Weisung 2013-105(PDF)
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Zur planungs- und baurechtlichen Neuregelung soll mit der abschliessenden Zustimmung<br />
des Grossen Gemeinderates ein privater Gestaltungsplan aufgestellt werden.<br />
Es wurde ein Ideenwettbewerb mit anschliessendem Studienauftrag mit Beteiligung der<br />
Stadt durchgeführt. Der Vorschlag des Teams Architekturbüro Miroslav Sik und Landschaftsarchitekturbüro<br />
w+s Landschaftsarchitekten bildet die Basis für das erarbeitete Quartierleitbild.<br />
Die nun vorliegenden Massnahmen bezwecken, dass<br />
der in sich geschlossene Quartierteil durch die verschiedenen Bauträgerinnen weitgehend<br />
unabhängig weiterentwickelt und die Geschossflächen angemessen erhöht werden können<br />
die Nutzungsstruktur erhalten bleibt, das heisst Wohnungen zu günstigen Mietpreisen und<br />
mit zeitgemässem Standard erhalten werden respektive neue entstehen<br />
die bauliche Gliederung und die offenen quartierbestimmenden Grünräume weitergeführt<br />
werden und damit der typische Gebietscharakter gewahrt bleibt<br />
eine unabhängige, etappenweise Erneuerung durch die Bauträgerinnen über einen langen<br />
Zeithorizont möglich wird.<br />
Das Quartier Talgut kann so mittels Gestaltungsplan zeitgemäss erneuert werden. Die<br />
Wohnbauträgerinnen erhalten die Chance, dichtere und qualitätsvolle Überbauungen zu erstellen.<br />
Die Stadt kann die raumplanerischen Ziele (sparsamer Umgang mit Boden, Angebot<br />
an günstigem Wohnraum) exemplarisch umsetzen.<br />
2. Verfahrenskoordination<br />
Damit das erarbeitete Quartierleitbild umgesetzt werden kann, ist die Durchführung verschiedener<br />
Verfahren nötig. Neben der Festlegung von neuen baurechtlichen Vorschriften<br />
bedingt es auch die Neuregelung der Landeinteilung und der Erschliessung sowie die Aufhebung<br />
von öffentlichen Strassen. Die einzelnen Verfahren sind nachstehend kurz beschrieben.<br />
Die Verfahren respektive deren Beschlüsse sind alle voneinander abhängig und treten<br />
deshalb alle gemeinsam, das heisst erst wenn jeder einzelne Beschluss rechtskräftig ist, in<br />
Kraft. Die Inkraftsetzung erfolgt mit einem separaten Stadtratsbeschluss zum Abschluss der<br />
Verfahren.<br />
Mit einem privaten Gestaltungsplan werden die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Realisierung des Überbauungskonzepts geschaffen. Genehmigungsinstanzen sind<br />
der Grosse Gemeinderat (durch Zustimmung) und die Baudirektion.<br />
Parallel zum Gestaltungsplan werden die Baulinien in einem Baulinienrevisionsverfahren<br />
angepasst. Die Baulinienrevision wird vom Grossen Gemeinderat festgesetzt und von der<br />
Volkswirtschaftsdirektion genehmigt.<br />
Als Basis für den Miteinbezug der heute öffentlichen Strassen- und Wegflächen ist ein Entwidmungsverfahren<br />
nach Strassengesetz durchzuführen. Die Strassenentwidmung wird<br />
durch den Grossen Gemeinderat beschlossen.<br />
Mit einem Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag werden ergänzend diejenigen Aspekte<br />
geregelt, die nicht mit dem Gestaltungsplan regelbar sind (Arrondierung der Grundstücke,<br />
Ordnung der Rechtsverhältnisse, Kostentragung, Rückbau Strassenflächen, Neubau und<br />
Verlegung Werkleitungen, Interessenausgleich unter Grundeigentümerinnen usw.). Die Zuständigkeit<br />
zur Genehmigung des Vertrages liegt beim Stadtrat und ist nicht Bestandteil die-