza-Bod<strong>de</strong>n, Richterin am<br />

Finanzgericht Köln, erörterte die aktuellen<br />

Fragen <strong>de</strong>s Informationsaustauschs und <strong>de</strong>r<br />

Amtshilfe. In <strong>de</strong>n letzten Jahren wur<strong>de</strong>n viele<br />

<strong>de</strong>utsche Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) bezüglich <strong>de</strong>s Auskunftsaustauschs<br />

geän<strong>de</strong>rt, etwa das DBA Schweiz. Hinzu<br />

kommen neue Entwicklungen auf europäischer<br />

Ebene: 2011 ist eine neue EG-Amtshilferichtlinie<br />

ergangen, die in naher Zukunft<br />

in nationale Gesetze überführt wer<strong>de</strong>n wird.<br />

Damit wird <strong>de</strong>r Informationsaustausch und<br />

die Amtshilfe auch im „täglichen Leben“<br />

immer be<strong>de</strong>utsamer.<br />

Derzeit sei ein stetiges Anwachsen bei<br />

<strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Auskünfte zu beobachten, so<br />

Bozza-Bod<strong>de</strong>n. Einerseits liege dies an <strong>de</strong>r<br />

fortschreiten<strong>de</strong>n Globalisierung, an<strong>de</strong>rerseits<br />

daran, dass immer mehr Bun<strong>de</strong>sbürger<br />

ihr Vermögen auch im Ausland anlegen<br />

o<strong>de</strong>r ihren privaten, teils auch beruflichen<br />

Lebensmittelpunkt dorthin verlagern. So<br />

nehme wegen <strong>de</strong>s Postulats einer gleichmäßigen<br />

Besteuerung <strong>de</strong>r internationale Druck,<br />

Auskunftsabkommen zu schließen, <strong>de</strong>utlich<br />

zu. Vor allem die großen EU-Mitgliedstaaten<br />

und die USA erhöhten <strong>de</strong>n Druck auf „Steueroasen“<br />

stetig.<br />

Mit Fallbeispielen und Lösungen illustrierten<br />

RA Georg Geberth, Director Tax Policy,<br />

Siemens AG, München, und Oberregierungsdirektorin<br />

Evelyn Hörhammer, Referentin im<br />

Einkommen- und Bilanzsteuerreferat beim<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen, Berlin,<br />

das Thema Passivierungsbeschränkungen.<br />

Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am BFH in<br />

München, widmete sich <strong>de</strong>n aktuell ungeklärten<br />

Fragen <strong>de</strong>r Erbschaftsteuer, RA/StB<br />

Dr. Stefan Maunz aus München <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuer. Das Neue zu Immobilien im<br />

Einkommensteuerrecht erläuterte Dr. Ulrich<br />

Schallmoser, Richter am BFH in München,<br />

und Michael Wendt, Vorsitzen<strong>de</strong>r Richter<br />

am BFH, referierte über die neue Rechtsprechung<br />

zu Mitunternehmerschaften.<br />

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />

ist feste freie Mitarbeiterin <strong>de</strong>s<br />

SteuerConsultants.<br />

E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />

52 SteuerConsultant 4 _ 13 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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