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Weisung 2013-105(PDF)

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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />

Erläuterungen<br />

zu 2.4 "Besondere<br />

Gebäude"<br />

zu 2.5 "Gewachsener<br />

Boden"<br />

zu 2.6 "Dach"<br />

zu 2.7 "Baulinien"<br />

zu 2.8 "Erweiterung Baubereich<br />

Zwinglistrasse<br />

Nord"<br />

Besondere Gebäude (z.B. Veloabstellplätze etc.) sind grundsätzlich<br />

im Rahmen von Art. 73 BZO zugelassen. Die Anordnung<br />

und der Umfang (gesamte Grundfläche der besonderen<br />

Gebäude max. 10% der massgeblichen Grundstücksfläche<br />

oder insgesamt nicht grösser als 50 m 2 ) richten sich nach dem<br />

Leitbild.<br />

Zur Klärung der Randbedingungen für die künftige Projektierung<br />

und zur Erleichterung des Vollzugs ist es zweckmässig, im<br />

Gestaltungsplan den massgebenden, gewachsenen Boden<br />

verbindlich festzulegen. Die Festlegung erfolgt anhand des heutigen<br />

Terrainverlaufs.<br />

Gestützt auf die Umschreibung der QEZ Talgut steht die Erstellung<br />

von flach geneigten Satteldächern im Vordergrund. Namentlich<br />

bei Gebäudeteilen mit Terrassen und den abgewinkelten<br />

Gebäudeteilen (Stufe in der Geschossigkeit) können aber<br />

auch Flachdächer erstellt werden.<br />

Eine nachhaltige Energieversorgung ist Gebot der Stunde.<br />

Folglich werden Anlagen zur Nutzung von alternativen Energien<br />

(z.B. Sonnenenergie) grundsätzlich zugelassen.<br />

Die gestalterische Beurteilung der Dachform und der Anlagen<br />

zur Nutzung von alternativen Energien erfolgt im Rahmen des<br />

Baubewilligungsverfahrens.<br />

Die Baulinien im Gestaltungsplangebiet werden parallel zum<br />

Gestaltungsplan revidiert. Mit der Bestimmung im Gestaltungsplan<br />

soll sichergestellt werden, dass auch vor dem Abschluss<br />

des Baulinienverfahrens Bauten realisiert werden können, die<br />

die Baulinien überstellen.<br />

Das Areal des Busdepots soll mittelfristig umgenutzt werden.<br />

Allenfalls ergibt sich eine gemeinsame Überbauung respektive<br />

eine Vergrösserung des Baufeldes nördlich der heutigen Zwinglistrasse.<br />

Die Option einer Nutzung des Grundstückes bis zur<br />

Zonengrenze soll offen gehalten werden.<br />

19 Suter • von Känel • Wild • AG

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