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Weisung 2013-105(PDF)

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Zur planungs- und baurechtlichen Neuregelung soll mit der abschliessenden Zustimmung<br />

des Grossen Gemeinderates ein privater Gestaltungsplan aufgestellt werden.<br />

Es wurde ein Ideenwettbewerb mit anschliessendem Studienauftrag mit Beteiligung der<br />

Stadt durchgeführt. Der Vorschlag des Teams Architekturbüro Miroslav Sik und Landschaftsarchitekturbüro<br />

w+s Landschaftsarchitekten bildet die Basis für das erarbeitete Quartierleitbild.<br />

Die nun vorliegenden Massnahmen bezwecken, dass<br />

der in sich geschlossene Quartierteil durch die verschiedenen Bauträgerinnen weitgehend<br />

unabhängig weiterentwickelt und die Geschossflächen angemessen erhöht werden können<br />

die Nutzungsstruktur erhalten bleibt, das heisst Wohnungen zu günstigen Mietpreisen und<br />

mit zeitgemässem Standard erhalten werden respektive neue entstehen<br />

die bauliche Gliederung und die offenen quartierbestimmenden Grünräume weitergeführt<br />

werden und damit der typische Gebietscharakter gewahrt bleibt<br />

eine unabhängige, etappenweise Erneuerung durch die Bauträgerinnen über einen langen<br />

Zeithorizont möglich wird.<br />

Das Quartier Talgut kann so mittels Gestaltungsplan zeitgemäss erneuert werden. Die<br />

Wohnbauträgerinnen erhalten die Chance, dichtere und qualitätsvolle Überbauungen zu erstellen.<br />

Die Stadt kann die raumplanerischen Ziele (sparsamer Umgang mit Boden, Angebot<br />

an günstigem Wohnraum) exemplarisch umsetzen.<br />

2. Verfahrenskoordination<br />

Damit das erarbeitete Quartierleitbild umgesetzt werden kann, ist die Durchführung verschiedener<br />

Verfahren nötig. Neben der Festlegung von neuen baurechtlichen Vorschriften<br />

bedingt es auch die Neuregelung der Landeinteilung und der Erschliessung sowie die Aufhebung<br />

von öffentlichen Strassen. Die einzelnen Verfahren sind nachstehend kurz beschrieben.<br />

Die Verfahren respektive deren Beschlüsse sind alle voneinander abhängig und treten<br />

deshalb alle gemeinsam, das heisst erst wenn jeder einzelne Beschluss rechtskräftig ist, in<br />

Kraft. Die Inkraftsetzung erfolgt mit einem separaten Stadtratsbeschluss zum Abschluss der<br />

Verfahren.<br />

Mit einem privaten Gestaltungsplan werden die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Realisierung des Überbauungskonzepts geschaffen. Genehmigungsinstanzen sind<br />

der Grosse Gemeinderat (durch Zustimmung) und die Baudirektion.<br />

Parallel zum Gestaltungsplan werden die Baulinien in einem Baulinienrevisionsverfahren<br />

angepasst. Die Baulinienrevision wird vom Grossen Gemeinderat festgesetzt und von der<br />

Volkswirtschaftsdirektion genehmigt.<br />

Als Basis für den Miteinbezug der heute öffentlichen Strassen- und Wegflächen ist ein Entwidmungsverfahren<br />

nach Strassengesetz durchzuführen. Die Strassenentwidmung wird<br />

durch den Grossen Gemeinderat beschlossen.<br />

Mit einem Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag werden ergänzend diejenigen Aspekte<br />

geregelt, die nicht mit dem Gestaltungsplan regelbar sind (Arrondierung der Grundstücke,<br />

Ordnung der Rechtsverhältnisse, Kostentragung, Rückbau Strassenflächen, Neubau und<br />

Verlegung Werkleitungen, Interessenausgleich unter Grundeigentümerinnen usw.). Die Zuständigkeit<br />

zur Genehmigung des Vertrages liegt beim Stadtrat und ist nicht Bestandteil die-

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