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Klauseln für die stationäre Maschinenversicherung<br />
<strong>Condor</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Versicherungs</strong>-Aktiengesellschaft<br />
Stand 10/2012 Seite 22<br />
Pauschale Maschinenversicherung für Wäscherei und Reinigungsanstalt - Klausel TM0614<br />
1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />
Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in Ziffer 2.1. genannt. Die<br />
Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EURO. Bei Maschinen<br />
mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EURO ist die Anzahl zu erfassen. Die<br />
Aufteilung von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist<br />
nicht zulässig. Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit<br />
elektronischer Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung<br />
möglich.<br />
2. Gegenstand der Versicherung<br />
2.1. Versicherte Sachen<br />
Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />
Wäscherei und Reinigungsanstalt, wie.<br />
- Waschmaschinen,<br />
- Trockner,<br />
- Plätt- und Bügelmaschinen,<br />
- Heißmangel.<br />
2.2. Nicht versicherte Sachen<br />
Nicht versichert sind:<br />
- geldwerter Inhalt,<br />
- Verglasungen und Spiegel,<br />
- Haushalts- und Unterhaltungsgeräte aller Art,<br />
- Leitungen und Rohre,<br />
- Geräte, Anlagen und Maschinen aller Art für Hobby und Spiel,<br />
- mobile Anlagen und Geräte,<br />
- Vorführgeräte,<br />
- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde<br />
Anlagen und Geräte,<br />
- Anlagen und Geräte, für die der <strong>Versicherungs</strong>nehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />
Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />
- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />
- Prototypen,<br />
- Maschinen unter Tage,<br />
- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />
- Geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />
- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />
und Holz.<br />
2.3. Nicht versicherte Betriebe<br />
- Gefängniswäschereien<br />
- der Energie- und Gaserzeugung.<br />
3. <strong>Versicherungs</strong>summe, Unterversicherung<br />
Die im <strong>Versicherungs</strong>vertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />
<strong>Versicherungs</strong>summe soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />
Bei der Bildung der <strong>Versicherungs</strong>summe sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />
Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />
gemacht, wenn die <strong>Versicherungs</strong>summe aller versicherten Sachen dem <strong>Versicherungs</strong>wert<br />
entspricht.<br />
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