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Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Beispiel:<br />

Herr Johannsen ist als Beamter bei der<br />

Stadtverwaltung beschäftigt. Nebenher<br />

hat er als Hausmeister die Pflege einer<br />

Wohnanlage übernommen. In dieser<br />

Beschäftigung erzielt er ein monatliches<br />

Entgelt von 500 Euro, bei einem<br />

zeitlichen Aufwand von 14 Stunden<br />

wöchentlich.<br />

Als Beamter ist Herr Johannsen versicherungsfrei.<br />

Die Nebenbeschäftigung<br />

ist mehr als nur geringfügig entlohnt,<br />

sodass hier grundsätzlich Versicherungspflicht<br />

besteht. In der Krankenund<br />

Pflegeversicherung ist aber auch<br />

diese Beschäftigung versicherungsfrei,<br />

da Herr Johannsen im Hauptberuf Beamter<br />

ist.<br />

2.7.2 Pensionäre<br />

Bei Beamten im Ruhestand gelten für eine<br />

nebenher ausgeübte Beschäftigung folgende<br />

Regelungen:<br />

Thomas Felge ist 64 Jahre alt und wegen<br />

Erreichung der Altersgrenze als Beamter<br />

in den Ruhestand versetzt worden. Er<br />

hat Beihilfeansprüche gegenüber seinem<br />

früheren Dienstherrn.<br />

Am 1. März nimmt er eine Beschäftigung<br />

bei der Firma Ramm auf. Dort arbeitet er<br />

18 Stunden wöchentlich gegen ein Entgelt<br />

in Höhe von 1.200 Euro im Monat.<br />

Die Beschäftigung ist mehr als geringfügig,<br />

gleichwohl aber versicherungsfrei in<br />

der Kranken- und Pflegeversicherung, da<br />

Herr Felge Beihilfeansprüche nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften hat. In der<br />

Rentenversicherung besteht ebenfalls<br />

Versicherungsfreiheit, da er aus Altersgründen<br />

pensioniert wurde. Der Arbeitgeberanteil<br />

muss aber gezahlt werden.<br />

Versicherungspflicht besteht hingegen<br />

in der Arbeitslosenversicherung, da Herr<br />

Felge die Regelaltersgrenze noch nicht<br />

erreicht hat.<br />

Beamte im Ruhestand, die Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften haben, sind krankenversicherungsfrei.<br />

Bei Krankenversicherungsfreiheit besteht auch Versicherungsfreiheit in der<br />

Pflegeversicherung.<br />

Es besteht Versicherungsfreiheit, wenn die Beamtenversorgung wegen<br />

Erreichens der Altersgrenze gezahlt wird. Der Arbeitgeber muss seinen<br />

Beitragsanteil aber entrichten. Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen<br />

vorzeitig pensioniert worden sind, sind rentenversicherungspflichtig.<br />

Krankenversicherung<br />

Pflegeversicherung<br />

Rentenversicherung<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, solange der Pensionär die<br />

Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Danach ist nur noch der Arbeitgeberanteil<br />

zu zahlen.<br />

2.8 Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze<br />

erreicht haben<br />

2.8.1 Rentenversicherung<br />

Auch ohne Bezug einer Altersrente besteht<br />

in der Rentenversicherung nach Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit,<br />

wenn<br />

űű<br />

der Beschäftigte bis zur Regelaltersgrenze<br />

nicht rentenversichert war oder<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 63

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