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Kanzlei & Persönliches<br />
Kanzleimanagement<br />
lich für innovative Dienste zur Verfügung zu<br />
stellen. Wichtig sei die Akzeptanz <strong>de</strong>r Bürger.<br />
Hier bestehe seitens <strong>de</strong>r Verantwortlichen<br />
allerdings ein enormer Kommunikationsbedarf,<br />
wie das eigentlich nützliche, aber<br />
wegen <strong>de</strong>r Datengier <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
am Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Bürger gescheiterte Projekt<br />
„Elektronischer Entgeltnachweis“, kurz<br />
Elena, über<strong>de</strong>utlich gezeigt habe.<br />
Die Frage, welche Be<strong>de</strong>utung die internationale<br />
Konkurrenz um das Steueraufkommen<br />
für Unternehmen hat, stand im Zentrum <strong>de</strong>s<br />
Vortrags von Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter<br />
<strong>de</strong>r Thyssen Krupp AG, Essen.<br />
Um die Antwort vorwegzunehmen – die<br />
Be<strong>de</strong>utung ist groß. Jonas nahm Bezug auf<br />
die gegen Null tendieren<strong>de</strong> Besteuerung <strong>de</strong>r<br />
amerikanischen IT-Unternehmen in Europa,<br />
die <strong>de</strong>rzeit die unternehmenssteuerrechtliche<br />
Diskussion beherrscht.<br />
Verständlicherweise beklagen die europäischen<br />
Konkurrenzunternehmen die entstan<strong>de</strong>nen<br />
Wettbewerbsnachteile und for<strong>de</strong>rn<br />
Gegenmaßnahmen. Es gibt bereits zahlreiche<br />
Reformvorschläge, auch die G20 und OECD<br />
arbeiten an Lösungsmo<strong>de</strong>llen.<br />
Keine paradiesischen Zustän<strong>de</strong> für<br />
international tätige Unternehmen<br />
Jonas räumte zu<strong>de</strong>m nachdrücklich auf mit<br />
Vorurteilen über paradiesische Zustän<strong>de</strong>.<br />
So litten etwa <strong>de</strong>utsche, international tätige<br />
Unternehmen im Ausland unter hohen Belastungen:<br />
Die schärfere Gangart, die weltweit<br />
von <strong>de</strong>n Betriebsprüfungen eingeschlagen<br />
wird, führe zu <strong>de</strong>utlich höheren Steuerbelastungen,<br />
ablesbar an einem Anstieg <strong>de</strong>r<br />
effektiven Steuerquoten. Jonas zeigte anhand<br />
von praktischen Beispielen auf, wie Zusatzbelastungen<br />
entstehen können: etwa durch<br />
eine einseitige Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
Konflikte über die Angemessenheit<br />
von Verrechnungspreisen, die<br />
nicht über Verständigungsverfahren gelöst<br />
wer<strong>de</strong>n, die negativen Folgen einer Übernahme<br />
<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Zinsschrankenmo<strong>de</strong>lls<br />
durch an<strong>de</strong>re Staaten und die Grenzen <strong>de</strong>r<br />
rückwirken<strong>de</strong>n Gegenberichtigung bei Dauersachverhalten.<br />
Auch auf nationale Steuertrends machte<br />
Jonas aufmerksam: Nach seinen Beobachtungen<br />
sei im Nor<strong>de</strong>n und Westen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
die Ten<strong>de</strong>nz weit verbreitet,<br />
Gewerbesteuerhebesätze zu erhöhen. Das<br />
führe zu einem weiteren Anstieg <strong>de</strong>r nominellen<br />
Steuerbelastung für Kapital- und auch<br />
Personengesellschaften, trotz <strong>de</strong>r Anrechnungsmöglichkeit.<br />
Sollte dann noch eine<br />
revitalisierte Vermögensteuer dazu treten,<br />
wäre ein Gesamtbelastungsniveau erreicht,<br />
» Hinweis<br />
Die 53. Münchner Steuerfachtagung<br />
wird vom 26.–27.März 2014<br />
traditionell im Hilton München<br />
Park stattfin<strong>de</strong>n.<br />
das höher liege als die Steuerbelastung vor<br />
<strong>de</strong>m Unternehmensteuerreformgesetz 2008.<br />
Steuersün<strong>de</strong>r konnten sich lange Zeit unbesehen<br />
darauf verlassen, so RA/FAStR Dr. Rainer<br />
Spatschek aus München in seinem Vortrag<br />
„Fallstricke <strong>de</strong>r Selbstanzeige“: Wer bislang<br />
tätige Reue übte, hinterzogenen Steuern<br />
nach<strong>de</strong>klarierte und bezahlte, musste keine<br />
weiteren Sanktionen befürchten. Zwischenzeitlich<br />
ähnelt eine Selbstanzeige <strong>de</strong>r Quadratur<br />
<strong>de</strong>s Kreises. Selbst Steuerberater, die<br />
nicht auf Steuerstrafrecht spezialisiert sind,<br />
müssen das Ansinnen ihrer Mandanten<br />
fürchten, sich selbst anzuzeigen. Grün<strong>de</strong>:<br />
Durch die Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs<br />
sowie durch die Regelungen <strong>de</strong>s<br />
Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wur<strong>de</strong>n<br />
die Voraussetzungen <strong>de</strong>r strafbefreien<strong>de</strong>n<br />
Wirkung einer Selbstanzeige <strong>de</strong>utlich eingeschränkt:<br />
Unvollständige Selbstanzeigen sind<br />
insgesamt unwirksam.<br />
So lässt sich keine Selbstanzeige mehr einreichen,<br />
wenn die Betriebsprüfungsanordnung<br />
beim Steuerpflichtigen eingegangen ist. Bei<br />
Hinterziehungsbeträgen von mehr als 50.000<br />
Euro ist zur Einstellung <strong>de</strong>s Verfahrens die<br />
Zahlung eines „Aufschlags“ in Höhe von<br />
5 Prozent erfor<strong>de</strong>rlich. Wer dann noch die<br />
Unsicherheiten bei <strong>de</strong>n Verjährungsfristen<br />
mit einkalkuliert, kommt als Berater sehr<br />
schnell zur Überzeugung, im Mandanten-,<br />
aber auch im eigenen Interesse die Finger<br />
davon zu lassen. Fraglich ist, ob eine <strong>de</strong>rartige<br />
Kriminalisierung von auch unbescholtenen<br />
Unternehmen sachdienlich für die<br />
allgemeine Hebung <strong>de</strong>r Steuermoral ist.<br />
Den Fragen <strong>de</strong>r gemeinnützigkeitsrechtlichen<br />
Mittelverwendung zwischen Steuerund<br />
Stiftungsrecht widmete sich Prof. Matthias<br />
Alber von <strong>de</strong>r ba<strong>de</strong>n-württembergischen<br />
Hochschule für öffentliche Verwaltung<br />
und Finanzen in Ludwigsburg. Sein Fazit:<br />
Das Stiftungssteuerrecht beinhaltet zwar<br />
zahlreiche Vorteile, allerdings min<strong>de</strong>stens<br />
genauso viele Fallstricke. Deshalb sei eine<br />
hohe Beratungskompetenz notwendig, nicht<br />
nur bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Stiftung und <strong>de</strong>r<br />
Übertragung von Vermögen, son<strong>de</strong>rn auch<br />
für die laufen<strong>de</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r gemeinnützigkeitsrechtlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
tatsächliche Geschäftsführung.<br />
Fragen <strong>de</strong>s Informationsaustausches<br />
und <strong>de</strong>r Amtshilfe<br />
Dr. Nadya Bozza-Bod<strong>de</strong>n, Richterin am<br />
Finanzgericht Köln, erörterte die aktuellen<br />
Fragen <strong>de</strong>s Informationsaustauschs und <strong>de</strong>r<br />
Amtshilfe. In <strong>de</strong>n letzten Jahren wur<strong>de</strong>n viele<br />
<strong>de</strong>utsche Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) bezüglich <strong>de</strong>s Auskunftsaustauschs<br />
geän<strong>de</strong>rt, etwa das DBA Schweiz. Hinzu<br />
kommen neue Entwicklungen auf europäischer<br />
Ebene: 2011 ist eine neue EG-Amtshilferichtlinie<br />
ergangen, die in naher Zukunft<br />
in nationale Gesetze überführt wer<strong>de</strong>n wird.<br />
Damit wird <strong>de</strong>r Informationsaustausch und<br />
die Amtshilfe auch im „täglichen Leben“<br />
immer be<strong>de</strong>utsamer.<br />
Derzeit sei ein stetiges Anwachsen bei<br />
<strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Auskünfte zu beobachten, so<br />
Bozza-Bod<strong>de</strong>n. Einerseits liege dies an <strong>de</strong>r<br />
fortschreiten<strong>de</strong>n Globalisierung, an<strong>de</strong>rerseits<br />
daran, dass immer mehr Bun<strong>de</strong>sbürger<br />
ihr Vermögen auch im Ausland anlegen<br />
o<strong>de</strong>r ihren privaten, teils auch beruflichen<br />
Lebensmittelpunkt dorthin verlagern. So<br />
nehme wegen <strong>de</strong>s Postulats einer gleichmäßigen<br />
Besteuerung <strong>de</strong>r internationale Druck,<br />
Auskunftsabkommen zu schließen, <strong>de</strong>utlich<br />
zu. Vor allem die großen EU-Mitgliedstaaten<br />
und die USA erhöhten <strong>de</strong>n Druck auf „Steueroasen“<br />
stetig.<br />
Mit Fallbeispielen und Lösungen illustrierten<br />
RA Georg Geberth, Director Tax Policy,<br />
Siemens AG, München, und Oberregierungsdirektorin<br />
Evelyn Hörhammer, Referentin im<br />
Einkommen- und Bilanzsteuerreferat beim<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen, Berlin,<br />
das Thema Passivierungsbeschränkungen.<br />
Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am BFH in<br />
München, widmete sich <strong>de</strong>n aktuell ungeklärten<br />
Fragen <strong>de</strong>r Erbschaftsteuer, RA/StB<br />
Dr. Stefan Maunz aus München <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
Umsatzsteuer. Das Neue zu Immobilien im<br />
Einkommensteuerrecht erläuterte Dr. Ulrich<br />
Schallmoser, Richter am BFH in München,<br />
und Michael Wendt, Vorsitzen<strong>de</strong>r Richter<br />
am BFH, referierte über die neue Rechtsprechung<br />
zu Mitunternehmerschaften.<br />
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />
ist feste freie Mitarbeiterin <strong>de</strong>s<br />
SteuerConsultants.<br />
E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />
52 SteuerConsultant 4 _ 13 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>