Weisung 2013-105(PDF)
Weisung 2013-105(PDF)
Weisung 2013-105(PDF)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 4 -<br />
Sofern die Minimalanzahl von Auto-Pflichtabstellplätzen reduziert wird, ist mit einem Mobilitätskonzept<br />
aufzuzeigen, dass diese Reduktion «funktioniert». Insbesondere ist zu vermeiden,<br />
dass Parkausweichverkehr auf dem öffentlichen Grund und in benachbarte Areale entsteht.<br />
Energiehaushalt<br />
Die Energieeffizienz, die Funktionalität der Fassaden und die Bauökologie sollen unter dem<br />
Aspekt der Nachhaltigkeit gemäss den zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Anforderungen<br />
an Arealüberbauungen (z.B. Dienstanweisung des Stadtrates) optimiert werden. Bei der<br />
konkreten Anwendung des Standards, insbesondere auch im Falle von Aktualisierungen des<br />
Standards, muss bei einem Zielkonflikt zwischen «Energieeffizienz» und «preisgünstigem<br />
Wohnen» eine einzelfallweise Abwägung getroffen werden. Es sollen die insgesamt zweckmässigsten<br />
Massnahmen festgelegt werden.<br />
4. Revision und Aufhebung von Baulinien<br />
Damit die Überbauung nach den Vorgaben des Gestaltungsplans realisiert werden kann,<br />
müssen die Baulinien an wenigen Stellen angepasst, respektive aufgehoben werden.<br />
Die Baulinien entlang der Talgutstrasse (Bereich Mattenbach- bis Weberstrasse) werden auf<br />
Seiten der Quartiererhaltungszone revidiert. Die neue Baulinie entspricht dem Baubereich<br />
des Gestaltungsplanes. Der Baulinienabstand beträgt neu 18 m (anstelle der bestehenden<br />
20 m). Die Strasse selbst und deren Funktion bleiben unverändert.<br />
In einem Abschnitt der Zwinglistrasse (Bereich Talgutstrasse bis Verbindungsweg Kat Nr.<br />
7/1427) werden die Baulinien ersatzlos aufgehoben. Dies ermöglicht eine Aufhebung oder<br />
Verlegung der Strasse im Rahmen der Siedlungserneuerung. Eine durchgehende Strasse für<br />
den motorisierten Verkehr ist nicht notwendig. Für den Fuss- und Radverkehr bleibt mit dem<br />
Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag eine Verbindung grundbuchamtlich gesichert.<br />
Ebenfalls werden die Baulinien entlang des Verbindungswegs Kat Nr. 7/1427 aufgehoben.<br />
Der Weg ist genügend ausgebaut, ohne Baulinien ist der offizielle Wegabstand gemäss kantonalem<br />
Planungs- und Baugesetz von 3,5 m einzuhalten, was gleichzeitig dem Baubereich<br />
des Gestaltungsplanes entspricht.<br />
5. Sozialverträglichkeit<br />
Die geplante Siedlungserneuerung hat zu Diskussionen Anlass gegeben. Befürchtungen<br />
bestehen vor allem hinsichtlich Verlust von günstigem Wohnraum und der gewohnten Umgebung.<br />
In die Erläuterungen zum Gestaltungsplan wurde deshalb ein eigenes Kapitel «4.<br />
Sozialverträglichkeit» integriert; darin werden die Folgen der Erneuerung und die flankierenden<br />
Massnahmen erläutert.<br />
Der Gestaltungsplan bietet insbesondere Gewähr für eine koordinierte und trotzdem zeitlich<br />
unabhängige Siedlungserneuerung. Dabei sind Neuüberbauungen wie auch Sanierungen<br />
möglich. Neben der möglichen massiven Senkung der Energiekennzahl (über 50 %) kann<br />
die Siedlungsqualität gesamthaft verbessert werden. Durch die massvolle Verdichtung wird<br />
dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden nachgelebt. Das Angebot an<br />
günstigem Wohnraum (heute 260 Wohneinheiten) kann um rund 1/3 erhöht werden.