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Weisung 2013-105(PDF)

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6.2. Fuss- und Radwege<br />

6.3. Entsorgungsstellen<br />

6. Verkehrskonzept<br />

Fuss- und Radwege<br />

Das gesamte Areal ist für den Fussverkehr frei zugänglich und<br />

entsprechend durchlässig zu gestalten. Die Wohnstrassen und der<br />

Fussweg dienen der alltäglichen Erschliessung. Doch darf man auch<br />

die begrünten, halböffentlichen Wohnparks betreten und überqueren.<br />

Der Radverkehr benutzt die Wohnstrassen. Fahrradabstellplätze<br />

stehen in den Wohnstrassen nahe den Eingängen bereit. Teilweise<br />

sind die Abstellplätze abschliessbar und vor der Witterung<br />

geschützt. Überdies können Veloräume in den Untergeschossen<br />

der Häuser angeordnet werden.<br />

Wohnstrasse C<br />

Wohnstrasse B<br />

Entsorgungsstellen<br />

Entlang der Haupterschliessungsachsen befinden sich Abfallentsorgungsstellen,<br />

in denen Hausmüll und Reststoffe entsorgt<br />

werden.<br />

Fussweg<br />

Wohnstrasse A<br />

Primäre Fussgängererschliessung<br />

Sekundäre Fussgängererschliessung<br />

Mögliche Abfallentsorgungsstellen<br />

LEITBILD - Privater Gestaltungsplan Mattenbach Winterthur - Architekturbüro M. Sik & w+s Landschaftsarchitekten<br />

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