Facility-Management - Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu ...
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GK154<br />
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Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag – wirtschaftlich bedeutet:<br />
ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der<br />
fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst<br />
wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden,<br />
und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A § 8):<br />
• Aus<strong>zu</strong>g aus dem Handelsregister<br />
• Bankauskunft<br />
• Eintrag ins Gewerbezentralregister<br />
• Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister<br />
• ggf. Eintrag in die Handwerksrolle<br />
Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden,<br />
wer am Präqualifikationsverfahren des pq-Vereins teilnimmt. Staatliche Stellen<br />
können auf die entsprechenden Internetseiten <strong>zu</strong>greifen und sich der Eignung<br />
und Seriosität eines Bieters vergewissern.<br />
NOTIZEN<br />
Webpage. Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen zeigen<br />
sich bei der Nut<strong>zu</strong>ng des Internets <strong>zu</strong>rückhaltender als andere Branchen: 43<br />
Prozent der Unternehmen präsentieren sich auf einer eigenen Website (60 %<br />
im Schnitt aller untersuchten Wirtschaftzweige, destatis 2008). Gerade gewerbliche<br />
Auftraggeber aber recherchieren Dienstleister routinemäßig im Internet.<br />
Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch<br />
über Lücken, professionell auf die eigene Webpage <strong>zu</strong> hieven, auch wenn gar<br />
kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die<br />
elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich<br />
wie das Büro daherkommen.<br />
Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger<br />
umfänglich dem Telemediengesetz – vor allem ein fehlerhaftes Impressum<br />
kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail,<br />
neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID<br />
sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten<br />
werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer<br />
genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten<br />
Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch<br />
der Staat, in dem sie erworben wurde, bei Kammerberufen die <strong>zu</strong>ständige<br />
Kammer.<br />
Werbebeschränkungen nach Standesrecht: Ingenieure und Beratende Ingenieure<br />
dürfen ihr Büro und ihre Leistungen in angemessen sachlicher Weise auf ihrer<br />
Homepage darstellen, aber unterliegen Beschränkungen im Vergleich <strong>zu</strong> Gewerbetreibenden:<br />
Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter<br />
dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden.<br />
Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden.<br />
Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung<br />
sollte u. a. folgende Informationen enthalten:<br />
• Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche<br />
• Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service<br />
• Kundenpotenzial im Ein<strong>zu</strong>gsgebiet und ggf. daraus begründete<br />
• Standortwahl<br />
• Konkurrenzsituation<br />
• notwendiger Mitarbeiterstamm<br />
Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten<br />
Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert<br />
Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in<br />
Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅ Mecklenburg-Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅ Nordrhein-Westfalen ⋅<br />
Rheinland-Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅ Schleswig-Holstein