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Condor Allgemeine Versicherungs ... - R+V Maklerportal

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Klauseln für die stationäre Maschinenversicherung<br />

<strong>Condor</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />

<strong>Versicherungs</strong>-Aktiengesellschaft<br />

Stand 10/2012 Seite 12<br />

- Sonnenkollektoren (solarthermisch - keine Stromerzeugung),<br />

- Großküchentechnik,<br />

- Hauswäscherei,<br />

- Staubsauger, Bohnermaschinen.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

- geldwerter Inhalt,<br />

- Verglasungen und Spiegel,<br />

- Haushalts- und Unterhaltungsgeräte aller Art,<br />

- Leitungen und Rohre,<br />

- Photovoltaik-Anlagen,<br />

- Werkzeuge aller Art,<br />

- Geräte, Anlagen und Maschinen aller Art für Hobby und Spiel,<br />

- Büromaschinen und EDV-Anlagen (auch PC und Drucker) aller Art,<br />

- Beleuchtungskörper und Beleuchtungsanlagen,<br />

- Brennerdüsen, Feuerraum-Ausmauerungen und Ofenfutter,<br />

- Isolationen,<br />

- mobile Anlagen und Geräte,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde<br />

Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der <strong>Versicherungs</strong>nehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />

- Prototypen,<br />

- Maschinen unter Tage,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />

- Geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />

- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />

und Holz.<br />

2.3 Nicht versicherte Betriebe<br />

- Stundenhotel,<br />

- Amüsierbetriebe,<br />

- Discotheken,<br />

- Imbiss- und Kioskbetriebe,<br />

- Anlagen der Energie- und Gaserzeugung,<br />

- Medizintechnik ist nur über Elektronik versicherbar.<br />

3. <strong>Versicherungs</strong>summe, Unterversicherung<br />

Die im <strong>Versicherungs</strong>vertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />

<strong>Versicherungs</strong>summe soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />

Bei der Bildung der <strong>Versicherungs</strong>summe sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />

Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />

gemacht, wenn die <strong>Versicherungs</strong>summe aller versicherten Sachen dem <strong>Versicherungs</strong>wert<br />

entspricht.<br />

KFA0413 Seite 26 von 42

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