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Weisung 2013-105(PDF)

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Sofern die Minimalanzahl von Auto-Pflichtabstellplätzen reduziert wird, ist mit einem Mobilitätskonzept<br />

aufzuzeigen, dass diese Reduktion «funktioniert». Insbesondere ist zu vermeiden,<br />

dass Parkausweichverkehr auf dem öffentlichen Grund und in benachbarte Areale entsteht.<br />

Energiehaushalt<br />

Die Energieeffizienz, die Funktionalität der Fassaden und die Bauökologie sollen unter dem<br />

Aspekt der Nachhaltigkeit gemäss den zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Anforderungen<br />

an Arealüberbauungen (z.B. Dienstanweisung des Stadtrates) optimiert werden. Bei der<br />

konkreten Anwendung des Standards, insbesondere auch im Falle von Aktualisierungen des<br />

Standards, muss bei einem Zielkonflikt zwischen «Energieeffizienz» und «preisgünstigem<br />

Wohnen» eine einzelfallweise Abwägung getroffen werden. Es sollen die insgesamt zweckmässigsten<br />

Massnahmen festgelegt werden.<br />

4. Revision und Aufhebung von Baulinien<br />

Damit die Überbauung nach den Vorgaben des Gestaltungsplans realisiert werden kann,<br />

müssen die Baulinien an wenigen Stellen angepasst, respektive aufgehoben werden.<br />

Die Baulinien entlang der Talgutstrasse (Bereich Mattenbach- bis Weberstrasse) werden auf<br />

Seiten der Quartiererhaltungszone revidiert. Die neue Baulinie entspricht dem Baubereich<br />

des Gestaltungsplanes. Der Baulinienabstand beträgt neu 18 m (anstelle der bestehenden<br />

20 m). Die Strasse selbst und deren Funktion bleiben unverändert.<br />

In einem Abschnitt der Zwinglistrasse (Bereich Talgutstrasse bis Verbindungsweg Kat Nr.<br />

7/1427) werden die Baulinien ersatzlos aufgehoben. Dies ermöglicht eine Aufhebung oder<br />

Verlegung der Strasse im Rahmen der Siedlungserneuerung. Eine durchgehende Strasse für<br />

den motorisierten Verkehr ist nicht notwendig. Für den Fuss- und Radverkehr bleibt mit dem<br />

Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag eine Verbindung grundbuchamtlich gesichert.<br />

Ebenfalls werden die Baulinien entlang des Verbindungswegs Kat Nr. 7/1427 aufgehoben.<br />

Der Weg ist genügend ausgebaut, ohne Baulinien ist der offizielle Wegabstand gemäss kantonalem<br />

Planungs- und Baugesetz von 3,5 m einzuhalten, was gleichzeitig dem Baubereich<br />

des Gestaltungsplanes entspricht.<br />

5. Sozialverträglichkeit<br />

Die geplante Siedlungserneuerung hat zu Diskussionen Anlass gegeben. Befürchtungen<br />

bestehen vor allem hinsichtlich Verlust von günstigem Wohnraum und der gewohnten Umgebung.<br />

In die Erläuterungen zum Gestaltungsplan wurde deshalb ein eigenes Kapitel «4.<br />

Sozialverträglichkeit» integriert; darin werden die Folgen der Erneuerung und die flankierenden<br />

Massnahmen erläutert.<br />

Der Gestaltungsplan bietet insbesondere Gewähr für eine koordinierte und trotzdem zeitlich<br />

unabhängige Siedlungserneuerung. Dabei sind Neuüberbauungen wie auch Sanierungen<br />

möglich. Neben der möglichen massiven Senkung der Energiekennzahl (über 50 %) kann<br />

die Siedlungsqualität gesamthaft verbessert werden. Durch die massvolle Verdichtung wird<br />

dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden nachgelebt. Das Angebot an<br />

günstigem Wohnraum (heute 260 Wohneinheiten) kann um rund 1/3 erhöht werden.

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