als pdf-Datei - AGV Bau Saar
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Recht<br />
VERTRAGSWESEN<br />
A KTUELLE<br />
R ECHTSPRECHUNG<br />
1. Möglichkeit der Insolvenzanfechtung<br />
lässt Anspruch aus <strong>Bau</strong>FordSiG<br />
leerlaufen<br />
Bundesgerichthof<br />
Beschluss vom 26.04.2013<br />
Az.: IX ZR 220/11<br />
Der BGH hat festgestellt, dass der<br />
Schadensersatzanspruch aus <strong>Bau</strong>Ford-<br />
SiG leerläuft, wenn die hypothetische<br />
Möglichkeit der Insolvenzanfechtung<br />
besteht. Wird <strong>Bau</strong>geld zweckwidrig<br />
verwendet, entfällt ein ersatzfähiger<br />
Schaden des Nachunternehmers, sofern<br />
an ihn pflichtgemäß geleistete<br />
Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen<br />
Bestand gehabt hätten.<br />
Damit ist die Durchgriffshaftung gegen<br />
Geschäftsführer des insolventen<br />
Generalunternehmers praktisch weitgehend<br />
ausgeschlossen. Immer dann,<br />
wenn der Generalunternehmer <strong>Bau</strong>geld<br />
zwar erhalten, dieses aber nicht<br />
auf ein separates Treuhandkonto verbucht<br />
hat, fließt das <strong>Bau</strong>geld in die Insolvenzmasse<br />
und dient der Befriedigung<br />
aller Gläubiger. Ein Vorrecht des<br />
Nachunternehmers gewährt das <strong>Bau</strong>-<br />
FordSiG nicht, so dass eine etwaige<br />
Zahlung des Generalunternehmers an<br />
den Nachunternehmer vom Insolvenzverwalter<br />
angefochten werden kann.<br />
Dies bedeutet aber auch, dass in den<br />
Fällen, in denen der Nachunternehmer<br />
kein Geld vom Generalunternehmer<br />
erhält, ihm nach dieser Entscheidung<br />
auch kein Schaden entsteht, da eine<br />
Zahlung des Generalunternehmers<br />
vom Insolvenzverwalter anfechtbar<br />
gewesen wäre und er den erhaltenen<br />
Werklohn hätte zurückzahlen müssen.<br />
Nach dem Beschluss des BGH entfällt<br />
ein ersatzfähiger Schaden des Nachunternehmers<br />
bereits infolge der hypothetischen<br />
Anfechtungsmöglichkeit.<br />
Nur in den seltenen Fällen, in denen<br />
der Generalunternehmer das erhaltene<br />
<strong>Bau</strong>geld auf einem separaten Treuhandkonto<br />
zugunsten des Nachunternehmers<br />
verbucht, dürfte die Zweckbindung<br />
des Geldes erhalten bleiben.<br />
Eine Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters<br />
dürfte in diesen Fällen<br />
nicht bestehen.<br />
2. Zurückbehaltungsrecht und <strong>Bau</strong>handwerkersicherung<br />
nach § 648a<br />
BGB<br />
OLG Schleswig<br />
Urteil vom 30.08.2013<br />
Az.: 1 U 99/12<br />
Das OLG Schleswig hat in der aktuellen<br />
Entscheidung festgestellt, dass der<br />
Anspruch auf Stellung einer Sicherheit<br />
nach § 648a BGB unabhängig von etwaigen<br />
Einreden des Bestellers im Hinblick<br />
auf die fehlende Fertigstellung<br />
des Werks oder das Bestehen von<br />
Mängeln besteht. Der Besteller kann<br />
diese Einreden auch nicht im Wege eines<br />
Zurückbehaltungsrechts dem Anspruch<br />
aus § 648a BGB entgegenhalten.<br />
Im vorliegenden Fall sollte ein <strong>Bau</strong>unternehmen<br />
eine Stahlhalle erstellen.<br />
Die Halle wurde weitgehend fertig<br />
gestellt. Nachdem der Auftraggeber<br />
gegenüber der <strong>Bau</strong>firma weitere<br />
Zahlungen ablehnte, beanspruchte<br />
diese eine Sicherheitsleistung nach §<br />
648a BGB für die ausstehende Vergütung<br />
zuzüglich 10 %. Der Auftraggeber<br />
wendet Mängel ein und behauptet<br />
Minderleistungen wegen der Einsparung<br />
von Material.<br />
In seiner Entscheidung weist das OLG<br />
darauf hin, dass aufgrund der Regelung<br />
in § 648a Abs. 1 Satz 3 BGB etwaige<br />
Gegenansprüche, mit denen der<br />
Besteller gegen den Anspruch des<br />
Unternehmers auf Vergütung aufrechnen<br />
könnte, bei der Berechnung der<br />
Vergütung unberücksichtigt bleiben,<br />
es sei denn, sie sind unstreitig oder<br />
rechtskräftig festgestellt. Das gesetzliche<br />
Aufrechnungsverbot schließe<br />
gleichfalls die Geltendmachung eines<br />
Zurückbehaltungsrechtes aus, wenn<br />
dessen Ausübung einen der Aufrechnung<br />
gleichkommenden Erfolg hätte<br />
und der Schutzzweck des Aufrechnungsverbotes<br />
ansonsten umgangen<br />
würde.<br />
3. Angebotsausschluss bei<br />
Bieterverweis auf eigene<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Vergabekammer des Bundes<br />
Beschluss vom 06.06.2013<br />
Az.: : VK 3-35/13<br />
Die Vergabekammer des Bundes hat<br />
entschieden, dass das Angebot eines<br />
Bieters zwingend auszuschließen ist,<br />
wenn er im Anschreiben zum einen<br />
auf die Geltung seiner AGB und zum<br />
anderen auf seine Zahlungsbedingung<br />
("14 Tage ohne Abzug“) hinweist. Dies<br />
stellt eine unzulässige Abänderung<br />
der Vergabeunterlagen dar.<br />
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