Weisung 2013-105(PDF)
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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />
Erläuterungen<br />
1.2 Grundlagen<br />
Bau- und Zonenordnung<br />
Quartiererhaltungszone (QEZ)<br />
Das Gebiet liegt in der Quartiererhaltungszone Talgut (zweigeschossig).<br />
Die für die Öffentlichkeit relevanten Eckwerte wurden<br />
in der Bau- und Zonenordnung festgelegt (vgl. unten). Die<br />
wichtigste Regelungen bezüglich den Massen sind:<br />
• 2 Vollgeschosse<br />
• 1 Dachgeschoss<br />
• 1 Anrechenbares Untergeschoss<br />
• Anrechenbare Dachgeschosse können ausnahmsweise<br />
durch Vollgeschosse ersetzt werden, wenn sich dadurch<br />
insgesamt eine bessere Gestaltung und Einordnung ergibt.<br />
Der private Gestaltungsplan überschreitet diese Regelungen<br />
nicht.<br />
Art. 34 BZO<br />
Art. 35 BZO<br />
Strukturerhaltung und -erweiterung<br />
1 Die Quartiererhaltungszonen sind Strukturerhaltungszonen, nicht Schutzzonen.<br />
Sie bezwecken die Erhaltung und Entwicklung in sich geschlossener<br />
Ortsteile mit hoher Siedlungsqualität, die in ihrer Nutzungsstruktur und in ihrer<br />
baulichen Gliederung erhalten werden sollen.<br />
2 Im Rahmen der Siedlungsstruktur ist der Erhaltung von quartierbestimmenden<br />
Grünräumen besondere Beachtung zu schenken.<br />
Die einzelnen Quartiererhaltungszonen sind wie folgt charakterisiert:<br />
g) QEZ Talgut<br />
Zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit flachem Satteldach stehen<br />
parallel oder senkrecht zu den Strassen. Zwischen den langen, schmalen<br />
Baukuben befinden sich offene Freiräume ohne Abschrankungen.<br />
Eine Verdichtung durch eine Erweiterung der bestehenden<br />
Bauten ist nicht zielführend. Es wurden zwei Konkurrenzverfahren<br />
durchgeführt, um eine überzeigende Gesamtlösung zu<br />
finden, die im Rahmen der rechtskräftigen Bauvorschriften umgesetzt<br />
werden kann. Bei der geplanten baulichen Gliederung<br />
und Struktur handelt es sich um eine sinnvolle und zweckmässige<br />
Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.<br />
Durch das Richtprojekt wird die Entwicklung mit hoher Siedlungsqualität<br />
gemäss Art. 34 BZO gefördert. Auch der Erhalt<br />
von Grünräumen unter Art. 34 Abs. 2 BZO wird durch das<br />
Richtprojekt gewährleistet. Zwar weicht die geplante bauliche<br />
Gliederung von der jetzigen ab, jedoch werden die in Art. 35<br />
BZO aufgeführten besonderen Kriterien zum Erhalt der Quartiererhaltungszone<br />
Talgut ausnahmslos erfüllt.:<br />
• Es sind maximal dreigeschossige Bauten zulässig.<br />
• Die Gebäude müssen ein flaches Sattelbach aufweisen.<br />
• Die Gebäude stehen parallel oder senkrecht zu den<br />
Strassen.<br />
• Zwischen den Gebäuden sind grosszügige und offene<br />
Freiräume vorzusehen.<br />
5 Suter • von Känel • Wild • AG