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Facility-Management - Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu ...

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GK154<br />

15<br />

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag – wirtschaftlich bedeutet:<br />

ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der<br />

fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst<br />

wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden,<br />

und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A § 8):<br />

• Aus<strong>zu</strong>g aus dem Handelsregister<br />

• Bankauskunft<br />

• Eintrag ins Gewerbezentralregister<br />

• Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister<br />

• ggf. Eintrag in die Handwerksrolle<br />

Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden,<br />

wer am Präqualifikationsverfahren des pq-Vereins teilnimmt. Staatliche Stellen<br />

können auf die entsprechenden Internetseiten <strong>zu</strong>greifen und sich der Eignung<br />

und Seriosität eines Bieters vergewissern.<br />

NOTIZEN<br />

Webpage. Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen zeigen<br />

sich bei der Nut<strong>zu</strong>ng des Internets <strong>zu</strong>rückhaltender als andere Branchen: 43<br />

Prozent der Unternehmen präsentieren sich auf einer eigenen Website (60 %<br />

im Schnitt aller untersuchten Wirtschaftzweige, destatis 2008). Gerade gewerbliche<br />

Auftraggeber aber recherchieren Dienstleister routinemäßig im Internet.<br />

Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch<br />

über Lücken, professionell auf die eigene Webpage <strong>zu</strong> hieven, auch wenn gar<br />

kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die<br />

elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich<br />

wie das Büro daherkommen.<br />

Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger<br />

umfänglich dem Telemediengesetz – vor allem ein fehlerhaftes Impressum<br />

kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail,<br />

neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID<br />

sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten<br />

werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer<br />

genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten<br />

Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch<br />

der Staat, in dem sie erworben wurde, bei Kammerberufen die <strong>zu</strong>ständige<br />

Kammer.<br />

Werbebeschränkungen nach Standesrecht: Ingenieure und Beratende Ingenieure<br />

dürfen ihr Büro und ihre Leistungen in angemessen sachlicher Weise auf ihrer<br />

Homepage darstellen, aber unterliegen Beschränkungen im Vergleich <strong>zu</strong> Gewerbetreibenden:<br />

Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter<br />

dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden.<br />

Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden.<br />

Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung<br />

sollte u. a. folgende Informationen enthalten:<br />

• Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche<br />

• Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service<br />

• Kundenpotenzial im Ein<strong>zu</strong>gsgebiet und ggf. daraus begründete<br />

• Standortwahl<br />

• Konkurrenzsituation<br />

• notwendiger Mitarbeiterstamm<br />

Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten<br />

Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert<br />

Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in<br />

Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅ Mecklenburg-Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅ Nordrhein-Westfalen ⋅<br />

Rheinland-Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅ Schleswig-Holstein

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