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Recht<br />

VERTRAGSWESEN<br />

A KTUELLE<br />

R ECHTSPRECHUNG<br />

1. Möglichkeit der Insolvenzanfechtung<br />

lässt Anspruch aus <strong>Bau</strong>FordSiG<br />

leerlaufen<br />

Bundesgerichthof<br />

Beschluss vom 26.04.2013<br />

Az.: IX ZR 220/11<br />

Der BGH hat festgestellt, dass der<br />

Schadensersatzanspruch aus <strong>Bau</strong>Ford-<br />

SiG leerläuft, wenn die hypothetische<br />

Möglichkeit der Insolvenzanfechtung<br />

besteht. Wird <strong>Bau</strong>geld zweckwidrig<br />

verwendet, entfällt ein ersatzfähiger<br />

Schaden des Nachunternehmers, sofern<br />

an ihn pflichtgemäß geleistete<br />

Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen<br />

Bestand gehabt hätten.<br />

Damit ist die Durchgriffshaftung gegen<br />

Geschäftsführer des insolventen<br />

Generalunternehmers praktisch weitgehend<br />

ausgeschlossen. Immer dann,<br />

wenn der Generalunternehmer <strong>Bau</strong>geld<br />

zwar erhalten, dieses aber nicht<br />

auf ein separates Treuhandkonto verbucht<br />

hat, fließt das <strong>Bau</strong>geld in die Insolvenzmasse<br />

und dient der Befriedigung<br />

aller Gläubiger. Ein Vorrecht des<br />

Nachunternehmers gewährt das <strong>Bau</strong>-<br />

FordSiG nicht, so dass eine etwaige<br />

Zahlung des Generalunternehmers an<br />

den Nachunternehmer vom Insolvenzverwalter<br />

angefochten werden kann.<br />

Dies bedeutet aber auch, dass in den<br />

Fällen, in denen der Nachunternehmer<br />

kein Geld vom Generalunternehmer<br />

erhält, ihm nach dieser Entscheidung<br />

auch kein Schaden entsteht, da eine<br />

Zahlung des Generalunternehmers<br />

vom Insolvenzverwalter anfechtbar<br />

gewesen wäre und er den erhaltenen<br />

Werklohn hätte zurückzahlen müssen.<br />

Nach dem Beschluss des BGH entfällt<br />

ein ersatzfähiger Schaden des Nachunternehmers<br />

bereits infolge der hypothetischen<br />

Anfechtungsmöglichkeit.<br />

Nur in den seltenen Fällen, in denen<br />

der Generalunternehmer das erhaltene<br />

<strong>Bau</strong>geld auf einem separaten Treuhandkonto<br />

zugunsten des Nachunternehmers<br />

verbucht, dürfte die Zweckbindung<br />

des Geldes erhalten bleiben.<br />

Eine Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters<br />

dürfte in diesen Fällen<br />

nicht bestehen.<br />

2. Zurückbehaltungsrecht und <strong>Bau</strong>handwerkersicherung<br />

nach § 648a<br />

BGB<br />

OLG Schleswig<br />

Urteil vom 30.08.2013<br />

Az.: 1 U 99/12<br />

Das OLG Schleswig hat in der aktuellen<br />

Entscheidung festgestellt, dass der<br />

Anspruch auf Stellung einer Sicherheit<br />

nach § 648a BGB unabhängig von etwaigen<br />

Einreden des Bestellers im Hinblick<br />

auf die fehlende Fertigstellung<br />

des Werks oder das Bestehen von<br />

Mängeln besteht. Der Besteller kann<br />

diese Einreden auch nicht im Wege eines<br />

Zurückbehaltungsrechts dem Anspruch<br />

aus § 648a BGB entgegenhalten.<br />

Im vorliegenden Fall sollte ein <strong>Bau</strong>unternehmen<br />

eine Stahlhalle erstellen.<br />

Die Halle wurde weitgehend fertig<br />

gestellt. Nachdem der Auftraggeber<br />

gegenüber der <strong>Bau</strong>firma weitere<br />

Zahlungen ablehnte, beanspruchte<br />

diese eine Sicherheitsleistung nach §<br />

648a BGB für die ausstehende Vergütung<br />

zuzüglich 10 %. Der Auftraggeber<br />

wendet Mängel ein und behauptet<br />

Minderleistungen wegen der Einsparung<br />

von Material.<br />

In seiner Entscheidung weist das OLG<br />

darauf hin, dass aufgrund der Regelung<br />

in § 648a Abs. 1 Satz 3 BGB etwaige<br />

Gegenansprüche, mit denen der<br />

Besteller gegen den Anspruch des<br />

Unternehmers auf Vergütung aufrechnen<br />

könnte, bei der Berechnung der<br />

Vergütung unberücksichtigt bleiben,<br />

es sei denn, sie sind unstreitig oder<br />

rechtskräftig festgestellt. Das gesetzliche<br />

Aufrechnungsverbot schließe<br />

gleichfalls die Geltendmachung eines<br />

Zurückbehaltungsrechtes aus, wenn<br />

dessen Ausübung einen der Aufrechnung<br />

gleichkommenden Erfolg hätte<br />

und der Schutzzweck des Aufrechnungsverbotes<br />

ansonsten umgangen<br />

würde.<br />

3. Angebotsausschluss bei<br />

Bieterverweis auf eigene<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Vergabekammer des Bundes<br />

Beschluss vom 06.06.2013<br />

Az.: : VK 3-35/13<br />

Die Vergabekammer des Bundes hat<br />

entschieden, dass das Angebot eines<br />

Bieters zwingend auszuschließen ist,<br />

wenn er im Anschreiben zum einen<br />

auf die Geltung seiner AGB und zum<br />

anderen auf seine Zahlungsbedingung<br />

("14 Tage ohne Abzug“) hinweist. Dies<br />

stellt eine unzulässige Abänderung<br />

der Vergabeunterlagen dar.<br />

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