Download - Stadt Grimma
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Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />
Ausgabe 24./25. August 2013<br />
<strong>Stadt</strong>hausjournal | Kindertagesstätten und Schulen<br />
■ Kleingartenverein<br />
„Dr. Schreber" <strong>Grimma</strong> e.V.<br />
Vorsitzender: Adolf Luksch, Gabelsbergerstraße 3,<br />
04668 <strong>Grimma</strong> | Tel. 03437/ 94 52 34<br />
In der Kleingartenanlage „Dr. Schreber“ <strong>Grimma</strong> e.V.<br />
sind mit Stand vom 12.08.2013 von insgesamt 290<br />
Gärten folgende Schrebergärten neu zu vergeben:<br />
➜ Garten-Nr. 052 300 m 2 - einfache Holzlaube,<br />
innen Decke und Wände mit Holzverkleidung,<br />
integrierter Geräteschuppen, insg. 24,6 m 2 , guter<br />
Zustand, Blumen- und Staudenrabatten sowie<br />
Obstbäume. Garten ist geschätzt.<br />
➜ Garten-Nr. 067 300 m 2 - einfache Holzlaube<br />
inkl. Schuppen ca. 18 m 2 . Garten ist<br />
noch nicht in kleingärtnerischem Zustand,<br />
dieser muss noch hergerichtet werden.<br />
Garten ist geschätzt.<br />
➜ Garten-Nr. 074 300 m 2 - ruhige Lage,<br />
massive Steinlaube 24 m 2 inkl. Schuppen.<br />
Garten ist geschätzt.<br />
➜ Garten-Nr. 155 270 m 2 - Holzlaube 22<br />
m 2 , Blumen- und Staudenrabatten sowie<br />
Obstbäume. Garten zurzeit in Schätzung.<br />
➜ Garten-Nr. 210 260 m 2 - einfacher Geräteschuppen<br />
ca. 9 m 2 . Garten ist noch nicht in<br />
kleingärtnerischem Zustand, dieser muss noch<br />
hergerichtet werden. Garten ist in Schätzung.<br />
➜ Garten-Nr. 215 285 m 2 - einfache Steinlaube<br />
14 m 2 und Geräteschuppen ca. 6 m 2 ,<br />
guter Zustand, Blumen- und Staudenrabatten.<br />
Garten ist geschätzt.<br />
➜ Garten-Nr. 243 300 m 2 - einfache Holzlaube.<br />
Blumen- und Staudenrabatten. Garten<br />
ist noch nicht in kleingärtnerischem<br />
Zustand, dieser muss noch hergerichtet<br />
werden. Garten ist in Schätzung.<br />
Als Dauerkleingartenanlage sind wir verpflichtet,<br />
eine Schätzung der Gärten vorzunehmen. Trotz<br />
Schätzung werden die Gärten preiswert vergeben.<br />
Alle Gärten sind mit Wasser- und Stromanschluss.<br />
Die Verpachtung erfolgt ausschließlich<br />
über den Vorstand. Weitere Informationen über<br />
Gartenfreund Luksch bzw. Gartenfreund Jahn,<br />
Tel. 03437/ 94 53 06 oder sonnabends zur Vorstandssprechstunde<br />
(09.30-11.30 Uhr) im Mehrzweckgebäude<br />
der Kleingartenanlage.<br />
■ Neuer Krippenwagen<br />
wurde eingeweiht.<br />
Mutzschen. Am 06. August fand im Rahmen der<br />
Sommergestaltung ein Wandertag statt. Der Ausflug<br />
führte die Kinder und Mitarbeiter vom „Zwergenland"<br />
Mutzschen bei den hohen Temperaturen in den<br />
<strong>Stadt</strong>park. Die Kinder probierten aus, ob die selbstgefalteten<br />
Boote und Dampfer im Mutzschener Wasser<br />
untergehen oder weitertreiben. Sie fanden im Sandkasten<br />
kleine versteckte Schätze. Kletterten, schaukelten<br />
und spielten nach Herzenslust und hatten viel<br />
Spaß. Sie stärkten sich an Obst, Getränken und Eis,<br />
was die Küchenfrau vorbereitet hatte. Bei dieser Gelegenheit<br />
wurde auch der neue Krippenwagen in Betrieb<br />
genommen. Somit konnten auch alle Krippenkinder<br />
an dem Ausflug teilnehmen. An dieser Stelle<br />
bedanken sich die Kinder und Mitarbeiter bei der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong>, bei allen Sponsoren und für Spenden,<br />
die für diesen Wagen eingegangen sind.<br />
Der Landkreis Leipzig informiert<br />
■ Vereinfachungen beim Bildungspaket treten in Kraft<br />
Zum 01.08.2013 treten für die Umsetzung des Bildungsund<br />
Teilhabepakets wichtige Neuerungen ein, die den<br />
Aufwand für Antragssteller, Träger und die Verwaltung<br />
des Landkreises Leipzig deutlich erleichtern sollen:<br />
- Klassenfahrten und Ausflüge können wieder direkt<br />
an die Antragssteller / leistungsberechtigten<br />
Familien überwiesen werden;<br />
- bei den Kosten für die Schülerbeförderung sind<br />
einheitlich 5 Euro als Eigenanteil der Antragssteller/leistungsberechtigten<br />
Familien abzusetzen<br />
(altersgruppenunabhängig);<br />
- der Antrag von Berechtigten, die Wohngeld<br />
und/oder Kinderzuschlag beziehen wirkt nur<br />
noch für ein Jahr zurück;<br />
- zusätzlich zu den 10 Euro „Budget“ monatlich für<br />
die Teilhabe an Spiel, Sport und Gesellschaft können<br />
künftig weitere Leistungen übernommen werden,<br />
die im Zusammenhang mit der Aktivität entstehen<br />
und wenn es nicht zugemutet werden kann,<br />
diese Leistungen selbst zu tragen/zu erbringen.<br />
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal<br />
darauf hinweisen, dass alle Eltern, die mit ihren Kindern<br />
zusammen Sozialleistungen beziehen, Leistungen<br />
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen<br />
Jobcenter beantragen können.<br />
Es gibt Unterstützung für:<br />
1. Eintägige Ausflüge und auch Klassenfahrten,<br />
welche Ihr Kind in Kinderkrippe, Kindergarten<br />
und/oder Schule unternimmt;<br />
2. Pro Schuljahr 100 Euro finanzielle Unterstützung<br />
für Ausrüstungsgegenstände der Schüler (70 Euro<br />
zum 1. Halbjahr und 30 Euro zum 2. Halbjahr);<br />
3. die Kosten einer notwendigen Schülerbeförderung<br />
vom Wohnort zur Schule;<br />
4. sofern Ihr Kind, um die Versetzung in die nächste<br />
Klasse zu erreichen einer Nachhilfe bedarf, die<br />
Kosten des Nachhilfeunterrichts;<br />
5. Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen<br />
in Kinderkrippe, Kindergarten und/oder Schule;<br />
6. Beiträge im Verein und Musikschule sowie für Ferienfreizeiten<br />
bis zu einem Betrag von 10 Euro monatlich.<br />
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Landratsamt oder unter:<br />
bildung-teilhabe@lk-l.de bzw. 03437/984-3111<br />
■ Das Betreuungsgeld kann beantragt werden<br />
<strong>Grimma</strong>/Borna. Das Betreuungsgeld 2013 ist eine<br />
neue staatliche Geldleistung an die Eltern. Es soll die<br />
Erziehungsarbeit, die zu Hause geleistet wird, honorieren,<br />
das heißt es soll an jene Eltern gezahlt werden,<br />
die die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Die<br />
Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld<br />
sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />
geregelt. Seit dem 01. August 2013 haben nunmehr<br />
Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, wenn<br />
das Kind nicht in die Krippe (öffentlich geförderte Einrichtung)<br />
geht und ein Elternteil bis zum dritten Geburtstag<br />
die Kinderbetreuung zuhause übernimmt.<br />
Das Betreuungsgeld ist somit eine kleine finanzielle<br />
Hilfe für Familien mit Kindern im Alter von ein bis drei<br />
Jahren. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt,<br />
die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.<br />
Das Betreuungsgeld kann vom 15. Lebensmonat des<br />
Kindes an für 22 Lebensmonate gezahlt werden. Wenn<br />
die Eltern die zwölf oder vierzehn Elterngeldmonate,<br />
die ihnen zustehen, schon vor dem 15. Lebensmonat<br />
des Kindes verbraucht haben, kann das Betreuungsgeld<br />
ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat<br />
bezogen werden. Es ist nicht möglich, Elterngeld und<br />
Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.<br />
■ Onlineinformationen<br />
zum Betreuungsgeld<br />
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und<br />
Verbraucherschutz hat anlässlich des Starts des Betreuungsgeldes<br />
des Bundes eine neue Internetseite<br />
geschalten. Unter www.familie.sachsen.de/bundesbetreuungsgeld.html<br />
sind alle Informationen abrufbar,<br />
zum Beispiel auch zur Anrechnung anderer sozialer<br />
Leistungen. Antragsformulare für das Betreuungsgeld<br />
stehen landesweit im elektronischen Bürgerservice<br />
»Amt24« zur Verfügung. Im Serviceportal können sich<br />
die Eltern außerdem über den Ablauf des Verfahrens<br />
informieren und erhalten Anschriften und Telefonnummern<br />
der Dienststellen, die die Anträge entgegennehmen.<br />
Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro pro Monat und<br />
Kind (150 Euro ab August 2014).<br />
■<br />
Die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge<br />
erfolgt im<br />
Landratsamt Leipzig - Sozialamt Sachgebiet IV -<br />
Stichwort: Betreuungsgeld | Stauffenbergstraße 4 |<br />
04552 Borna<br />
Das Betreuungsgeld ist schriftlich zu beantragen.<br />
Die entsprechenden Anträge liegen im Sozialamt des<br />
Landratsamtes oder in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong> -<br />
Fachdienst Jugend, Soziales, Kultur - Nicolaiplatz 13<br />
in 04668 <strong>Grimma</strong> bereit oder sind über http://www.<br />
grimma.de/buerger_rathaus_formulare/ abrufbar.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen Sozialamtsleiterin, Karina<br />
Keßler, vom Landratsamt Landkreis Leipzig jederzeit gern<br />
zur Verfügung (karina.kessler@lk-l.de). Foto: Fotolia<br />
Dankanzeigen<br />
zum Schulanfang<br />
Infos unter:<br />
03722-505090<br />
ab 20 Euro<br />
farbig, 90 x 50 mm<br />
brutto<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K