Condor Allgemeine Versicherungs ... - R+V Maklerportal
Condor Allgemeine Versicherungs ... - R+V Maklerportal
Condor Allgemeine Versicherungs ... - R+V Maklerportal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Klauseln für die stationäre Maschinenversicherung<br />
<strong>Condor</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Versicherungs</strong>-Aktiengesellschaft<br />
Stand 10/2012 Seite 19<br />
- Anlagen und Geräte, für die der <strong>Versicherungs</strong>nehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />
Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />
- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />
- Prototypen,<br />
- Maschinen unter Tage,<br />
- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />
- Geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />
- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />
und Holz.<br />
2.3. Nicht versicherte Betriebe<br />
- Recycling,<br />
- der Energie- und Gaserzeugung,<br />
- Müll und Abfall,<br />
- Entsorgung.<br />
3. <strong>Versicherungs</strong>summe, Unterversicherung<br />
Die im <strong>Versicherungs</strong>vertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />
<strong>Versicherungs</strong>summe soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />
Bei der Bildung der <strong>Versicherungs</strong>summe sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />
Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />
gemacht, wenn die <strong>Versicherungs</strong>summe aller versicherten Sachen dem <strong>Versicherungs</strong>wert<br />
entspricht.<br />
4. Wiederherstellungskosten bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter von mehr als<br />
acht Jahren. Abweichend von den dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen<br />
<strong>Versicherungs</strong>bedingungen wird bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter (das<br />
Alter ergibt sich aus der Differenz von Schadenjahr und Baujahr) von mehr als acht Jahren von<br />
den Wiederherstellungskosten ein Abzug entsprechend des Alters und Zustands von mindestens<br />
50 Prozent vorgenommen.<br />
Pauschale Maschinenversicherung für Sportanlagen, Kino, Theater - Klausel TM0612<br />
1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />
Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in Ziffer 2.1. genannt. Die<br />
Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EURO. Bei Maschinen<br />
mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EURO ist die Anzahl zu erfassen. Die<br />
Aufteilung von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist<br />
nicht zulässig. Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit<br />
elektronischer Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung<br />
möglich.<br />
2. Gegenstand der Versicherung<br />
2.1. Versicherte Sachen<br />
Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />
Sportanlagen, Kino, Theater, wie z. B.<br />
- Bühnentechnik (nur soweit nicht über ELEKTRONIK versicherbar),<br />
- Kegel- und Bowlingbahnen,<br />
- Flutlichtanlagen (ohne Lichtquelle),<br />
- Schwimmbadtechnik einschließlich Umwälzanlage,<br />
- Kälteerzeugung und -technik für Wintersporteinrichtungen (Kunsteisbahnen,<br />
Indoorskianlagen).<br />
2.2 Nicht versicherte Sachen<br />
Nicht versichert sind:<br />
- Ski-, Sessel- und Schlepplifte,<br />
- Drahtseil- und Gondelbahnen,<br />
KFA0413 Seite 33 von 42