Weisung 2013-105(PDF)
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Privater Gestaltungsplan Quartier Talgut, Winterthur<br />
Erläuterungen<br />
3. Erläuterungen zu den<br />
einzelnen Artikeln<br />
zu 1.1 "Zweck"<br />
zu 1.2 "Bestandteile"<br />
zu 1.3 "Geltungsbereich"<br />
zu 1.4 "Verhältnis zur Bauund<br />
Zonenordnung"<br />
zu 1.5 "Etappierung"<br />
3.1 Allgemeine Bestimmungen (Kap. 1)<br />
Der Zweckartikel orientiert sich am entsprechenden Zonenzweck,<br />
welcher in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur<br />
umschrieben ist. Zudem werden die in den Konkurrenzverfahren<br />
gewonnenen Erkenntnisse festgehalten.<br />
Rechtsverbindlich sind die Bestimmungen und der zugehörige<br />
Situationsplan 1:500. Der vorliegende erläuternde Bericht dient<br />
der Stadt und der kantonalen Genehmigungsbehörde als Beurteilungshilfe<br />
und erlangt keine Rechtsverbindlichkeit. Die nicht<br />
berücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 PBG werden im<br />
Erläuterungsbericht integriert und die Behörden entscheiden mit<br />
der Planfestsetzung gesamtheitlich darüber.<br />
Der Geltungsbereich umfasst die QEZ Talgut, mit Ausnahme<br />
eines Teils der Strassen und Wege.<br />
Die Bestimmungen der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung<br />
(BZO) bilden die Basis des Gestaltungsplans. In den Bestimmungen<br />
werden in erster Linie Präzisierungen resp. Abweichungen<br />
zu diesen Bestimmungen festgelegt. Für die Beurteilung<br />
der Baubewilligungen ist neben dem Gestaltungsplan die<br />
jeweils gültige Bau- und Zonenordnung massgebend, soweit<br />
nicht kantonales Recht oder Bundesrecht vorgeht.<br />
Bei künftigen Änderungen der BZO ist darauf zu achten, ob die<br />
Änderungen eine Auswirkung auf den Gestaltungsplan respektive<br />
die vorgesehene Überbauung haben. Allenfalls sind die<br />
entsprechenden Übergangsbestimmungen zu formulieren.<br />
Es bestehen keine Vorschriften zur Etappierungsreihenfolge<br />
der einzelnen Baubereiche. Die Baubereiche sind so ausgeschieden,<br />
dass die Bestandesbauten bis zur Neubebauung des<br />
Baubereiches bestehen bleiben können. Die Umnutzung des<br />
Areals in Etappen ist mit Übergangslösungen zu unterstützen.<br />
15 Suter • von Känel • Wild • AG