Weisung 2013-105(PDF)
Weisung 2013-105(PDF)
Weisung 2013-105(PDF)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />
Erläuterungen<br />
zu 2.4 "Besondere<br />
Gebäude"<br />
zu 2.5 "Gewachsener<br />
Boden"<br />
zu 2.6 "Dach"<br />
zu 2.7 "Baulinien"<br />
zu 2.8 "Erweiterung Baubereich<br />
Zwinglistrasse<br />
Nord"<br />
Besondere Gebäude (z.B. Veloabstellplätze etc.) sind grundsätzlich<br />
im Rahmen von Art. 73 BZO zugelassen. Die Anordnung<br />
und der Umfang (gesamte Grundfläche der besonderen<br />
Gebäude max. 10% der massgeblichen Grundstücksfläche<br />
oder insgesamt nicht grösser als 50 m 2 ) richten sich nach dem<br />
Leitbild.<br />
Zur Klärung der Randbedingungen für die künftige Projektierung<br />
und zur Erleichterung des Vollzugs ist es zweckmässig, im<br />
Gestaltungsplan den massgebenden, gewachsenen Boden<br />
verbindlich festzulegen. Die Festlegung erfolgt anhand des heutigen<br />
Terrainverlaufs.<br />
Gestützt auf die Umschreibung der QEZ Talgut steht die Erstellung<br />
von flach geneigten Satteldächern im Vordergrund. Namentlich<br />
bei Gebäudeteilen mit Terrassen und den abgewinkelten<br />
Gebäudeteilen (Stufe in der Geschossigkeit) können aber<br />
auch Flachdächer erstellt werden.<br />
Eine nachhaltige Energieversorgung ist Gebot der Stunde.<br />
Folglich werden Anlagen zur Nutzung von alternativen Energien<br />
(z.B. Sonnenenergie) grundsätzlich zugelassen.<br />
Die gestalterische Beurteilung der Dachform und der Anlagen<br />
zur Nutzung von alternativen Energien erfolgt im Rahmen des<br />
Baubewilligungsverfahrens.<br />
Die Baulinien im Gestaltungsplangebiet werden parallel zum<br />
Gestaltungsplan revidiert. Mit der Bestimmung im Gestaltungsplan<br />
soll sichergestellt werden, dass auch vor dem Abschluss<br />
des Baulinienverfahrens Bauten realisiert werden können, die<br />
die Baulinien überstellen.<br />
Das Areal des Busdepots soll mittelfristig umgenutzt werden.<br />
Allenfalls ergibt sich eine gemeinsame Überbauung respektive<br />
eine Vergrösserung des Baufeldes nördlich der heutigen Zwinglistrasse.<br />
Die Option einer Nutzung des Grundstückes bis zur<br />
Zonengrenze soll offen gehalten werden.<br />
19 Suter • von Känel • Wild • AG