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Klauseln für die stationäre Maschinenversicherung<br />
<strong>Condor</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Versicherungs</strong>-Aktiengesellschaft<br />
Stand 10/2012 Seite 23<br />
4. Wiederherstellungskosten bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter von mehr als<br />
acht Jahren. Abweichend von den dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen<br />
<strong>Versicherungs</strong>bedingungen wird bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter (das<br />
Alter ergibt sich aus der Differenz von Schadenjahr und Baujahr) von mehr als acht Jahren von<br />
den Wiederherstellungskosten ein Abzug entsprechend des Alters und Zustands von mindestens<br />
50 Porzent vorgenommen.<br />
Pauschale Maschinenversicherung für Wasseraufbereitung und Kläranlagen - Klausel TM0615<br />
1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />
Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in Ziffer 2.1. genannt. Die<br />
Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EURO. Bei Maschinen<br />
mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EURO ist die Anzahl zu erfassen. Die<br />
Aufteilung von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist<br />
nicht zulässig. Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit<br />
elektronischer Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung<br />
möglich.<br />
2. Gegenstand der Versicherung<br />
2.1. Versicherte Sachen<br />
Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />
Wasseraufbereitung und Kläranlagen, wie z. B.<br />
- maschinelle Einrichtungen von Kläranlagen,<br />
- Wasseraufbereitungsanlagen,<br />
- Pumpen,<br />
- Behälter und Tanks.<br />
2.2. Nicht versicherte Sachen<br />
Nicht versichert sind:<br />
- Gebäude und -bestandtteile,<br />
- Betonbecken und sämtliche Konstruktionen aus Beton/Stein,<br />
- Blockheizkraftwerke,<br />
- Wasserturbinen,<br />
- mobile Anlagen und Geräte,<br />
- Vorführgeräte,<br />
- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde<br />
Anlagen und Geräte,<br />
- Anlagen und Geräte, für die der <strong>Versicherungs</strong>nehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />
Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />
- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />
- Prototypen,<br />
- Maschinen unter Tage,<br />
- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />
- Geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />
- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />
und Holz.<br />
2.3. Nicht versicherte Betriebe<br />
- Klärschlammverbrennung,<br />
- Wasserkraftwerke<br />
- der Energie- und Gaserzeugung.<br />
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