Weisung 2013-105(PDF)
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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />
Erläuterungen<br />
zu 2.1 "Bestandesbauten"<br />
zu 2.2 "Neubauten"<br />
3.2 Bebauung (Kap. 2)<br />
Die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden oberirdischen<br />
wie auch unterirdischen Bauten sind möglich. Es müssen Anpassungen<br />
an die künftigen, heute noch nicht bekannten Anforderungen<br />
möglich sein. Der genaue Umfang der Erweiterungen<br />
muss aufgrund konkreter Projekte beurteilt werden. Die Erweiterungen<br />
müssen die Gestaltungs- und Energieanforderungen<br />
einhalten.<br />
Für die Erstellung von Neubauten ist der Abbruch der bestehenden<br />
Gebäude zwingend.<br />
Der Rahmen für die Grundmasse ist in der BZO festgelegt. Diese<br />
werden für jeden im Situationsplan näher definierten Baubereich<br />
spezifisch festgelegt.<br />
Auf das Dachgeschoss wird zu Gunsten eines dritten Vollgeschosses<br />
verzichtet. In den Konkurrenzverfahren wurde nachgewiesen,<br />
dass dies zu einer besseren Lösung als mit der Regelung<br />
"2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss" führt. Die Gebäudehöhe<br />
ergibt sich aufgrund § 279 PBG (Bruttogeschosshöhe<br />
von 3.3 m pro Vollgeschoss und zusätzlich 1.5 m für die<br />
Erhebung des Erdgeschosses).<br />
Es sind keine Mehrhöhen-/Mehrlängenzuschläge zu beachten.<br />
Mantellinien (Baubereiche)<br />
Die Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der Mantellinien erstellt<br />
werden. Die Abmessungen der Baubereiche orientieren sich<br />
am Leitbild. Es wird ein – angesichts des langfristigen Umsetzungsprozesses<br />
– ausreichender Projektierungsspielraum eingeräumt<br />
(§ 83 Abs. 2 PBG). Gleichzeitig wird mit der Festlegung<br />
der Baubereiche der Freiraum definiert. Diese Mantellinien<br />
gehen anderen Abstandsvorschriften vor (z.B. Wegabstand<br />
§ 265 PBG zu arealinternem Fussweg).<br />
Bei den Eingangsbereichen der Gebäude dürfen Vordächer und<br />
Windfänge ausserhalb der Mantellinien platziert werden.<br />
17 Suter • von Känel • Wild • AG