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Weisung 2013-105(PDF)

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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />

Erläuterungen<br />

1.2 Grundlagen<br />

Bau- und Zonenordnung<br />

Quartiererhaltungszone (QEZ)<br />

Das Gebiet liegt in der Quartiererhaltungszone Talgut (zweigeschossig).<br />

Die für die Öffentlichkeit relevanten Eckwerte wurden<br />

in der Bau- und Zonenordnung festgelegt (vgl. unten). Die<br />

wichtigste Regelungen bezüglich den Massen sind:<br />

• 2 Vollgeschosse<br />

• 1 Dachgeschoss<br />

• 1 Anrechenbares Untergeschoss<br />

• Anrechenbare Dachgeschosse können ausnahmsweise<br />

durch Vollgeschosse ersetzt werden, wenn sich dadurch<br />

insgesamt eine bessere Gestaltung und Einordnung ergibt.<br />

Der private Gestaltungsplan überschreitet diese Regelungen<br />

nicht.<br />

Art. 34 BZO<br />

Art. 35 BZO<br />

Strukturerhaltung und -erweiterung<br />

1 Die Quartiererhaltungszonen sind Strukturerhaltungszonen, nicht Schutzzonen.<br />

Sie bezwecken die Erhaltung und Entwicklung in sich geschlossener<br />

Ortsteile mit hoher Siedlungsqualität, die in ihrer Nutzungsstruktur und in ihrer<br />

baulichen Gliederung erhalten werden sollen.<br />

2 Im Rahmen der Siedlungsstruktur ist der Erhaltung von quartierbestimmenden<br />

Grünräumen besondere Beachtung zu schenken.<br />

Die einzelnen Quartiererhaltungszonen sind wie folgt charakterisiert:<br />

g) QEZ Talgut<br />

Zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit flachem Satteldach stehen<br />

parallel oder senkrecht zu den Strassen. Zwischen den langen, schmalen<br />

Baukuben befinden sich offene Freiräume ohne Abschrankungen.<br />

Eine Verdichtung durch eine Erweiterung der bestehenden<br />

Bauten ist nicht zielführend. Es wurden zwei Konkurrenzverfahren<br />

durchgeführt, um eine überzeigende Gesamtlösung zu<br />

finden, die im Rahmen der rechtskräftigen Bauvorschriften umgesetzt<br />

werden kann. Bei der geplanten baulichen Gliederung<br />

und Struktur handelt es sich um eine sinnvolle und zweckmässige<br />

Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.<br />

Durch das Richtprojekt wird die Entwicklung mit hoher Siedlungsqualität<br />

gemäss Art. 34 BZO gefördert. Auch der Erhalt<br />

von Grünräumen unter Art. 34 Abs. 2 BZO wird durch das<br />

Richtprojekt gewährleistet. Zwar weicht die geplante bauliche<br />

Gliederung von der jetzigen ab, jedoch werden die in Art. 35<br />

BZO aufgeführten besonderen Kriterien zum Erhalt der Quartiererhaltungszone<br />

Talgut ausnahmslos erfüllt.:<br />

• Es sind maximal dreigeschossige Bauten zulässig.<br />

• Die Gebäude müssen ein flaches Sattelbach aufweisen.<br />

• Die Gebäude stehen parallel oder senkrecht zu den<br />

Strassen.<br />

• Zwischen den Gebäuden sind grosszügige und offene<br />

Freiräume vorzusehen.<br />

5 Suter • von Känel • Wild • AG

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