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Facility-Management - Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu ...

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GK154<br />

14<br />

Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten<br />

Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken,<br />

Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer<br />

Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan.<br />

So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit<br />

erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch<br />

mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben <strong>zu</strong>geschnitten<br />

werden können.<br />

NOTIZEN<br />

Internet-Service unter www.geno-Star.de<br />

- Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan<br />

sowie Hinweisen auf ein<strong>zu</strong>reichende Unterlagen<br />

- Förderprogramme und Förderlexikon<br />

- Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)<br />

9. Spezielle Gründerinfos<br />

Gründerqualifikation. Unternehmensgründer mit Ausrichtung auf das Gebäude-<br />

bzw. <strong>Facility</strong> <strong>Management</strong> müssen die Bereitschaft mitbringen, sowohl<br />

harte kaufmännische als auch technische Qualifikationen <strong>zu</strong> erwerben. Sinnvolle<br />

Alternative: Die gemeinsame Gründung durch Fachleute mit unterschiedlichem<br />

beruflichem Hintergrund. Die oben skizzierten Tätigkeits- bzw. Unternehmensprofile<br />

machen deutlich, dass eine Erstausbildung und Berufserfahrungen entweder<br />

in der Immobilienwirtschaft oder einem technischen Beruf erforderlich<br />

ist; also etwa im Bereich SHK, als Versorgungs- oder Wirtschaftsingenieur oder<br />

direkt in einem der wenigen FM-Studiengänge. Zudem sollten Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

in Anspruch genommen werden, um vertiefende Kenntnisse der<br />

sehr komplexen Betätigungsfelder, Branchenstrukturen und der Anbieter-/<br />

Nachfragerformationen im <strong>Facility</strong> <strong>Management</strong> <strong>zu</strong> erwerben.<br />

• Gefordert ist <strong>zu</strong>dem ein Höchstmaß an Flexibilität und Kreativität, um in<br />

diesem von hartem Wettbewerb gekennzeichneten Markt <strong>zu</strong> überleben. Es<br />

bedarf besonderer Findigkeit, wirtschaftlich tragfähige Nischen auf<strong>zu</strong>tun und<br />

aus<strong>zu</strong>bauen; der reine Preiswettbewerb reicht nicht einmal, um den Fuß in die<br />

Tür <strong>zu</strong> bekommen.<br />

Öffentliche Aufträge. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird <strong>zu</strong>nehmend<br />

formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand<br />

und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe<br />

/ Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können<br />

den Einstieg erleichtern und damit die Chance, <strong>zu</strong>m Zuge <strong>zu</strong> kommen erhöhen.<br />

Es gibt drei Arten von Vergabe:<br />

Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes<br />

Unternehmen bewerben kann.<br />

bei Aufträgen ab 200.000 EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet<br />

werden<br />

Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von<br />

(Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann<br />

nur bei Aufträgen bis <strong>zu</strong> einem Volumen von 25.000 EUR erlaubt<br />

Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein<br />

Angebot ab<strong>zu</strong>geben (erfolgt z.B. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen<br />

bzw. im Rahmen von <strong>zu</strong>sammenhängenden Projekten)<br />

nur bei Aufträgen bis 2.500 EUR<br />

Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten – bei<br />

Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb.<br />

Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in<br />

Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅ Mecklenburg-Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅ Nordrhein-Westfalen ⋅<br />

Rheinland-Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅ Schleswig-Holstein

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