Weisung 2013-105(PDF)
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6.2. Fuss- und Radwege<br />
6.3. Entsorgungsstellen<br />
6. Verkehrskonzept<br />
Fuss- und Radwege<br />
Das gesamte Areal ist für den Fussverkehr frei zugänglich und<br />
entsprechend durchlässig zu gestalten. Die Wohnstrassen und der<br />
Fussweg dienen der alltäglichen Erschliessung. Doch darf man auch<br />
die begrünten, halböffentlichen Wohnparks betreten und überqueren.<br />
Der Radverkehr benutzt die Wohnstrassen. Fahrradabstellplätze<br />
stehen in den Wohnstrassen nahe den Eingängen bereit. Teilweise<br />
sind die Abstellplätze abschliessbar und vor der Witterung<br />
geschützt. Überdies können Veloräume in den Untergeschossen<br />
der Häuser angeordnet werden.<br />
Wohnstrasse C<br />
Wohnstrasse B<br />
Entsorgungsstellen<br />
Entlang der Haupterschliessungsachsen befinden sich Abfallentsorgungsstellen,<br />
in denen Hausmüll und Reststoffe entsorgt<br />
werden.<br />
Fussweg<br />
Wohnstrasse A<br />
Primäre Fussgängererschliessung<br />
Sekundäre Fussgängererschliessung<br />
Mögliche Abfallentsorgungsstellen<br />
LEITBILD - Privater Gestaltungsplan Mattenbach Winterthur - Architekturbüro M. Sik & w+s Landschaftsarchitekten<br />
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