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Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />

Ausgabe 24./25. August 2013<br />

<strong>Stadt</strong>hausjournal | Kindertagesstätten und Schulen<br />

■ Kleingartenverein<br />

„Dr. Schreber" <strong>Grimma</strong> e.V.<br />

Vorsitzender: Adolf Luksch, Gabelsbergerstraße 3,<br />

04668 <strong>Grimma</strong> | Tel. 03437/ 94 52 34<br />

In der Kleingartenanlage „Dr. Schreber“ <strong>Grimma</strong> e.V.<br />

sind mit Stand vom 12.08.2013 von insgesamt 290<br />

Gärten folgende Schrebergärten neu zu vergeben:<br />

➜ Garten-Nr. 052 300 m 2 - einfache Holzlaube,<br />

innen Decke und Wände mit Holzverkleidung,<br />

integrierter Geräteschuppen, insg. 24,6 m 2 , guter<br />

Zustand, Blumen- und Staudenrabatten sowie<br />

Obstbäume. Garten ist geschätzt.<br />

➜ Garten-Nr. 067 300 m 2 - einfache Holzlaube<br />

inkl. Schuppen ca. 18 m 2 . Garten ist<br />

noch nicht in kleingärtnerischem Zustand,<br />

dieser muss noch hergerichtet werden.<br />

Garten ist geschätzt.<br />

➜ Garten-Nr. 074 300 m 2 - ruhige Lage,<br />

massive Steinlaube 24 m 2 inkl. Schuppen.<br />

Garten ist geschätzt.<br />

➜ Garten-Nr. 155 270 m 2 - Holzlaube 22<br />

m 2 , Blumen- und Staudenrabatten sowie<br />

Obstbäume. Garten zurzeit in Schätzung.<br />

➜ Garten-Nr. 210 260 m 2 - einfacher Geräteschuppen<br />

ca. 9 m 2 . Garten ist noch nicht in<br />

kleingärtnerischem Zustand, dieser muss noch<br />

hergerichtet werden. Garten ist in Schätzung.<br />

➜ Garten-Nr. 215 285 m 2 - einfache Steinlaube<br />

14 m 2 und Geräteschuppen ca. 6 m 2 ,<br />

guter Zustand, Blumen- und Staudenrabatten.<br />

Garten ist geschätzt.<br />

➜ Garten-Nr. 243 300 m 2 - einfache Holzlaube.<br />

Blumen- und Staudenrabatten. Garten<br />

ist noch nicht in kleingärtnerischem<br />

Zustand, dieser muss noch hergerichtet<br />

werden. Garten ist in Schätzung.<br />

Als Dauerkleingartenanlage sind wir verpflichtet,<br />

eine Schätzung der Gärten vorzunehmen. Trotz<br />

Schätzung werden die Gärten preiswert vergeben.<br />

Alle Gärten sind mit Wasser- und Stromanschluss.<br />

Die Verpachtung erfolgt ausschließlich<br />

über den Vorstand. Weitere Informationen über<br />

Gartenfreund Luksch bzw. Gartenfreund Jahn,<br />

Tel. 03437/ 94 53 06 oder sonnabends zur Vorstandssprechstunde<br />

(09.30-11.30 Uhr) im Mehrzweckgebäude<br />

der Kleingartenanlage.<br />

■ Neuer Krippenwagen<br />

wurde eingeweiht.<br />

Mutzschen. Am 06. August fand im Rahmen der<br />

Sommergestaltung ein Wandertag statt. Der Ausflug<br />

führte die Kinder und Mitarbeiter vom „Zwergenland"<br />

Mutzschen bei den hohen Temperaturen in den<br />

<strong>Stadt</strong>park. Die Kinder probierten aus, ob die selbstgefalteten<br />

Boote und Dampfer im Mutzschener Wasser<br />

untergehen oder weitertreiben. Sie fanden im Sandkasten<br />

kleine versteckte Schätze. Kletterten, schaukelten<br />

und spielten nach Herzenslust und hatten viel<br />

Spaß. Sie stärkten sich an Obst, Getränken und Eis,<br />

was die Küchenfrau vorbereitet hatte. Bei dieser Gelegenheit<br />

wurde auch der neue Krippenwagen in Betrieb<br />

genommen. Somit konnten auch alle Krippenkinder<br />

an dem Ausflug teilnehmen. An dieser Stelle<br />

bedanken sich die Kinder und Mitarbeiter bei der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong>, bei allen Sponsoren und für Spenden,<br />

die für diesen Wagen eingegangen sind.<br />

Der Landkreis Leipzig informiert<br />

■ Vereinfachungen beim Bildungspaket treten in Kraft<br />

Zum 01.08.2013 treten für die Umsetzung des Bildungsund<br />

Teilhabepakets wichtige Neuerungen ein, die den<br />

Aufwand für Antragssteller, Träger und die Verwaltung<br />

des Landkreises Leipzig deutlich erleichtern sollen:<br />

- Klassenfahrten und Ausflüge können wieder direkt<br />

an die Antragssteller / leistungsberechtigten<br />

Familien überwiesen werden;<br />

- bei den Kosten für die Schülerbeförderung sind<br />

einheitlich 5 Euro als Eigenanteil der Antragssteller/leistungsberechtigten<br />

Familien abzusetzen<br />

(altersgruppenunabhängig);<br />

- der Antrag von Berechtigten, die Wohngeld<br />

und/oder Kinderzuschlag beziehen wirkt nur<br />

noch für ein Jahr zurück;<br />

- zusätzlich zu den 10 Euro „Budget“ monatlich für<br />

die Teilhabe an Spiel, Sport und Gesellschaft können<br />

künftig weitere Leistungen übernommen werden,<br />

die im Zusammenhang mit der Aktivität entstehen<br />

und wenn es nicht zugemutet werden kann,<br />

diese Leistungen selbst zu tragen/zu erbringen.<br />

Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal<br />

darauf hinweisen, dass alle Eltern, die mit ihren Kindern<br />

zusammen Sozialleistungen beziehen, Leistungen<br />

aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen<br />

Jobcenter beantragen können.<br />

Es gibt Unterstützung für:<br />

1. Eintägige Ausflüge und auch Klassenfahrten,<br />

welche Ihr Kind in Kinderkrippe, Kindergarten<br />

und/oder Schule unternimmt;<br />

2. Pro Schuljahr 100 Euro finanzielle Unterstützung<br />

für Ausrüstungsgegenstände der Schüler (70 Euro<br />

zum 1. Halbjahr und 30 Euro zum 2. Halbjahr);<br />

3. die Kosten einer notwendigen Schülerbeförderung<br />

vom Wohnort zur Schule;<br />

4. sofern Ihr Kind, um die Versetzung in die nächste<br />

Klasse zu erreichen einer Nachhilfe bedarf, die<br />

Kosten des Nachhilfeunterrichts;<br />

5. Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen<br />

in Kinderkrippe, Kindergarten und/oder Schule;<br />

6. Beiträge im Verein und Musikschule sowie für Ferienfreizeiten<br />

bis zu einem Betrag von 10 Euro monatlich.<br />

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Landratsamt oder unter:<br />

bildung-teilhabe@lk-l.de bzw. 03437/984-3111<br />

■ Das Betreuungsgeld kann beantragt werden<br />

<strong>Grimma</strong>/Borna. Das Betreuungsgeld 2013 ist eine<br />

neue staatliche Geldleistung an die Eltern. Es soll die<br />

Erziehungsarbeit, die zu Hause geleistet wird, honorieren,<br />

das heißt es soll an jene Eltern gezahlt werden,<br />

die die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Die<br />

Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld<br />

sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />

geregelt. Seit dem 01. August 2013 haben nunmehr<br />

Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, wenn<br />

das Kind nicht in die Krippe (öffentlich geförderte Einrichtung)<br />

geht und ein Elternteil bis zum dritten Geburtstag<br />

die Kinderbetreuung zuhause übernimmt.<br />

Das Betreuungsgeld ist somit eine kleine finanzielle<br />

Hilfe für Familien mit Kindern im Alter von ein bis drei<br />

Jahren. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt,<br />

die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.<br />

Das Betreuungsgeld kann vom 15. Lebensmonat des<br />

Kindes an für 22 Lebensmonate gezahlt werden. Wenn<br />

die Eltern die zwölf oder vierzehn Elterngeldmonate,<br />

die ihnen zustehen, schon vor dem 15. Lebensmonat<br />

des Kindes verbraucht haben, kann das Betreuungsgeld<br />

ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat<br />

bezogen werden. Es ist nicht möglich, Elterngeld und<br />

Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.<br />

■ Onlineinformationen<br />

zum Betreuungsgeld<br />

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und<br />

Verbraucherschutz hat anlässlich des Starts des Betreuungsgeldes<br />

des Bundes eine neue Internetseite<br />

geschalten. Unter www.familie.sachsen.de/bundesbetreuungsgeld.html<br />

sind alle Informationen abrufbar,<br />

zum Beispiel auch zur Anrechnung anderer sozialer<br />

Leistungen. Antragsformulare für das Betreuungsgeld<br />

stehen landesweit im elektronischen Bürgerservice<br />

»Amt24« zur Verfügung. Im Serviceportal können sich<br />

die Eltern außerdem über den Ablauf des Verfahrens<br />

informieren und erhalten Anschriften und Telefonnummern<br />

der Dienststellen, die die Anträge entgegennehmen.<br />

Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro pro Monat und<br />

Kind (150 Euro ab August 2014).<br />

■<br />

Die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge<br />

erfolgt im<br />

Landratsamt Leipzig - Sozialamt Sachgebiet IV -<br />

Stichwort: Betreuungsgeld | Stauffenbergstraße 4 |<br />

04552 Borna<br />

Das Betreuungsgeld ist schriftlich zu beantragen.<br />

Die entsprechenden Anträge liegen im Sozialamt des<br />

Landratsamtes oder in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong> -<br />

Fachdienst Jugend, Soziales, Kultur - Nicolaiplatz 13<br />

in 04668 <strong>Grimma</strong> bereit oder sind über http://www.<br />

grimma.de/buerger_rathaus_formulare/ abrufbar.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Sozialamtsleiterin, Karina<br />

Keßler, vom Landratsamt Landkreis Leipzig jederzeit gern<br />

zur Verfügung (karina.kessler@lk-l.de). Foto: Fotolia<br />

Dankanzeigen<br />

zum Schulanfang<br />

Infos unter:<br />

03722-505090<br />

ab 20 Euro<br />

farbig, 90 x 50 mm<br />

brutto<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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