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Weisung 2013-105(PDF)

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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />

Erläuterungen<br />

zu 2.1 "Bestandesbauten"<br />

zu 2.2 "Neubauten"<br />

3.2 Bebauung (Kap. 2)<br />

Die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden oberirdischen<br />

wie auch unterirdischen Bauten sind möglich. Es müssen Anpassungen<br />

an die künftigen, heute noch nicht bekannten Anforderungen<br />

möglich sein. Der genaue Umfang der Erweiterungen<br />

muss aufgrund konkreter Projekte beurteilt werden. Die Erweiterungen<br />

müssen die Gestaltungs- und Energieanforderungen<br />

einhalten.<br />

Für die Erstellung von Neubauten ist der Abbruch der bestehenden<br />

Gebäude zwingend.<br />

Der Rahmen für die Grundmasse ist in der BZO festgelegt. Diese<br />

werden für jeden im Situationsplan näher definierten Baubereich<br />

spezifisch festgelegt.<br />

Auf das Dachgeschoss wird zu Gunsten eines dritten Vollgeschosses<br />

verzichtet. In den Konkurrenzverfahren wurde nachgewiesen,<br />

dass dies zu einer besseren Lösung als mit der Regelung<br />

"2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss" führt. Die Gebäudehöhe<br />

ergibt sich aufgrund § 279 PBG (Bruttogeschosshöhe<br />

von 3.3 m pro Vollgeschoss und zusätzlich 1.5 m für die<br />

Erhebung des Erdgeschosses).<br />

Es sind keine Mehrhöhen-/Mehrlängenzuschläge zu beachten.<br />

Mantellinien (Baubereiche)<br />

Die Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der Mantellinien erstellt<br />

werden. Die Abmessungen der Baubereiche orientieren sich<br />

am Leitbild. Es wird ein – angesichts des langfristigen Umsetzungsprozesses<br />

– ausreichender Projektierungsspielraum eingeräumt<br />

(§ 83 Abs. 2 PBG). Gleichzeitig wird mit der Festlegung<br />

der Baubereiche der Freiraum definiert. Diese Mantellinien<br />

gehen anderen Abstandsvorschriften vor (z.B. Wegabstand<br />

§ 265 PBG zu arealinternem Fussweg).<br />

Bei den Eingangsbereichen der Gebäude dürfen Vordächer und<br />

Windfänge ausserhalb der Mantellinien platziert werden.<br />

17 Suter • von Känel • Wild • AG

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