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Klauseln für die stationäre Maschinenversicherung<br />
<strong>Condor</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Versicherungs</strong>-Aktiengesellschaft<br />
Stand 10/2012 Seite 26<br />
Verringerung der Entschädigung nach einer Benutzungsdauer von<br />
bis zu 6 Monaten um 5 %<br />
bis zu 12 Monaten um 10 %<br />
bis zu 18 Monaten um 20 %<br />
bis zu 24 Monaten um 30 %<br />
bis zu 30 Monaten um 40 %<br />
bis zu 36 Monaten um 50 %<br />
über 36 Monate um 60 %<br />
Die Benutzungsdauer wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem der erste Besitzer die<br />
Nutzungsmöglichkeit hatte.<br />
Betrieb von Verbrennungsmotoren mit Pflanzenöl - Klausel TM6006<br />
1. Im Interesse der Schadenverhütung müssen vom <strong>Versicherungs</strong>nehmer folgende<br />
Voraussetzungen für den Betrieb mit Pflanzenöl erfüllt werden:<br />
1.1 Der eingesetzte Kraftstoff entspricht dem aktuellen Qualitätsstandard nach den Empfehlungen der<br />
Hersteller bzw. der Umrüster.<br />
1.2 Sämtliche Wartungen am Verbrennungsmotor, die dem letzten Stand der Empfehlungen des<br />
Herstellers des Verbrennungsmotors und des Herstellers des Umrüstsatzes entsprechen, werden<br />
eingehalten.<br />
1.3 Verletzt der <strong>Versicherungs</strong>nehmer die Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe des<br />
§ 28 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers<br />
wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung<br />
weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Verletzung zu einer<br />
Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung<br />
berechtigt oder auch leistungsfrei sein.<br />
2. Verstopfungen im Kraftstoffsystem sind keine Schäden im Sinne der dem Vertrag zu Grunde<br />
liegenden allgemeinen <strong>Versicherungs</strong>bedingungen.<br />
3. Abweichend von den dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen <strong>Versicherungs</strong>bedingungen<br />
wird bei Schäden an Verbrennungsmotoren die Entschädigung um 0,004 Prozent je<br />
Betriebsstunde gekürzt, mindestens jedoch die Regelung gemäß den dem Vertrag zu Grunde<br />
liegenden allgemeinen <strong>Versicherungs</strong>bedingungen. Zur Entschädigungsberechnung wird die<br />
Gesamtlaufzeit des Verbrennungsmotors zugrunde gelegt, unabhängig davon, zu welchem<br />
Zeitpunkt die Umrüstung erfolgte.<br />
Einschluss Einbruchdiebstahl - Klausel TM6007<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung bis zur Höhe der im <strong>Versicherungs</strong>vertrag genannten<br />
<strong>Versicherungs</strong>summe (auf Erstes Risiko) auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl (Einbrechen,<br />
Einsteigen oder Eindringen des Diebes mittels falscher oder gestohlener oder geraubter richtiger Schlüssel<br />
oder anderer Werkzeuge in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes), soweit nicht aus einem<br />
anderweitigen <strong>Versicherungs</strong>vertrag Entschädigung erlangt wird.<br />
Versicherte Maschinen und Anlagen - Klausel TM6008<br />
Zu diesem Risiko sind Maschinen und Anlagen über den im <strong>Versicherungs</strong>schein genannten Wert<br />
versichert. Die Anzahl ergibt sich aus dem <strong>Versicherungs</strong>schein.<br />
Datenversicherung - Klausel TM6010<br />
1. Versicherte und nicht versicherte Kosten<br />
a) Versichert sind zusätzlich Kosten für die Wiederherstellung von<br />
aa) Daten;<br />
bb) betriebsfertigen und funktionsfähigen Standardprogrammen und individuell hergestellten<br />
Programmen, zu deren Nutzung der <strong>Versicherungs</strong>nehmer berechtigt ist; soweit sich<br />
diese auf einem Datenträger befinden.<br />
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